Schimmel/Weinert/Basak
Juristische Themenarbeiten

Nach den ersten Semestern ist man mit dem Schreiben von Klausuren und Hausarbeiten im Gutachtenstil meist vertraut. Wie aber schreibt man eine juristische Themenarbeit? Fast jeder Studierende stellt sich diese Frage – spätestens wenn es an das Schreiben der Seminar- oder Schwerpunkthausarbeit geht. Zwar gibt es inzwischen vereinzelt Angebote der Fakultät, die einem die Herangehensweise näher bringen sollen, doch bekommt dort lange nicht jeder einen Platz und oftmals stellen sich Fragen auch erst während des Bearbeitens. Wie schreibt man „so etwas“ überhaupt? Wie gehe ich an die Arbeitsfrage heran? Wie strukturiere ich eine Themenarbeit? Und nach den Ereignissen der letzten Zeit besonders wichtig: Wie zitiere ich richtig bzw. was ist eine korrekte wissenschaftliche Arbeitsweise? All diese und mehr Fragen vermag das Werk „juristische Themenarbeiten“ von Schimmel/Weinert/Basak zu beantworten. Es eignet sich dabei sowohl zum vollständigen durcharbeiten, wie auch zum Nachschlagen. Beim Nachschlagen fiel es mir jedoch manchmal schwer das Gesuchte tatsächlich schnell wiederzufinden. Es findet sich im Buch zwar ein Stichwortverzeichnis, bei speziellen Einzelfragen ist dieses jedoch nicht genau genug, sodass ich manchmal beim Suchen recht viel Zeit brauchte. Im Endeffekt fand ich jedoch immer eine Antwort auf meine Frage. Für diejenigen, die zum ersten Mal eine Themenarbeit schreiben, ist besonders positiv hervorzuheben, dass im Buch Wichtiges größer gedruckt ist als Nebeninformationen, sodass man sich einen Grundstock an Wissen über das Schreiben juristischer Themenarbeiten schnell erarbeiten kann, ohne die Gesamtzahl von 280 Seiten durchgearbeitet zu haben. Schlagwörter sind zudem Fettgedruckt, was einem die Orientierung vereinfacht. Das Buch ist in einen allgemeinen und einen Besonderen Teil gegliedert. Der Allgemeine Teil umfasst Themen zur Arbeitstechnik, der Wissenschaftlichen Arbeitsweise (Quellen, Materialsuche- und auswahl, Zeit, Anforderungen an ein Ergebnis), Sprachlichen Anforderungen, Gliederung, dem Schlussteil und Bewertungskriterien. Hiermit sind für den Studierenden die wichtigsten Themengebiete auf etwa 170 Seiten erläutert. Der Besondere Teil erklärt die Typologie von Themenarbeiten und Besonderheiten bei verschiedenen Arten von Themenarbeiten. Diese Informationen empfand ich für den „Normalverbraucher“ der lediglich schnell wissen möchte, wie so eine Arbeit herunterzuschreiben ist, als nicht besonders relevant, dennoch sehr informativ. Wichtig ist aber dass hier auch Themen wie das Kürzen und Überarbeiten behandelt werden. Insgesamt ist in dem Buch demnach all das Wissen zu finden, dass man für das Schreiben einer Themenarbeit braucht. Ich würde es jedem Studierenden wärmstens empfehlen, da ich bisher kein besseres Buch auf dem Themengebiet kennengelernt habe und es jedem Studierenden viele Fragen beim Bearbeiten von Themenhausarbeiten beantworten kann.





