Frank Fechner
Fälle und Lösungen zum Medienrecht


In den klassischen drei Rechtsgebieten, dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Zivilrecht, eignet man sich im Laufe seines Studiums das ein oder andere Schema an, mit dem man Fälle sicher lösen kann. Studierende im Schwerpunkt Medienrecht stehen oft vor der Aufgabe, erst einmal den richtigen Einstieg in den Fall finden zu müssen. Die klassischen Schemata versagen leider oftmals, um das theoretisch vielleicht schon recht fundierte Wissen auch plausibel verpacken zu können.

Fechner geht in insgesamt 26 Fällen auf die verschiedenen Bereiche des Medienrechts ein und bemüht sich ersichtlich darum, eine möglichst große Fülle an bekannten Problemen abzudecken. Dabei wird ersichtlich ein Schwerpunkt auf presserechtliche und rundfunkrechtliche Themen gelegt. Daneben werden Themen des Filmrechts, des Internethaftungsrechts, des Online-Vertragsrechts mit Bezügen zum IPR, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts sowie der Telekommunikationsregulierung behandelt. Bei den hier behandelten Fällen kann zwar in Zweifel gezogen werden, ob die dort angelegten Fälle von Art und Umfang denen der klassischen Schwerpunktbereichsprüfungen entsprechen (schon allein deshalb, weil die verschiedenen Universitäten mit medienrechtlichen Schwerpunkten höchst unterschiedliche Prüfungsordnungen vorsehen). Im Endeffekt ist dies allerdings nur nachrangig; die Bearbeitung der Fälle lohnt sich aus didaktischen Gesichtspunkten schon allein wegen des Erlernens der wichtigen Falllösungstechnik. Zudem spiegelt die soeben erwähnte Schwerpunktsetzung der Fälle wohl die realistische Themenauswahl der tatsächlichen medienrechtlichen Klausuren an unseren Universitäten wieder. Einzelne Fallfragen sind dabei nicht wie klassische Falllösungen aufgebaut, sondern fordern vom Bearbeiter die Beantwortung konkreter Rechtsfragen in Gutachtenform (ähnlich der sog. „Anwaltsklausuren“) – eine ebenfalls für Schwerpunktbereichsklausuren realistische Aufgabenstellung. In den einzelnen Fallbearbeitungen finden sich immer wieder Hinweise und Merkposten, die die Problematik verdeutlichen und dem Leser vor Augen führen, warum ein bestimmtes Problem an genannter Stelle besprochen wird oder wo sich im Fallaufbau klassische Fallstricke befinden.

Komplettiert wird das Werk mit Aufbauschemata zu den medienrechtlichen Prüfungsfragen im zivilrechtlichen Bereich, sprich dem Presse-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Typische „Knackpunkte“ im Prüfungsaufbau werden dabei hervorgehoben. Was leider fehlt und für die nächste Auflage wünschenswert wäre, sind entsprechende Schemata zu öffentlich-rechtlichen Fragen des Medienrechts, beispielsweise zur klausurmäßigen Verortung der Marktabgrenzung und –analyse im Recht der TK-Regulierung, oder zum „public value test“ im Recht der Rundfunkregulierung, etc.

Zusammenfassung: Das Werk rundet Fechners Medienrecht-Trias bestehend aus Lehrbuch, Entscheidungssammlung und Fallbuch ab. Mit einem Preis von 18,90 € liegt es auf einer Ebene mit den beiden weiteren Werken des Lernpaketes. Trotz teils erheblichen Unterschieden in einzelnen (Schwerpunktbereichs-)Prüfungsordnungen der Universitäten eignet sich das Buch hervorragend zur Einübung der Falllösungstechnik im medienrechtlichen Schwerpunkt. Einzig die Prüfungsschemata könnten ausgeweitet werden und das Literaturverzeichnis am Ende des Werkes könnte ebenfalls – wie es in anderen Falllösungsbüchern üblich ist – um Hinweise auf weitere Falllösungen z.B. in Ausbildungszeitschriften ergänzt werden.

