Jäger, Christian
Examens-Repetitorium Strafrecht AT und BT


Die Werke „Strafrecht Allgemeiner Teil“ und „Strafrecht Besonderer Teil“ des Autors Christian Jäger, die nicht zuletzt wegen zeitgleicher Veröffentlichung und starker inhaltlicher Verzahnung hier zusammen erläutert werden sollen, tragen zu unrecht die Worte „Examens-Repetitorium“ in ihrem Titel. Die aus dem C.F. Müller-Verlag stammenden Lehrbücher eignen sich auch bereits vor dem Examen hervorragend zur Vorbereitung auf Klausuren und Hausarbeiten, wenngleich zugegeben werden muss, dass sie für den Anfänger etwas zu viel Wissen voraussetzen. Der allgemeine Teil liegt nunmehr in der fünften, der besondere Teil in der vierten Auflage erschienen.

Das Motto der C.F. Müller Reihe („Jura auf den Punkt gebracht“) ist hier Programm! Ohne große Umschweife behandelt der Autor anhand übersichtlicher, kleiner Übungsfälle die wichtigsten examensrelevanten Problemfelder, die im ersten juristischen Staatsexamen deutschlandweit beherrscht werden müssen. Zwar startet auch der allgemeine Teil mit einer Einleitung zum Thema „Allgemeine Grundlagen des Strafrechts“. Diese Einleitung beschränkt sich jedoch in etwas über 20 schnell gelesenen (und dank klarer Sprache: verstandenen) Seiten auf das absolut Wesentliche und veranschaulicht die wichtigen Eckpfeiler der Strafrechtslehre, die für das umfassende Systemverständnis unabdingbar sind (z.B. kurze Erläuterung zu den Strafzwecktheorien, die Grundsätze „nullum crimen, nulla poena …“).

Der Aufbau des allgemeinen Teils orientiert sich stark an der typischen Prüffolge im Fall: Nach der Behandlung der objektiven und subjektiven Zurechnung des Erfolges wird die Rechtswidrigkeit und sodann die Frage der Schuld in zahlreichen Facetten beleuchtet. Es schließen sich die Kapitel „Täterschaft und Teilnahme“, „Der Versuch“ und „Rücktritt vom Versuch an“, bevor der Autor auf die Deliktstypen des vorsätzlichen Unterlassungsdelikts sowie des fahrlässigen und erfolgsqualifizierten Delikts eingeht. Der allgemeine Teil schließt mit der Erläuterung der Konkurrenzen und der Wahlfeststellung ab.

Die 22 Untergliederungen (in Form von Paragraphen) des besonderen Teils sind ähnlich aufgebaut wie auch die entsprechenden Abschnitte im besonderen Teils des StGB. In einem ersten Kapitel werden als Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter nacheinander die Delikte gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, sodann die Beleidigungsdelikte und schließlich die Delikte gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbereich behandelt. Das zweite Kapitel befasst sich mit den Delikten gegen das Vermögen, beginnt dabei mit Diebstahl und Unterschlagung, bevor die schweren Fälle des Diebstahls und die Qualifizierungen behandelt werden. Danach werden Raub und räuberischer Diebstahl, Betrug, Erpressung und räuberische Erpressung, Untreue und zuletzt die Anschlussdelikte der Begünstigung, Hehlerei usf. besprochen. Im dritten und letzten Kapitel widmet sich der Autor den Urkunds- und Geldfälschungsdelikten, den Delikten im Straßenverkehr, den examensrelevanten Fällen der Brandstiftung, den Sachbeschädigungs- und Computerdelikten, den Delikten gegen die Rechtspflege, den Amtsdelikten, den Umweltstraftaten und zuletzt der Jagdwilderei.
In nahezu jeder Untergliederung wird zunächst knapp auf das geschützte Rechtsgut eingegangen. Viele Delikte sind für ihre Abgrenzungsschwierigkeit anderen Delikten gegenüber bekannt. Jäger gelingt es, dem Studenten anhand kurzer Beispiele und griffiger Formulierungen die bekanntesten Abgrenzungen verschiedener Deliktstypen zu verdeutlichen. Exemplarisch seien hierbei die Ausführungen zur Abgrenzung des Betrugs zur Erpressung, zur Untreue und zum Diebstahl genannt.

