Artikel in der Kategorie 'Fundsachen'

Guck an, was da im Spiegel steht:

Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk

Unfeine Sitten am Landgericht Augsburg: Dort verschickte ein Staatsanwalt versehentlich ein internes Schriftstück, in dem ein Angeklagter als “Arschloch” bezeichnet wird. Nun muss sich der Jurist bei dem Beschimpften entschuldigen.

Augsburg - Das Landgericht Augsburg hat eine Anklageschrift verschickt, in der der Beschuldigte “Arschloch” genannt wird.

Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.

Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung “Arschloch” auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen. Zudem sei er von dem Fall abgezogen worden.

(…)

Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das “Arschloch” in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.

Man könne ja schließlich auch in sein Tagebuch schreiben, was man wolle.

Na, wem fällt was ein?

Danke, Mirko, für die präzise Zusammenfassung!

 
von MI am 9. September 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]
Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind. Da die älteren Parteien schon seit 40 Jahren Mieter sind, kann ich sie leider nicht kündigen und muss daher Ihnen die Kündigung aussprechen.

Huch, eine komische Kündigung. Diesen spannenden Fall habe ich bei FAZ.NET gefunden. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein älterer Vermieter und eine junge, alleinerziehende Deutsche mit dunkler Hautfarbe. Vor Gericht streiten die beiden Parteien darum, wer dieses Schreiben formulierte. Fakt ist: Geschrieben hat die Frau die Kündigung, angeblich jedoch wurde ihr der Text durch den gebrechlichen alten Herren in die Feder diktiert.

Mal sehen, was dabei rumkommt…

 
von MI am 17. April 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Völlig verwirrt würde ein jeder antworten: Natürlich!

So ist es mit der Internationalisierung - sie richtet eine Menge an. Wie unter anderem Bild.de berichtet, wurde es Eltern in Husum verboten, ihre Tochter Ida zu nennen.

Wir halten uns an das internationale Handbuch der Vornamen“, erklärt Bürgermeister Rainer Maaß (54). „Das Geschlecht muss aus dem Vornamen klar hervorgehen. Wird ein weiblicher Name in anderen Sprachräumen als männlicher verwendet, müssen die Eltern sich eine Alternative überlegen.“ (…) „Die Beamten sagten, wir müssten noch einen zweiten Namen angeben. Das wollten wir aber nicht, weil unser Nachname ja schon ein Doppelname ist.“

Na hoppla, Ida ist nicht eindeutig? Nein, denn wenn man nach dem internationalen Handbuch für Vornamen geht, dann sind auch “Klassiker” wie Andrea, Christin, Ida, Maria oder Nicola nicht zulässig. Erlaubt wären allerdings ohne Probleme Caitlin, Lielle, Mohls, Sharan oder Quentin - ob man seine Kinder damit doch eher bestraft, sei mal dahingestellt.

Eine Hitliste der dämlichsten originellsten Namen hat der sh:z aufgestellt und startet eine Umfrage nach dem absurdesten (bereits genehmigten) Vornamen - hier meine persönlichen Top 3:

  • Blue (wie der “wilde Kerl” Jimi Blue Ochsenknecht)
  • Trixibelle (Fifi Trixibelle heißt die Tochter des Sängers Bob Geldorf)
  • Emilie-Extra (das OLG Schleswig hat diesen Namen für ein Mädchen 2003 genehmigt)

Bei soviel Kreativität frage ich mich, wie diese Kinder später ihren Namen in der Waldorfschule tanzen werden…

 
von MI am 10. April 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Spiegel-Online hat mit einen neuen Bericht über die totalen Überwachungsmethoden des  Neckarsulmer Discounters den Fokus wieder einmal auf die nahezu unmenschlichen Verhältnisse gelenkt, die scheinbar in den Filialen Gang und Gebe sind…

“Mittwoch, 14.05 Uhr: Frau M. möchte in ihrer Pause ein Telefonat mit ihrem Handy führen, es erfolgt die automatische Ansage, dass das Guthaben auf ihrem Prepaid-Handy nur noch 85 Cent beträgt. Schließlich erreicht sie telefonisch eine Freundin, mit welcher sie heute Abend gerne gemeinsam kochen würde, dieses setzt aber voraus, so Frau M., dass ihr Gehalt bereits gutgeschrieben wurde, da sie ansonsten kein Geld mehr hätte, um einzukaufen.”

