Für den Verkauf von Radios und Fernsehgeräten müssen Supermärkte keine Rundfunkgebühren bezahlen. Allein das Bereithalten der noch verpackten Geräte mache den Ladeninhaber nicht zum Rundfunkteilnehmer, heißt es in einem heute bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. Er gab damit einer Filiale von Aldi in Südhessen Recht. (Az: 10 UE 43/06)
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Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Eilbeschluss vom 09.06.2006 entschieden (Az.: 24 CS 06.1521). Die von der Stadt München gegenüber einem Angehörigen der “Hooligan-Szene” für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft verfügten Betretungs- und Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen bei einer Polizeidienststelle haben Bestand. Die Verbote betreffen insbesondere die “Allianz-Arena” als WM-Stadion und den Public-Viewing-Bereich im Münchener Olympiapark sowie den Fanbereich am Marienhof.
Quelle: Beck online
Ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbots kann nicht (mehr) aus einer drohenden Wiederholungsgefahr abgeleitet werden, wenn die zuständige Behörde verbindlich erklärt hat, an der dem Verbot zu Grunde liegenden tragenden Argumentation bzw. Rechtsauffassung zukünftig nicht mehr festzuhalten.
Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 22.05.2006 (Az: 24 B 05.3099)
Wer während seines Jura-Studiums aufgrund einer einheitlichen Studienordnung zusätzlich den Grad eines “Baccalaureus Legum” (LL.B.) erwirbt, verliert deshalb nicht den Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, wird mit dem Erwerb dieses Grades nicht bereits die erste Ausbildung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 BAföG berufsqualifizierend abgeschlossen.
Das Land Berlin darf die “Republikaner” nicht mehr als rechtsextreme Organisation in seinem Verfassungsschutzbericht aufführen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Hauptstadt entschied am Donnerstag, das Gesamtbild der Partei ermögliche Behördenerkenntnissen zufolge nicht die Feststellung, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen. Deshalb sei die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Landes rechtswidrig gewesen. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes von 1998, mit dem dem Land die Aufnahme der Republikaner in den Bericht des Verfassungsschutzberichtes untersagt worden war.
Quelle: 123recht.net