Viele strafrechtliche Lehrbücher kranken an einem zu aufgeblähten Theorienblock, der die Materie auch für den fortgeschrittenen Leser oft nur komplizierter macht, anstatt ihn zu verdeutlichen. Das Konzept von Jäger geht jedoch auf. Auch oder gerade wegen der auf das Notwendigste beschränkten Theorie werden strafrechtliche Probleme auch dem Leser verdeutlicht, der die Vorlesungen aus den Anfangssemestern nur dunkel in Erinnerung hat (exemplarisch: Der knappe, aber vollständige Weg vom klassischen zum aktuellen Gewaltbegriff im Rahmen der Nötigung). Vor allen Dingen die Theorienlast ist womöglich dafür verantwortlich, dass viele Studenten Verständnis- und Aufbauschwierigkeiten haben. Das Verständnis wird dem Leser dadurch gegeben, dass nicht anhand abstrakter, sondern konkret am Beispielsfall aufgezogener Argumentationsmuster verdeutlicht wird, wozu das Anschließen an Meinung X führt und warum Meinung Y vielleicht überzeugender sein mag. Derjenige, der zu einzelnen Themen gleichwohl grundlegende theoretische Darstellungen wünscht, wird in den zahlreichen Fußnoten fündig, die auf weitergehende Literatur, insbesondere auch in Ausbildungszeitschriften verweisen.
Die Werke verwenden zwei verschiedene Arten der Exemplifizierung: Zum einen werden kleinere Probleme anhand von Beispielen erläutert. Komplexere Fragestellungen werden anhand kurzer Fälle aufgezogen, die sodann in gutachterlicher Form – teils über mehrere Seiten – gelöst werden. Generell wird in den stark „praxisrelevanten“ Werken häufig auf die Klausurrelevanz und auf den optimalen Klausuraufbau eingegangen. Dem Leser werden griffige und nutzbare Definitionen an die Hand gegeben, die sich zur Fallbearbeitung optimal eignen. Die häufig anzutreffende Warnung „Achtung Klausur“ macht den Leser auf die häufigsten Fallstricke aufmerksam.

Alles in allem sind die Werke „Strafrecht Allgemeiner Teil“ und „Strafrecht Besonderer Teil“ aus der Reihe „Unirep Jura Examens-Repetitorium“ des C.F. Müller Verlags wärmstens zu empfehlen. Der einigermaßen fortgeschrittene Student wird durch den gesunden Mix von nicht zu viel Theorie und einer großen Portion Praxis am Fall optimal auf das Examen vorbereitet (trotzdem sollte bedacht werden, dass die in den Werken behandelten Fälle vom Umfang her kein Examensniveau erreichen). Die Werke eignen sich – nicht zuletzt auch wegen der Verweise in den Fußnoten – optimal zur Einstiegsrecherche bei der konkreten Fallbearbeitung, beispielsweise in den Hausarbeiten. Preislich liegen die Werke, gemessen am Umfang, mit 20,95 € (AT) und 21,95 € (BT) absolut im Rahmen des Üblichen. Von uns daher die Höchstnote und eine klare Kaufempfehlung!

★★★★★

Schwartmann, Rolf
Der Vertrag von Lissabon (Textbuch)


Europarecht ist an der juristischen Fakultät Hamburg sowohl ein Pflichtfach des Studiums, als auch ein Schwerpunktsbereich. Das zeigt die Wichtigkeit des Europarechts auch für die spätere Berufspraxis. Seit März 2010 gibt es neue konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die in Schwartmanns „Der Vertrag von Lissabon“ komprimiert zusammengefasst sind. In der Regel kaufen sich Studierende einen Satorius oder einen Beck-Text des Europarechts, was für diejenigen im Schwerpunktsbereich auch sinnvoll erscheint. Wer allerdings ausschließlich den EU- Vertrag für seine Veranstaltung braucht ist mit dieser Ausgabe ausreichend versorgt und entlastet sich der schweren Gesetzestexte.

