5. Oktober 2006 (Az: I ZR 277/03)
AG Charlottenburg – 204 C 197/02 ./. LG Berlin – 52 S 21/03
Die Kläger sind die Erben von Klaus Kinski. Die Beklagten sind die Geschäftsführer einer GmbH, die eine Ausstellung über Klaus Kinski veranstaltet und hierzu einen Katalog herausgibt. Für die Ausstellung und den Katalog warb die Beklagte im Internet, u. a. auch unter der Adresse „Kinski-Klaus.de“. Die Kläger mahnten die Beklagten deshalb ab und verlangen mit der Klage Ersatz der Abmahnkosten.
12. Oktober 2006 (Az: 3 StR 139/06)
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg – 2 BJs 88/01
Das Oberlandesgericht hatte den Angeklagten El Motassadeq mit Urteil vom 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen sowie zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung in fünf Fällen und – tateinheitlich hierzu – wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
19. Oktober 2006 (Az: III ZR 190/05)
LG Bonn - 1 O 361/02 (JZ 2004, 572) ./. OLG Köln 7 U 8/04 (NJW 2005, 2860)
Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Mitgliedstaaten der NATO führte diese ab dem 24. März 1999 mit dem erklärten Ziel, in dem damaligen Jugoslawien eine humanitäre Katastrophe wegen des Kosovo-Konflikts zu verhindern, Luftangriffe auf militärische und wirtschaftliche Ziele in Serbien, Kosovo und Montenegro durch. An den Luftoperationen beteiligten sich mit Zustimmung des Deutschen Bundestages auch deutsche Luftstreitkräfte. Am 30. Mai 1999 griffen Kampfflugzeuge der NATO die am Ortsausgang der etwa 180 km südöstlich von Belgrad gelegenen - serbischen Kleinstadt Varvarin über den Fluss Morava führende Brücke mit Raketen an und zerstörten sie. Hierbei wurden 10 Menschen getötet und 30 verletzt, davon 17 schwer; bei sämtlichen Opfern handelt es sich um Zivilpersonen. Kampfflugzeuge der Bundesrepublik Deutschland waren an dem Beschuss der Brücke nicht unmittelbar beteiligt. Ob und inwieweit die Luftstreitkräfte der Bundesrepublik durch Aufklärung, Begleit- oder Luftraumschutz Unterstützungsleistungen erbracht haben, ist streitig, ebenso, in welcher Form Dienststellen der Bundesrepublik an der vorausgegangenen Auswahl der Ziele der Luftangriffe beteiligt waren.
26. Oktober 2006 (Az: I ZR 182/04) ..:: mein persönlicher Favorit
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LG Hamburg – 324 O 554/03 ./. OLG Hamburg 7 U 18/04
Kläger ist Oskar Lafontaine. Kurz nach seinem Rücktritt als Finanzminister und SPD-Vorsitzender (11. März 1999) erschien in der Welt (21. März 1999) und der Frankfurter Allgemeinen (22. März 1999) eine halb- bzw. doppelseitige Werbeanzeige für das Mietwagenunternehmen Sixt. Darauf waren die Portraitaufnahmen von 16 Mitgliedern des damaligen Bundeskabinetts, wobei das Foto des Klägers durchgestrichen war. Der Text der Werbeanzeige lautet: „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit“. Mit der vorliegenden Klage verlangt der Kläger von Sixt wegen der Verwendung seines Bildnisses zu Werbezwecken eine fiktive Lizenz i. H. v. 250.000 €.
26. Oktober 2006 (Az: I ZR 33/04)
LG Siegen – 7 0 50/03 ./. OLG Hamm – 4 U 112/03
Die Beklagte warb von Ende April bis Ende Juli 2002 auf Einlegeblättern in jedem Bierkasten und in Fernsehspots für den Verkauf ihres Bieres mit dem sog. „Krombacher Regenwald-Projekt“. Dabei wurde im Wesentlichen versprochen, dass der Kauf eines Kasten „Krombacher“ auch dem Schutz von 1qm Regenwald diene. Zwei Wettbewerbsverbände haben darin einen Wettbewerbsverstoß gesehen und die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch genommen.
7. November 2006 (Az: 5 StR 164/06)
LG Kaiserslautern - 4005 Js 12753/02. (Wi) 2 KLs - Urteil vom 13. Oktober 2005
Das Landgericht Kaiserslautern hat drei ehemalige Angehörige der Führungsspitze des 1. FC Kaiserslautern e. V. wegen Steuerdelikten zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen verurteilt. Den früheren Vorstandsvorsitzenden des Vereins Jürgen Friedrich hat es der Steuerhinterziehung in sechs Fällen schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Gegen die Angeklagten H. und Dr. W. hat es wegen Steuerhinterziehung in einem Fall bzw. wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen jeweils Geldstrafen verhängt.
Quelle: Pressemitteilung Bundesgerichtshof (zu allen Verhandlungen ausführlich)