Bremens umstrittene Studiengebühren für Studenten mit Wohnsitz außerhalb der Stadt verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Verwaltungsgericht Bremen gab damit Eilanträgen von mehreren Studenten gegen diese besondere Form der Studiengebühren statt. Diese sollten vom dritten Semester an 500 Euro Studiengebühren zahlen, weil sie im niedersächsischen Umland wohnen.Ob den Bremer Studenten damit ein Gefallen getan ist, glaube ich nicht. Nun wird wohl auch Bremen an der Einführung von allgemeinen Studiengebühren nicht vorbeikommen. Man darf gespannt sein, was z.B. in Rheinland-Pfalz geschieht, wo die SPD-Alleinregierung ebenfalls ein Landeskindermodell einführen möchte. Da wird Kurt Beck dann wohl Farbe bekennen müssen.
In Hamburg ist eine ähnliche Regelung vergangenes Jahr ebenfalls vom Verwaltungsgericht verworfen worden. Dabei handelte es sich um die sog. “Metropolgebühr”, bei der Studenten, die nicht aus Hamburg oder dem Hamburger Umland (”Metropolregion”) kamen, 500,- Euro pro Semester zahlen mussten. Mit Einführung allgemeiner Studiengebühren wäre diese Regelung allerdings ohnehin hinfällig geworden.
Urteil gefunden im Hamburger Abendblatt.