Was sagt man dazu? Mir fällt nichts mehr ein…

 
von MI am 26. März 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Soeben bei DWDL.de entdeckt:

(27.02.2008) Ginge es nach Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, müssten alle Zeitungen die Mohammed-Karikaturen, die schon vor zwei Jahren zu heftigen Protesten in der islamischen Welt geführt hatten, nachdrucken.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat die europäischen Zeitungen aufgefordert, dem Beispiel dänischer Blätter zu folgen und geschlossen die umstrittenen Mohammed-Karikaturen abzudrucken.

Im “Zeitmagazin Leben” sagte Schäuble, er habe Respekt davor, dass die dänischen Zeitungen die Karikaturen erneut abgedruckt hätten, “nach dem Mottto: Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren”. Schäuble weiter: “Eigentlich müssten jetzt alle europäischen Zeitungen diese Karikaturen abdrucken, und zwar mit der Erklärung: Wir finden sie auch miserabel, aber die Inanspruchnahme von Pressefreiheit ist kein Grund, Gewalt zu üben.”

Große dänische Zeitungen hatten Mitte Februar die umstrittene Karikatur des Propheten Mohammed mit einer Bombe im Turban erneut veröffentlicht, nachdem Mordpläne gegen den Zeichner aufgedeckt worden waren. Wie schon zwei Jahre zuvor bei der ersten Veröffentlichung rief das heftige Proteste in der islamischen Welt hervor.

Da macht sich der Herr Schäuble aber bestimmt wieder Freunde. Fraglich bleibt, ob diese Aktion sinnvoll ist.

 
von MI am 28. Februar 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Manchmal glaube ich, dass wir im Norden die einzigen sind, die noch richtig arbeiten! Folgender Beitrag stammt aus dem Nachrichtenticker bei Beck-online:

Liebe Leserinnen und Leser,

traditionellerweise bleibt der Verlag C. H. Beck in München am Faschingsdienstag geschlossen, so dass wir Ihnen leider heute keine aktuellen Nachrichten liefern. Am Aschermittwoch erhalten Sie aber wie gewohnt wieder aktuelle Meldungen zu Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Ihre beck-aktuell-Redaktion

No comment!

 
von MI am 5. Februar 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Der beck-blog (die Experten!) berichtet heute über den Europäischen Datenschutztag in Nürnberg. Dort soll auch die Problematik mit Bewertungsseiten im Internet erörtert werden, wie es sie beispielsweise mit spickmich.de und meinprof.de mittlerweile zahlreich gibt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Problem hingewiesen, dass es demnächst solche Bewertungsportale auch für Richter geben könnte:

Und es ist nur eine Frage der Zeit, wann es auch Internet-Beurteilungen für eine weitere Berufsgruppe geben wird, die sprichwörtlich über andere urteilt: Die Richter. Es dürfte einen großen Interessentenkreis für Informationen z.B. dazu geben, an welchen Entscheidungen ein Richter mitgewirkt hat und wie er die Verfahren führt.

Wirklich Zukunftsmusik? Sollte es demnächst wirklich Ranking-Seiten für Richter geben? Nein, falsch - denn es gibt sie längst. Hier eine kleine Kostprobe:

http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Richter/

 
von ML am 28. Januar 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Eben in der Pro7 Newstime; Thema war der nicht mehr wirklich existente Winterschlussverkauf. Folgende Vorsichtswarnung wurde ausgegeben:

Ein Recht auf Umtausch der reduzierten Ware besteht nicht - der Kunde muss sich auf die Kulanz des Verkäufers verlassen.

Für die Juristen unter uns: Da sagen wir mal nix weiter zu!
Für die anderen: Lasst euch nichts erzählen - wenn die Ware Mängel hat, dann kann man sie natürlich umtauschen. Das hat auch gar nichts mit der Kulanz zu tun.

