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Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexamen zugestimmt.

Damit können nun alle Referendare des GPA, die ab dem 1. Oktober 2007 ihre erstmalige schriftliche Prüfung abgelegt und die gesamte Prüfung bestanden haben, einen Verbesserungsversuch beantragen. Der Antrag muss spätestens vier Monate nach dem mündlichen Prüfungstermin schriftlich an das GPA gerichtet werden.

Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung (mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden aller GPA-Länder bei der Hamburgischen Senatskanzlei) und über die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühr (im Gespräch sind derzeit ca. 500 bis 600 Euro) werden wir Euch umgehend benachrichtigen.

Gefunden auf der Homepage des Personalrats. Dort ist auch der komplette Wortlaut des beschlossenen Gesetzes zu finden.

 
von OJ am 11. Februar 2008 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Der Personalrat für Referendare in Hamburg hat seit Kurzem eine eigene Homepage.

Darauf finden sich stets aktuelle News rund um das Referendariat in Hamburg. Weiterhin werden Leitfäden und Examensfahrpläne sowie das komplette Kursangebot der Personalstelle für Referendare und eine umfangreiche FAQ-Liste angeboten.

Ein wirklich gelungenes Angebot für das Referendariat in Hamburg.

 
von OJ am 11. Februar 2008 in Kategorie: Hamburgensien, Referendariat [tags: none]

Prof. Bork, Prodekan an der Fakultät für Rechtswissenschaft, zur Neuregelung des Freischusses nach 9 Semestern:

„Hamburg wird wieder einmal zum Billiglohnland für die Juristenausbildung und die ganze Aktion dient nur dazu, dem gewerblichen Repetitor die erforderlichen Freiräume zu verschaffen.“

In Berlin (das übrigens schon lange vor Hamburg zum “Billiglohnland” geworden ist) wird man das Zitat mit einem lachenden Auge sehen. ;-)

 
von OJ am 21. Januar 2008 in Kategorie: Hamburgensien, Studium [tags: none]

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, verabschiedet die Hamburgische Bürgerschaft morgen einen Antrag der GAL-Fraktion, wonach der “Freischuss” wegen der veränderten Modalitäten der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab sofort nach dem 9. Semester (und nicht wie bisher nach dem 8. Semester) möglich ist. Die Neuregelung soll bereits im Januar in Kraft treten. Für die betroffenen Studenten sicherlich eine gute Sache.

Auch der Fachschaftsrat hat das Thema nachhaltig unterstützt. Wir hatten zuvor über das Thema berichtet.

 
von OJ am 12. Dezember 2007 in Kategorie: Hamburgensien, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

 

 

Schaut ein Mitarbeiter auf einer betrieblichen Bootsfeier zu tief ins Glas, trägt der Gast- und Arbeitgeber keine Verantwortung für einen tödlichen Sturz. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Schadensersatzklage einer Witwe zurück, deren Mann nach einer Firmenfeier auf einem Schiff vor Malta mit 2,99 Promille im Blut tot aus dem Meer geborgen wurde (OLG Frankfurt a.M., Az. 17 U 11/07).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, behauptete die Frau, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot unzureichend gewesen seien und der Arbeitgeber dafür einzustehen habe. Dem widersprachen jedoch die Frankfurter Richter. “Die Teilnehmer einer Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum in der Regel selbst verantwortlich”, erklärte Rechtsanwältin Tanja Leopold. Dies gelte auch, wenn es sich um ein Vergnügen im Rahmen einer Pflichtkonferenz handelt. Da der Verunglückte vorher in keiner Weise auffällig geworden war, könne den Vorgesetzten und dem Firmenchef nicht vorgeworfen werden, den Mann nicht rechtzeitig am Weitertrinken gehindert zu haben.

In diesem Bereich berichten wir selten, aber Staufenbiel brachte uns auf die Idee…

 

 

 

 
von OJ am 7. Dezember 2007 in Kategorie: Fundsachen, OLG, Rechtsprechung [tags: none]
Das Singen von Liedern, insbesondere auch des Deutschlandliedes, beim Kommers einer studentischen Verbindung verletzt keine Urheberrechte.

Das AG Köln hat entschieden (Az. Urteil vom 27.09.2007, Az. 137 C 293/07)

 
von OJ am 20. November 2007 in Kategorie: AG, Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Eine Kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz in der Hamburgischen Bürgerschaft hat eine Vergleichsstatistik der Examensergebnisse zwischen Studierenden der Bucerius Law School (BLS) und den Studierenden an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hervorgebracht.
Das Justizprüfungsamt hat dem Senat eine schon lange geführte Vergleichsstatistik im Rahmen der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse lassen sich hier als PDF herunterladen. Die Zahlen möge dann jeder selbst interpretieren. Aber ganz offensichtlich ist auch die Law School nicht mehr ohne Durchfaller und Abbrecher (wenn man bedenkt, dass pro Jahrgang ca. 100 Leute anfangen, jedoch nur 78 (2005) bzw. 89 (2006) Examen machen). Dennoch sind die Prozentsätze der ausreichenden und mangelhaften Ergebnisse an der BLS deutlich niedriger als an der Universität.