Sie zeichnet sich nicht nur durch eine sehr gute Übersicht und einen klaren Aufbau aus, sondern enthält auch alles notwendige: Vertrag über die Europäische Union (EUV), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Protokolle, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Übereinstimmungstabellen.
Zwar enthält diese Sammlung ausschließlich Regelungen des europäischen Primärrechts auf dem Stand des Vertrages von Lissabon und findet wohl im Schwerpunktbereichexamen wenig Verwendung, gleichwohl ist der Kauf gerade zum Einstieg in eine vertiefende Beschäftigung mit diesen Rechtsgebieten sehr zu empfehlen, auch wegen des mit 12,95 Euro angemessen Preises.

☆★★★★

Herrmann, Christoph
Examens-Repetitorium Europarecht, Staatsrecht III


In dem Repetitoriumslehrbuch „Europarecht, Staatsrecht III“ behandelt Christoph Herrmann auf 112 Seiten in konzertierter Form den Pflichtstoff der beiden Staatsexamina im Europäischen Unionsrecht und die völker- und europarechtlichen Bezüge des Grundgesetzes, sowie die Verfahrensarten.

Es werden sowohl die Grundlagen des Europarechts als auch des Völkerrechts sehr gut erörtert, der Schwerpunkt liegt jedoch auf der Einwirkung des EU- Rechts auf Verfahren vor den nationalen Fachgerichten. So orientiert sich Christoph Herrmann bei der Darstellung auch an der Perspektive des Rechtsanwenders, also deutsche (nationale) Fachgerichte, das EuGH, BVerfG, und EGMR, da – wie er sagt – „dies der überwiegenden Klausurperspektive im Examen entspricht“. In dieser neuen Auflage werden auch die Änderungen nach dem Vertrag von Lissabon bearbeitet.

Das Repetitoriumslehrbuch deckt keinen expliziten Pflichtfachstoff an unserer Hochschule ab, auch deckt es nicht das umfassende Wissen eines klassischen Lehrbuchs ab, jedoch kann ich jedem Studenten das Lesen dieses Werkes ans Herz legen. Denn es vermittelt einen schnellen Überblick der immer stärker werdenden verschiedenen völkerrechtlichen Einflüsse auf unsere Rechtsordnung. Insbesondere kann es den Studenten des Schwerpunktes im Völker- und Europarecht empfohlen werden. Zum einen ist es geeignet sich einen Gesamtüberblick der Grundlagen zu verschaffen, zum anderen kann es, dank der 92 Übungsfragen, der „schnellen“ Wiederholung und zur Vertiefung des Lernerfolgs dienen.

☆★★★★

Liebe Fachschaft,

am 13.07.2011 wird, wie mit Aushang vom 06.07.2011 bereits bekannt gemacht, um 10:00 Uhr im Raum BG 9 die jährliche Vollversammlung aller Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät stattfinden. Anschließend wird die Wahl des Fachschaftsrates in Form einer Urnenwahl abgehalten. Wir bitten Euch, an der Vollversammlung und selbstverständlich auch an der Urnenwahl teilzunehmen. Eure Stimme entscheidet darüber, welches Team in der kommenden Legislaturperiode den Fachschaftsrat stellt!

Diese Wahl ist zu unterscheiden von der Wahl zum Fakultätsrat (s. einen Post tiefer). Bei dem Fakultätsrat handelt es sich um ein paritätisch zusammengesetztes Gremium aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Mitarbeitern aus dem technischen- und Verwaltungsbereich sowie Studierenden. Die Wahl des Fachschaftsrates am nächsten Mittwoch hingegen ist das Gremium der „reinen“ studentischen Interessenvertretung.

Wir hoffen auf eine rege Wahlbeteiligung und wünschen Euch bereits jetzt eine angenehme vorlesungsfreie Zeit!

Euer Fachschaftsrat.