Siegfried Schieder/Manuela Spindler (Hrsg.)
Theorien der Internationalen Beziehungen

Mit der neuen Vorlesung „Internationale Beziehungen“ im Schwerpunktbereich Europa- und Völkerrecht wurden die Studierenden aufgefordert sich das Werk „Theorien der Internationalen Beziehungen“ von Schieder/Spindler anzuschaffen. Die Vorlesung ist tatsächlich sehr an das Buch angelehnt, sodass es sich für jeden der die Vorlesung besucht unbedingt lohnt, es sich auch anzuschaffen.
Das Werk ist nicht von einem Autor geschrieben, jedoch trotzdem sehr nachvollziehbar aufgebaut. Nach einer Einführung in die Theorien der Lehre von den internationalen Beziehungen wird von jedem Autor eine der Theorien vorgestellt (Realismus, Neorealismus, Interdependenz, Regimetheorie, Neofunktionalismus, neuer Liberalismus, Liberale Ansätze zum „demokratischen Frieden“, die Englische Schule, Weltgesellschaft und Globalisierung, Imperialismustheorie, Welsystemtheorie, Neo-Gramscianische Perspektiven, Internationale Politische Ökonomie, Sozialkonstruktivismus, Kritsiche Theorie, Postmoderne Ansätze, Feministische Ansätze, Kritische Geopolitik). Damit sind alle wichtigen Strömungen abgedeckt. Strukturell sind die Beiträge trotz der verschiedenen Autoren einheitlich gestaltet, was es dem Studierenden leicht macht, sich zurechtzufinden.
Die Herausgeber wollten mit dem Lehrbuch ein Werk schaffen, das es Studierenden ermöglicht, die nahezu nicht mehr überschaubare Theorienlandschaft der Internationalen Beziehungen wieder überschaubar und erlernbar zu machen. Dies ist sicherlich gelungen. Positiv ist auch, dass auf jede Theorie ein äußerst umfangreiches Literaturverzeichnis mit empfohlener Literatur folgt, was es dem Studierenden ermöglicht sich für die jeweilige Theorie weitere Informationen zu verschaffen ohne eine aufwändige Literaturrecherche zu betreiben.
Leider sind die Beiträge entgegen der gewohnten juristischen Fachliteratur mit wenig Absätzen und Hervorhebungen geschrieben, was ich beim Lesen als störend empfand, auch weil damit ein schnelles Überfliegen und eine grobe Orientierung im Beitrag schlecht möglich war.
Insgesamt glaube ich, dass das Buch für die Studierenden des Völkerrechts nur mit Einschränkungen zu empfehlen ist, da der Schwerpunkt auf den Theorien der IB und nicht den IB an sich liegt. Es ist sicherlich von Vorteil sich hiermit einen Überblick über die großen Theorien der IB zu erarbeiten, um auch Völkerrechtliche Probleme mit anderen Augen sehen zu können, jedoch ist es mit seinem Umfang von 600 Seiten als „kleine Ergänzung“ die nicht zum Pflichtfachstoff gehört zu lang. Dies bezieht sich natürlich nicht auf den Einsatz und der Eignung des Buches in anderen wissenschaftlichen Disziplinen.
Thomas Bürgenthal/Daniel Thürer
Menschenrechte: Ideale, Instrumente, Institutionen