Die öffentliche Diskussion ist damit eröffnet. Mal gucken, welches Potential sich hinter der Drucksache mit der simplen Nummer 18/7331 verbirgt.

 
von OJ am 20. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Die juristische Fakultät der Universität Hamburg hat sich durchgesetzt:

Ein unter Leitung der Universität Hamburg (UHH) stehendes Hochschulkonsortium konnte sich in einem mehrmonatigen Bewerbungsprozess erfolgreich gegen Mitbewerber aus Italien und Frankreich durchsetzen. Im Auftrag der Europäischen Kommission und der Volksrepublik China wird das Hamburger Konsortium nun die Europe-China School of Law (ECSL) in Peking errichten. Rund 25 Professorinnen und Professoren der Universität Hamburg, des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und der Bucerius Law School werden an der neuen Eliteuniversität unterrichten und damit maßgeblich das Deutschlandbild und das Rechtsverständnis zukünftiger chinesischer Entscheidungsträger mitprägen. Mit einem Förderumfang von 35 Millionen Euro ist die ECSL im Bereich der europäisch-chinesischen Rechtskooperation in den nächsten Jahren eines der herausragenden EU-Projekte.

[…]

Der Projektleiter und Dekan der juristischen Fakultät der Universität Hamburg Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute: „Wir freuen wir uns über den großartigen Erfolg der Fakultät für Rechtswissenschaft und der Universität Hamburg als Koordinator eines Konsortiums aus herausragenden europäischen und chinesischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Diese Entscheidung ist eine hohe Anerkennung für die Leistungen der Fakultät. Sie wird für uns ein Ansporn sein, die Europe China School of Law zu einer international anerkannten und exzellenten Einrichtung rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre zu machen. Eine spannende – und die Fakultät für Rechtswissenschaft weiter profilierende – Herausforderung liegt damit vor uns.“

Ein großartiger Erfolg. Aus gut informierten Kreisen hört man, dass die Getränke für den heutigen Abend bereits kalt gestellt sind.

Die komplette Pressemitteilung der Wissenschaftsbehörde wird sich in Kürze hier oder hier finden lassen.

 
von OJ am 20. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Die Fraktion der Grünen (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte einen Antrag zur Änderung des JAG (Juristenausbildungsgesetz) einbringen. Danach hat die Fraktion vor, die Zeit bis zum “Freischuss” (Freiversuch für die Erste Jur. Prüfung) von 8 auf 9 Semester anzuheben, da durch den neuen Teil der universitären Prüfung sich die Examensbedingungen verändert haben.
Zur Begründung:

Da die meisten Studierenden mindestens sechs Semester benötigen, um alle zur Anmeldung zur Staatsprüfung notwendigen Leistungsnachweise und praktischen Studienzeiten zu erreichen, ergab sich die reale Möglichkeit, sich nach acht Fachse-mestern zur Prüfung anzumelden, wenn man engagiert studiert hat.
Nach der neuen Regelung des Staatsexamens muss die Schwerpunktbereichsprü-fung bereits bei der Anmeldung zum staatlichen Teil der Prüfung nachgewiesen wer-den. Bis dahin müssen die Studierenden also zwei Semester in ihrem jeweiligen Schwerpunkt studiert und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einer vierwöchigen Hausarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung, zu der man geladen wird, wenn die beiden an-deren Teile bestanden wurden. Die Fristen für die Benotung der beiden schriftlichen Leistungen beträgt jeweils zehn Wochen. Bisherige Prüfungen haben gezeigt, dass diese Fristen nicht immer eingehalten werden. Davon abgesehen, haben die Studie-renden also durch die zwei Semester und die Prüfungszeit einen erheblichen zeitli-chen Studien- und Prüfungsaufwand, der vor Einführung der Schwerpunktbereichs-prüfung nicht bestand.

Nähere Details in Kürze hier. Es hängt nun alles an dem Segen der CDU, die in Hamburg mit absoluter Mehrheit regiert.

Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben übrigens schon eine entsprechende Regelung verabschiedet.

 
von OJ am 7. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

Es beginnt mit dem “Hitler-Gruß”: die Zeitschrift “Vanity Fair” hat ein Streitgespräch zwischen Horst Mahler und Michel Friedman abgedruckt. Zu den Motiven und zum Interview geht es hier.

 
von OJ am 2. November 2007 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]