½★★★★

Frank Fechner
Entscheidungen zum Medienrecht

Das Medienrecht ist in weiten Teilen stark von der Ausformung durch die Rechtsprechung geprägt. Einerseits findet sich der Grund hierfür bei den „neuen Medien“ in der Tatsache, dass die Schnelllebigkeit der heutigen Zeit, insbesondere der technische Fortschritt, oft Rechtsfragen aufwirft, auf die der nur sehr träge Gesetzgeber zu langsam reagiert. Bei den „alten Medien“ ist auf Seiten des Presserechts eine nur sehr rudimentäre gesetzliche Regelung dafür verantwortlich, dass hier die Rechtsprechung konkretisierend und formend in Erscheinung trat und bis heute tritt. Im Rundfunkrecht gab es erst sogar von Anfang an keine (grund-)gesetzliche konkrete Vorgabe, an die der Gesetzgeber sich hätte halten können. Die Rechtsprechung gerade des BVerfG musste demnach nicht nur konkretisieren, sondern – dem vorgelagert – bereits wegweisend tätig werden. Die Kenntnis der sog. „landmark decisions“ ist daher im gesamten Bereich des Medienrechts besonders wichtig.
Das Werk „Entscheidungen zum Medienrecht“ von Frank Fechner bereitet die wichtigsten Urteile und Beschlüsse in sämtlichen Bereichen des Medienrechts anschaulich auf, in dem nur die wesentlichen entscheidungserheblichen Passagen so zusammengetragen werden, dass trotzdem noch der Gedankengang und innere Aufbau der Entscheidung klar erkennbar und logisch nachvollziehbar ist. Dabei werden prägnante Obersätze, die von den Gerichten immer wieder zur Einleitung in die jeweilige Thematik verwendet werden, in allen Entscheidungen beibehalten. Durch diese gelegentlichen Redundanzen bekommt der Leser ein Gespür dafür, an welchen Stellen im eigenen Fallaufbau die jeweiligen Probleme zu verorten sind. Die Kurzzusammenfassungen der wichtigsten Punkte am Ende jeder Entscheidung sorgen für den prägenden „Aha-Effekt“. Bevor jede Entscheidung mit einer Kurzvermittlung des Sachverhaltes – ebenfalls reduziert auf das medienrechtlich erhebliche – eingeleitet wird, werden die Kernaussagen anhand der teils amtlichen und teils vom Autor eigens ausgewählten Leitsätze genannt. Zu sämtlichen „Klassikern“ werden zudem vertiefende Lektürehinweise und weitere Urteilsbesprechungen – teils auch aus Ausbildungszeitschriften – genannt.
Gegliedert ist das Werk in vier Abschnitte: Grundrechte, einfaches Recht, staatliche Informationspolitik und Multimedia. Eine fünfundzwanzig Seiten umfassende Einleitung zu Beginn erläutert – an einigen Stellen in einer Kurzzusammenfassung, an anderen Stellen in einem historischen Abriss – die Entwicklung der Rechtsprechung des jeweiligen Themengebietes „zum warmmachen“. Ein Stichwortverzeichnis am Ende erleichtert das Auffinden einzelner Entscheidungen anhand prägender Begriffe oder Phrasen (z.B. „dienende Freiheit“).
Zusammenfassend ist das Werk „Entscheidungen im Medienrecht“ uneingeschränkt zu empfehlen. Im Medienrecht ist das Fallwissen von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Die Komprimierung der Entscheidungen auf das Wesentliche sorgt dafür, dass die Lektüre nicht zu langatmig wird. Auf insgesamt 550 Seiten (exkl. Stichwortverzeichnis, inkl. Ausführlicher Einleitung) werden Grundsteine zum Verständnis des an einigen Stellen komplizierten Medienrechts gelegt. Zusammen mit dem vom gleichen Autor verfassten Lehrbuch zum Medienrecht sowie dem Fallbuch „Fälle und Lösungen zum Medienrecht“ wird das Lernpaket komplettiert, da gerade ersteres immer wieder auf die jeweiligen Entscheidungen in dem hier rezensierten Werk verweist. Der Preis von 18,90 € ist für dieses Werk erschwinglich; im „Preis-Leistungs-Verhältnis“ verdient das Werk daher ein uneingeschränktes sehr gut.