Obwohl Menschenrechte zu den beliebten Themen des Völkerrechts gehören, gibt es wenig gute Lehrbücher, die geeignet sind, sich einen umfassenden Überblick über das Thema zu verschaffen. Oftmals werden die Rechte grundrechtehaft vorgestellt und die Entwicklungsgeschichte und Rahmenbedingungen werden vernachlässigt. Dem Werk „Menschenrechte“ von Bürgenthal/Thürer hingegen ist eine umfassende, sinnvolle und klare Darstellung des Themas gelungen. Sowohl der internationale, universelle, wie auch der regionale und nationale Bereich des Menschenrechtsschutzes werden von den Autoren beleuchtet. Durch das erste Kapitel „Geschichtliche Vorläufer“ hat der Leser einen runden Einstieg in das Thema. Besonders die Erklärung der geschichtlichen Entwicklung habe ich als wichtig empfunden, um das System umfassend verstehen zu können. Auch die Überschneidung und Abgrenzung von Menschenrechten, Humanitärem Völkerrecht und internationalem Strafrecht ist sehr verständlich gelungen. Nicht nur in diesen Kapiteln vereinfachen Schaubilder dem Leser das Verständnis. Auch der Aufbau des Buches ist gut verständlich und die Inhalte somit leicht nachzuvollziehen. Positiv hervorzuheben ist, dass immer wieder mit Fällen gearbeitet wird. Diese sind sehr kurz in Sachverhalt und Entscheidung dargestellt. Sehr kurz bedeutet hierbei aber keinesfalls zu kurz, denn die Quintessenz kommt immer an. Hierdurch wird der Stoff für den Leser nachvollziehbarer und ist einfacher zu merken.
Obwohl das Werk „nur“ 450 Seiten umfasst, habe ich in keinem der Bereiche wichtige Informationen vermisst um das Schutzsystem Menschenrechte, die Ideale und die Institutionen sowie deren Verfahren zum Schutz der Menschenrechte zu verstehen. Selbst beim regionalen Schutz sind neben dem regionalen Schutz in Europa (Europarat/EMRK, EU, OSZE) auch der Menschenrechtsschutz in Amerika und Afrika erwähnt. Zwar ist die Darstellung nicht umfassend, jedoch breit genug um einen hinreichenden Überblick über das System zu erlangen. Was den nationalen Bereich betrifft so finden Menschenrechte in Deutschland, Österreich und der Schweiz Erwähnung. Zwar wird es nicht für jeden Studierenden wichtig sein, sich über alle behandelten Themen des Menschenrechtsschutzes zu informieren, jedoch kann sich der Käufer sicher sein, alle wichtigen Informationen zu erhalten, die für die Klausur im Völkerrecht wichtig sind. Dies gerade auch, da die einschlägigen Seiten in den Völkerrechtslehrbüchern meist sehr knapp ausfallen.
Ich kann das Buch jedem Studierenden des Schwerpunktbereiches Europa-und Völkerrecht deswegen uneingeschränkt empfehlen. Für das Verständnis der Menschenrechte in der Welt, Europa und Deutschland schafft es einen sehr guten Einstieg.





Liebe Freunde der Sonne,
Wir möchten euch und eure Freunde hiermit ganz herzlich zu unserer ersten, supermegacoolen Semesterabschlussparty einladen!
Für ordentliche Partystimmung ist gesorgt! =)

Klaus Reischl
Insolvenzrecht

Bereits in 2. Auflage ist mittlerweile das Lehrbuch „Insolvenzrecht“ von Klaus Reischl erschienen. Obwohl das abgeprüfte Pflichtwissen des Ersten Staatsexamens keine Kenntnisse im Insolvenzrecht voraussetzt, ist dieser Bereich sehr praxisrelevant.
Das Lehrbuch verdeutlicht sehr anschaulich die wichtigsten Merkposten im Insolvenzrecht. Mithilfe einer Einführung wird jede/r keine insolvenzrechtlichen Kenntnisse besitzende an die Hand genommen und es wird erklärt, was Sinn und Zweck dieses Rechtsgebiets ist. Die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Falle des finanziellen Zusammenbruchs des Schuldners wird anhand des Insolvenzverfahrens ausführlich und mit vielen Details dargestellt.
Zahlreiche Fälle mit Lösungen regen zum Mitdenken an. Damit wird das Insovenzrecht in seiner Vielschichtigkeit durchdrungen. Das Lehrbuch folgt dabei dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Die Besonderheit des Lehrbuchs im Vergleich zu anderen Lehrbüchern liegt in der Vermittlung des Insolvenzrechts als Querschnittsmaterie zu anderen Rechtsgebieten und nicht nur des reinen Verfahrensrechts.
In der 2. Auflage wurden Verbesserungen eingearbeitet, die das Lehrbuch noch ansprechender zur Wissensvermittlung machen, sodass wie bei der 1. Auflage eine klare Kaufempfehlung gegeben werden kann.