Fernsehen macht halt dumm…

 
von MI am 21. Januar 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

 

 

Schaut ein Mitarbeiter auf einer betrieblichen Bootsfeier zu tief ins Glas, trägt der Gast- und Arbeitgeber keine Verantwortung für einen tödlichen Sturz. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Schadensersatzklage einer Witwe zurück, deren Mann nach einer Firmenfeier auf einem Schiff vor Malta mit 2,99 Promille im Blut tot aus dem Meer geborgen wurde (OLG Frankfurt a.M., Az. 17 U 11/07).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, behauptete die Frau, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Boot unzureichend gewesen seien und der Arbeitgeber dafür einzustehen habe. Dem widersprachen jedoch die Frankfurter Richter. “Die Teilnehmer einer Betriebsfeier sind für ihren Alkoholkonsum in der Regel selbst verantwortlich”, erklärte Rechtsanwältin Tanja Leopold. Dies gelte auch, wenn es sich um ein Vergnügen im Rahmen einer Pflichtkonferenz handelt. Da der Verunglückte vorher in keiner Weise auffällig geworden war, könne den Vorgesetzten und dem Firmenchef nicht vorgeworfen werden, den Mann nicht rechtzeitig am Weitertrinken gehindert zu haben.

In diesem Bereich berichten wir selten, aber Staufenbiel brachte uns auf die Idee…

 

 

 

 
von OJ am 7. Dezember 2007 in Kategorie: Fundsachen, OLG, Rechtsprechung [tags: none]

Neulich in einen Seminarraum lagen auf den Tischen 4 (VIER!) unterschiedliche Flugblätter. Zum einen vom Boykott, von Harte Zeiten, von der FSRK und noch einer, an dessen Urheber wir uns hier nicht mehr erinnern können oder wollen.

Die (in Hamburg ja längst abgeschaffte) FSRK ließ nun vermittels ihres Schriebs folgendes Verlauten:

Solidaritätsadresse an die streikenden Lokführer

(…) eurem Streik gilt unsere volle Unterstützung. Höhere Löhne und gute Arbeitsbedingungen sind kein Partialinteresse, sondern für alle sowohl erforderlich als auch möglich. Nicht zuletzt sind solche Verbesserungen für Euch auch ein Beitrag zur Sicherheit des Bahnverkehrs, die für alle sinnvoll ist.(…)

dann kommt ein Schwall hinsichtlich der Privatisierung der Bahn und der Wichtigkeit der öffentlichen Angelegenheiten, den wir jetzt partou nicht wiedergeben möchte.

(…)Mit unserem Engagement gegen die Studiengebühren, die wir auch in diesem Semester wieder boykottieren, wenden wir uns ebenfalls gegen die Privatisierung einer öffentlichen Angelegenheit - in diesem Fall der Bildung und Wissenschaft. Insofern sehen wir uns Euch eng verbunden. (…)

Das ist das erste Mal, dass wir Mitleid für die GDL empfinden - sich derart ungefragt auf die Schulter klopfen lassen zu müssen ist wirklich kein Geschenk, zeigt es doch mal wieder, dass man nichts selbständig unternehmen kann, ohne dass vielleicht ein anderer sich diese Handlung zu Eigen macht.
Über den Sinn der Streik-Aktionen schweigen wir uns hier einmal aus - da möge sich jeder selbst einmal eine Meinung zu bilden. Es muss jedoch die Frage erlaubt sein, wie man es mit seinem ökologischen Gewissen vereinbaren kann, dass täglich mindestens ein neues Flugblatt (meinst ja sogar noch von unterschiedlichen Organisationen aber vom gleichen V.i.S.d.P) auf den Tischen der Mensa oder auf den Fußböden der Hörsäle auftaucht und das auch noch auf weißem Papier. Kann man sein grünes Gewissen derart belügen, oder heiligt der Zweck hier die Mittel? Eine Lösung wäre ja, das Geschriebene online zur Verfügung zu stellen, aber zumindest der Inhalt des hier zitierten ist nicht online zugängig… Vielleicht zum Glück!?

 
von MI am 4. Dezember 2007 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, Fundsachen [tags: none]