★★★★★

Liebe Fachschaft,

vom 27. bis 29. Mai 2011 findet an unserer Nachbaruniversität, der Bucerius Law School, die alljährliche Champions Trophy 2011 statt.

In sportlichen Disziplinen wie dem Alster-Lauf, Fußball, Basketball und weiteren Sportarten könnt ihr euch mit Kommilitoninnen und Kommilitonen anderer Unversitäten aus ganz Deutschland und Europa messen. Abgerundet wird das Programm mit dem passenden „Drumrum“, den After-Event-Partys.

Weitere Informationen zur Anmeldung, zum genauen Ablauf und zu Kontaktdaten der Verantwortlichen findet ihr in dem anhängenden Einladungsflyer und online unter www.championstrophy.net

Wir wünschen allen Interessierten viel Spaß und einen sportlichen Wettkampf!

Euer Team ElbeLaw

Einladungsflyer Champions Trophy 2011

Marian Paschke, Wolfgang Berlit, Claus Meyer (Hrsg.)
Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht [zeigen]

Liebe Fachschaft,

wir freuen uns, euch auch dieses Jahr wieder die vom Online-Stipendium & Karrierenetzwerk e-fellows.net zur Verfügung gestellten Exemplare des LL.M. 2011 sowie erstmals Exemplare der „Perspektive Unternehmensberatung“ sowie „Perspektiven für Juristen“ ausgeben zu können.

Im Werk „Der LL.M. 2011″ findet ihr nützliche Informationen zum LL.M. im Allgemeinen, zum Nutzen eines solchen Studienganges, zur Auswahl der passenden Universität, zur Bewerbung und Finanzierung und letztlich zur Frage des besten Zeitpunktes für einen Aufbaustudium im In- oder Ausland.

Die beiden anderen Werke drehen sich um Karrierechancen im jeweiligen Betätigungsfeld. Auch hier finden sich Tipps zur Bewerbung sowie Erfahrungsberichte ehemaliger Kommilitoninnen und Kommilitonen.

Alle Interessierten können während unserer Öffnungszeiten gerne Einblick nehmen, oder sich jeweils ein Exemplar kostenfrei abholen. Wir bitten allerdings um euer Verständnis, dass wegen unseres begrenzten Bestandes derzeit eine Ausgabe nur an fortgeschrittene Studierende erfolgen kann. Wir bitten daher alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger von Anfragen abzusehen. Auch im nächsten Jahr wird es wieder genügend Exemplare der dann neu aufgelegten Version geben. Für alle anderen gilt wie immer: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Euer Team ElbeLaw.

Liebe Fachschaft,

auch in diesem Semester werden wir eine turnusmäßige Vollversammlung nach § 4 Abs. 3 der FachschaftsrahmenO abhalten. Die vorläufige Tagesordnung lautet wie folgt:

TOP 0: Formalia (Eröffnung, Begrüßung, Beschluss der endgültigen Tagesordnung)
TOP 1: Rechenschaftsbericht des Fachschaftsrates für das Wintersemester 2010/11
TOP 2: Verschiedenes, Schließung der Vollversammlung

Die Vollversammlung findet am Donnerstag, den 10. März 2010 um 10:00 Uhr s.t. im Raum EG 18/19 statt.

Alle interessierten Studierenden sind herzlich eingeladen. Ihr habt Vorschläge für die Tagesordnung, oder sonstige Anregungen bzw. Fragen? Dann schreibt uns gerne eine E-Mail oder sprecht uns in unseren Bürozeiten direkt hierauf an. Bitte beachtet, dass es sich bei dieser (Halbjahres-)Vollversammlung nicht um die Wahl-Vollversammlung handelt!

Euer Team ElbeLaw