Artikel in der Kategorie 'LG'

Manchmal stellt sich die Frage der Praktikabilität von Urteilen und den aus ihnen hervorgehenden Handlungsanweisungen.

Die Kollegen von Heise haben just ein Urteil des LG Hamburg veröffentlich, dessen schriftliche Begründung zwar noch nicht vorliegt, dessen Tenor allerdings für reichlich Unruhe in der Blogger-Szene sorgen wird. Wenn die bereits angekündigte Berufung zum OLG scheitern sollte, wovon wir mal nicht ausgehen wollen, werden Blogger dazu verpflichtet, Kommentare regelmäßig vor der Veröffentlichung zu kontrollieren und ggfs. gleich zu löschen. Wer trotzdem seine Kommentarfunktion öffentlich lässt und jedem die Möglichkeit gibt, Anmerkung zu Beiträgen zu schreiben, der haftet auch dann, wenn er die veröffentlichte rechtswidrige Aussage gar nicht kannte. Starkes Stück.

Ob wir die Kommentarfunktion unseres Blawgs mal besser ausschalten? ;-)

 
von MI am 9. Dezember 2007 in Kategorie: Hamburgensien, LG, (Rechts-)Politik, Rechtsprechung [tags: none]

Die Rechtsanwaltskanzlei Wilde & Beuger weist auf eine aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung zu sog. “Massenabmahnungen” hin, die vom LG Heilbronn aufgegriffen wurde und gibt einen nützlichen Ratschlag:

Unser Tipp: Wenn Sie abgemahnt wurden, dann sollten Sie oder ein Anwalt prüfen, ob der für den Abmahnenden tätige Anwalt nicht ein solcher „Massenabmahner“ ist. Dabei kommt es nicht auf die Menge der vorgenommenen Abmahnungen an, sondern, ob die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 IV UWG ist. Einen anwaltlichen Rat einzuholen kann Ihnen in jedem Fall helfen ungerechtfertigte Abmahngebühren zuzahlen.

Eigentlich dürfte für Massenabmahnungen, die nicht nach dem UWG vorgenommen werden, dann nichts anderes gelten. Dürfte eventuell für den ein oder anderen Blogger interessant sein, der sich der Abmahnung eines Hamburger Unternehmers ausgesetzt sieht. Meist ist man nicht alleine. Und dann kann man ja mal unvoreingenommen prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Warum ist die Kanzlei Wilde & Beuger eigentlich noch nicht in den Jurablogs?

 
von OJ am 15. August 2007 in Kategorie: LG, Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Eine Bemerkung in der Sendung “Wer wird Millionär” hat das Landgericht Potsdam beschäftigt. Die Klage des Ex-Boxers René Weller gegen den TV-Moderator Günther Jauch wurde allerdings abgewiesen. Die Meinungsäußerung Jauchs in dessen TV-Sendung “Wer wird Millionär” erreiche nicht die Grenzen der Schmähkritik, begründete der Richter der 2. Zivilkammer, Marc Spitzkatz, das Urteil. Jauch habe den Kläger mit seiner Bemerkung nicht zwingend herabsetzen wollen. Er fügte hinzu, dass er sich bei seinem Urteil an früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts orientiert habe. Die Rechtsanwälte der beiden Parteien sowie Jauch und Weller waren bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.

Quelle: Tagesspiegel

 
von ML am 14. September 2006 in Kategorie: LG, Kurznachrichten, Rechtsprechung [tags: none]

Buspassagiere sind nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück selbst dafür verantwortlich, nach dem Einsteigen möglichst schnell sicheren Halt zu finden. Der Fahrer eines Linienbusses müsse einen Fahrplan einhalten und daher nicht darauf achten, ob alle Fahrgäste sicher stehen oder sitzen, heißt es in dem Urteil. Nur auf gebrechliche oder behinderte Menschen habe der Fahrer Rücksicht zu nehmen (Az.: 5 O 1439/06).

Alles für den Fahrplan!

Quelle: Hamburger Abendblatt

 
von OJ am 17. August 2006 in Kategorie: LG, Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Einen besonderen Service für ihre Kunden wollte eine Anwaltskanzlei ihren Kunden bieten: Eine Kurzberatung ohne Termin für pauschal 20 Euro. Doch damit war das Landgericht Ravensburg gar nicht einverstanden und hat der Kanzlei die Werbung mit der Beratungspauschale verboten.

Darin liege eine unzulässige Gebührenunterschreitung, wetterten die Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die Anwälte anfragende Mandanten im Rahmen einer kurz gehaltenen Beratung dazu bewegen, mit ihrem Rechtsstreit vor ein Gericht zu ziehen, um damit später höhere Gebühren zu kassieren. (Az: 8 O 89/06 KfH 2)

Gefunden beim Handelsblatt online.

 
von ML am 8. August 2006 in Kategorie: LG, Rechtsprechung [tags: none]

Drei Jahre und neun Monate Haft für ein Pärchen wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Das entschied gestern das Landgericht Hamburg. Der vorsitzende Richter fühlte sich an einen Schwank der bayerischen Volksliteratur, dem Königlichlich Bayerischen Amtsgericht erinnert. Was war passiert?
Die Frau schickt ihren Lebensgefährten mit einer Menge Geld durch Deutschland, um einen Mörder für ihren noch-Ehemann zu suchen. Der stellt sich dabei jedoch reichlich ungeschickt an. Das Abendblatt kennt nähere Details zu dem (laut Richter) “unglaublich dilettantischen Vorgehen”:

Da geistere jemand wochenlang durch die Bundesrepublik und versuche in München, Frankfurt, Berlin und Hamburg einen Mörder zu finden. In Frankfurt gab Bernhard P. einem Mann 3000 Euro, damit er den Mordplan ausführt - der verschwand mit dem Geld, tat aber nichts dafür.

