Manchmal stellt sich die Frage der Praktikabilität von Urteilen und den aus ihnen hervorgehenden Handlungsanweisungen.
Die Kollegen von Heise haben just ein Urteil des LG Hamburg veröffentlich, dessen schriftliche Begründung zwar noch nicht vorliegt, dessen Tenor allerdings für reichlich Unruhe in der Blogger-Szene sorgen wird. Wenn die bereits angekündigte Berufung zum OLG scheitern sollte, wovon wir mal nicht ausgehen wollen, werden Blogger dazu verpflichtet, Kommentare regelmäßig vor der Veröffentlichung zu kontrollieren und ggfs. gleich zu löschen. Wer trotzdem seine Kommentarfunktion öffentlich lässt und jedem die Möglichkeit gibt, Anmerkung zu Beiträgen zu schreiben, der haftet auch dann, wenn er die veröffentlichte rechtswidrige Aussage gar nicht kannte. Starkes Stück.
Ob wir die Kommentarfunktion unseres Blawgs mal besser ausschalten? ![]()