Christian Förster
Schuldrecht Allgemeiner Teil

Dieser Neuling unter den Schuldrecht-Lehrbüchern ist 2011 in der ersten Auflage erschienen und damit auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur.
Das Buch baut laut Autor auf dem Konzept des im selben Verlag bereits erschienen Lehrbuchs zum allgemeinen Teil des BGB auf und richtet sich also primär an sich im Grundstudium befindende Studenten.
Dieses Konzept schlägt sich entsprechend in seinem, im Vergleich zu anderen Lehrbuchklassikern, eher begrenzten Umfang nieder. Trotzdessen gelingt es einen umfassenden Überblick über die sehr umfangreiche Materie des allgemeinen Schuldrechts zu ermöglichen. Auch fällt eine deutliche Schwerpunktsetzung zugunsten der klausurrelevanten Themenbereiche, insbesondere des Leistungsstörungsrechts, ins Auge. Randgebiete wie etwa das AGB-Recht, können aber demgemäß nur kurz, teilweise auch für einen simplen Überblick nur zu kurz, erschlossen werden. Hier stößt das Buch an seine Grenzen. Angesichts des eigenen Anspruchs, ist dies aber zugunsten der Übersichtlichkeit verständlich. Besonders erfreulich sind in diesem Kontext die relativ ausführlichen Darstellungen zum Schadensrecht, einem in Lehrbüchern häufig vernachlässigten Bereich. Insbesondere für Studenten des Grundstudiums, die sich zur Klausurvorbereitung einen ersten Überblick verschaffen, wollen sind die Ausführungen dieses Buches hinsichtlich des Umfangs und des Detailreichtums somit vollkommen ausreichend.
Dem zugrunde liegenden Konzept treu bleibend wird auf Quellennachweise verzichtet. Wichtige Urteile lassen sich daher nicht entnehmen, ein Umstand, der den Studenten, der sich effektiv und zeitsparend auf die Klausur vorbereiten will, nicht sonderlich stören dürfte und vor dem Hintergrund teils übertrieben ausführlicher und zudem oftmals peinlich fehlerbehafteter Fußnoten vieler teils lange etablierter Lehrbücher absolut konsequent und angemessen erscheint.
Der Aufbau des Buches ist übersichtlich und systematisch nachvollziehbar und konkrete Problemstellungen sind schnell gefunden. Positiv erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die einseitigen, schematischen Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel, die sich gut zur Wiederholung und Erprobung des Gelernten eignen. Auch werden die Ausführungen stets durch kurze Beispiele veranschaulicht und erschließen sich dem Studenten so leicht.
Hilfreich sind zudem die zahlreichen Übungsfälle zu den einzelnen Themengebieten, deren Lösungen sich hier allerdings als zu kurz erweisen. Sie beschränken sich auf kurze Erläuterungen im Fließtext zu den jeweiligen Kernpunkten des Falles. Gerade zur gezielten Klausurvorbereitung wäre hier eine Einbindung in die entsprechenden Aufbauschemata mit entsprechenden Überschriften und kurzer Abhandlung aller Prüfungspunkte wünschenswert. Auch wenn es sich vorliegend nicht um ein Fallbuch handelt, so vermisst man doch zumindest eine Einarbeitung der gängigen Prüfungsschemata zu den zentralen Anspruchsgrundlagen zu Beginn oder Ende der Kapitel.
Insgesamt bleibt aber der positive Eindruck eines Lehrbuches, das natürlicherweise kein Fallskript zur Klausurvorbereitung ersetzen und ebenso wenig der Vertiefung der umfassenden Materie dienen kann und soll, sich aber als effiziente, anschauliche und vor allem nicht zu oberflächliche Einführung in das Thema für Anfänger erweist und sich auch gut zur Wiederholung für fortgeschrittene Studenten eignet.





Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen,
seit langem setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die Verleihung des Diplom-Juristen bzw. der Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.) nach bestandenem ersten Examen wieder möglich sein soll. Dies dient vor allen Dingen denjenigen von euch, die sich dazu entschieden haben, nach dem ersten jur. Staatsexamen endgültig in das Berufsleben zu wechseln und sich nicht für die Qualifikation eines Volljuristen bzw. einer Volljuristin weiter zu examinieren.
Dieses Ziel haben wir erreicht und die Fakultät hat mit der „Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades ‚Diplom-Juristin‘ oder ‚Diplom-Jurist‘ vom 7. Juli 2010″ die rechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen. Im Anhang zu diesem Artikel findet ihr das Antragsformular der Fakultät. Nach bestandenem ersten Examen könnt ihr dies einreichen und euch den Grad des Dipl.-Jur. verleihen lassen!
Viele Grüße
Euer FSR Rechtswissenschaften