In Hamburg sprach P. nach eigenem Bekunden einen Türsteher auf dem Kiez an - “weil der so ehrlich aussah”. Er bot ihm 40 000 Euro für den Mord. Der Türsteher, der einmal Kriminalbeamter werden wollte und nur an der schriftlichen Prüfung dafür gescheitert war, ging zum Schein auf das Geschäft ein - und verständigte die Polizei. Bei einem fingierten Waffenkauf wurde Bernhard P. festgenommen.

Hat er denn nicht aufgepasst? Auftragsmörder sehen nie ehrlich aus.

 
von OJ am 8. August 2006 in Kategorie: Hamburgensien, LG, Rechtsprechung [tags: none]

Was der Kollege Ronny Jahn in seinem Blawg “Verbraucherrechtliches” schon am 19. Juni d.J. verkündet hat (im Übrigen ein hoch informatives Blawg), findet nun auch (knapp zwei Monate später) Beck Online heraus:

Das LG Halle befindet die Muster-Widerrufsbelehrung zu § 14 BGB-InfoV für nichtig.

Mehr dazu unter den beiden o.a. Links.

 
von OJ am 8. August 2006 in Kategorie: LG, Rechtsprechung [tags: none]

Über diesen krassen Fall von anwaltlicher Skupellosigkeit hatten wir berichtet. Nun fällte das Hamburger Landgericht sein Urteil über den Mann, der betrunken mit 103 Stundenkilometern über mehrere rote Ampeln geschossen war und bei einem Unfall zwei Menschen tötete: Dreieinhalb Jahre Haft und ein lebenslanges Fahrverbot. Der Angeklagte wurde noch im Saal verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis abgeführt. Der Richter hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen weil Fluchtgefahr bestehe.

Die Haftstrafe sei “dem im Angeklagten innewohnenden Risikopotential angemessen”, erklärte der Richter. Zudem sei das Strafmaß “unvermeidlich, um der Allgemeinheit zu zeigen, zu welchen Konsequenzen so ein rücksichtsloses Fahrverhalten führt”.

Kritik übte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung am Verhalten von Verteidiger Uwe Altemeyer. Der Anwalt hatte im Prozeß einem Unfallopfer eine Mitschuld gegeben, dessen Exhumierung beantragt. “In 28 Jahren Strafjustiz”, so der Kammervorsitzende, “ist mir noch nie so sehr die Nähe zwischen dem hohen Gut des Rechts auf Verteidigung und einem buchstäblichen Über-Leichen-Gehen unterge- kommen.” Es bestehe ein “denkwürdiges Spannungsverhältnis” zwischen der Tatsache, daß die Exhumierung des Todesopfers beantragt wurde und dem Geständnis des Angeklagten, in dem dieser von “aufrichtiger Reue” gesprochen hatte. Trotz der Rüge hat der Verteidiger Revision gegen das Urteil angekündigt.

Quelle: Hamburger Abendblatt

 
von ML am 18. Juni 2006 in Kategorie: LG, Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Giovanni Althoff, seine Ehefrau und die Zirkusmanagerin sind heute vom Hanauer Landgericht wegen Tierquälerei verurteilt worden. Sie müssen wegen dreifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz insgesamt 11.700 Euro Strafe zahlen. In weiteren drei Anklagepunkten zur Tierhaltung wurde das Verfahren eingestellt, in einem Fall erfolgte ein Freispruch der Angeklagten. Da die Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Die Angeklagten haben der Entscheidung des LG zufolge fünf Elefanten nicht ausreichend gepflegt. Den Zirkus will Althoff weiter betreiben. Das Unternehmen, das einst zu den Großen in der Branche gehörte, ist mittlerweile ein kleiner Wanderzirkus.

Quelle: Beck online

 
von ML am 16. Juni 2006 in Kategorie: LG, Rechtsprechung [tags: none]

Der ostdeutsche Ampelbauer Joachim Roßberg muss auf den überwiegenden Teil der von ihm gehaltenen Rechte am DDR-Ampelmännchen verzichten. Nach einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom Freitag muss Roßberg 13 von insgesamt 15 gehaltenen Marken löschen lassen. Weiterhin nutzen darf er den “Roten Steher” und den “Grünen Geher links” für Alkoholika. Roßbergs Kontrahent Markus Heckhausen will die nun für andere Produktgruppen frei werdenden Marken umgehend nutzen.

Die in Berlin ansässige Ampelmann GmbH des gebürtigen Schwaben Heckhausen hatte von Roßberg gefordert, auf die von ihm gehaltenen Markenrechte für bestimmte Produkte zu verzichten. Heckhausen ließ sich die Figur 2003 als Bildmarke rechtlich schützen. Der Zwickauer Ampelbauer Roßberg hatte sie sich aber bereits 1997 eintragen lassen. Heckhausen stellt in Frage, dass Roßberg die von ihm gehaltenen Rechte über den Bau von Ampeln hinaus kommerziell nutzt.

Quelle: Handelsblatt

 
von ML am 16. Juni 2006 in Kategorie: LG, Rechtsprechung [tags: none]