Artikel in der Kategorie 'Studium'

Eigentlich ist dieses Thema leidig. Eigentlich wollte ich mich hiervor verschließen. Eigentlich muss man nicht alles kommentieren. Eigentlich… Ich habe mich umentschieden, als ich den Beitrag von Prof. Merkel bei ZEIT online las. Allein der Anfang ist schwer zu verdauen, denn so steht im ersten Satz bereits:

Der Zank um den Staatsrechtler Horst Dreier ist erbärmlich. (…)

Hoppla, da wird ja schön von oben herab auf den Rest der Welt geschaut. Zugegeben, dass man als Professor (zudem für Strafrecht) ein gesundes Ego benötigt, ist klar: Nirgendwo wird mit so harten Bandagen um die Meinungen gekämpft, wie in diesem Ressort. Trotzdem ist dieser Ton vielleicht eher etwas für eine juristische Fachzeitschrift als für eine Tageszeitung. Egal, die Formalitäten sollen nicht stören, denn es kommt ja auf den Inhalt an. Vollständigen Artikel lesen »

 
von MI am 9. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, Studium [tags: none]
Statt wie bisher 500 Euro pro Semester sollen Studenten in der Hansestadt künftig 375 Euro zahlen - aber erst, wenn sie nach dem Studium im Berufsleben stehen und mindestens 30.000 Euro im Jahr verdienen

CDU und GAL haben sich geeinigt, wie der Spiegel berichtet. Demnach werden die Studiengebühren nachgelagert erhoben, also erst, wenn nach dem Abschluss auch wirklich Geld verdient wird.

Das neue Modell solle zum Wintersemester 2008/2009 umgesetzt werden, sagte die Grünen-Landeschefin Anja Hajduk nach mehrstündigen Beratungen am Freitag. “Die Studenten sollen während des Studiums keine Gebühr entrichten.”

Warten wir ab, ob es tatsächlich so kommt - diese Lösung ist durchaus fair und hat Beispielcharakter!

 
von MI am 5. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexamen zugestimmt.

Damit können nun alle Referendare des GPA, die ab dem 1. Oktober 2007 ihre erstmalige schriftliche Prüfung abgelegt und die gesamte Prüfung bestanden haben, einen Verbesserungsversuch beantragen. Der Antrag muss spätestens vier Monate nach dem mündlichen Prüfungstermin schriftlich an das GPA gerichtet werden.

Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung (mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden aller GPA-Länder bei der Hamburgischen Senatskanzlei) und über die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühr (im Gespräch sind derzeit ca. 500 bis 600 Euro) werden wir Euch umgehend benachrichtigen.

Gefunden auf der Homepage des Personalrats. Dort ist auch der komplette Wortlaut des beschlossenen Gesetzes zu finden.

 
von OJ am 11. Februar 2008 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Prof. Bork, Prodekan an der Fakultät für Rechtswissenschaft, zur Neuregelung des Freischusses nach 9 Semestern:

„Hamburg wird wieder einmal zum Billiglohnland für die Juristenausbildung und die ganze Aktion dient nur dazu, dem gewerblichen Repetitor die erforderlichen Freiräume zu verschaffen.“

In Berlin (das übrigens schon lange vor Hamburg zum “Billiglohnland” geworden ist) wird man das Zitat mit einem lachenden Auge sehen. ;-)

 
von OJ am 21. Januar 2008 in Kategorie: Hamburgensien, Studium [tags: none]

Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, verabschiedet die Hamburgische Bürgerschaft morgen einen Antrag der GAL-Fraktion, wonach der “Freischuss” wegen der veränderten Modalitäten der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ab sofort nach dem 9. Semester (und nicht wie bisher nach dem 8. Semester) möglich ist. Die Neuregelung soll bereits im Januar in Kraft treten. Für die betroffenen Studenten sicherlich eine gute Sache.

Auch der Fachschaftsrat hat das Thema nachhaltig unterstützt. Wir hatten zuvor über das Thema berichtet.

 
von OJ am 12. Dezember 2007 in Kategorie: Hamburgensien, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

Eine Kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz in der Hamburgischen Bürgerschaft hat eine Vergleichsstatistik der Examensergebnisse zwischen Studierenden der Bucerius Law School (BLS) und den Studierenden an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hervorgebracht.
Das Justizprüfungsamt hat dem Senat eine schon lange geführte Vergleichsstatistik im Rahmen der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse lassen sich hier als PDF herunterladen. Die Zahlen möge dann jeder selbst interpretieren. Aber ganz offensichtlich ist auch die Law School nicht mehr ohne Durchfaller und Abbrecher (wenn man bedenkt, dass pro Jahrgang ca. 100 Leute anfangen, jedoch nur 78 (2005) bzw. 89 (2006) Examen machen). Dennoch sind die Prozentsätze der ausreichenden und mangelhaften Ergebnisse an der BLS deutlich niedriger als an der Universität.

Die öffentliche Diskussion ist damit eröffnet. Mal gucken, welches Potential sich hinter der Drucksache mit der simplen Nummer 18/7331 verbirgt.

 
von OJ am 20. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Die juristische Fakultät der Universität Hamburg hat sich durchgesetzt:

Ein unter Leitung der Universität Hamburg (UHH) stehendes Hochschulkonsortium konnte sich in einem mehrmonatigen Bewerbungsprozess erfolgreich gegen Mitbewerber aus Italien und Frankreich durchsetzen. Im Auftrag der Europäischen Kommission und der Volksrepublik China wird das Hamburger Konsortium nun die Europe-China School of Law (ECSL) in Peking errichten. Rund 25 Professorinnen und Professoren der Universität Hamburg, des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und der Bucerius Law School werden an der neuen Eliteuniversität unterrichten und damit maßgeblich das Deutschlandbild und das Rechtsverständnis zukünftiger chinesischer Entscheidungsträger mitprägen. Mit einem Förderumfang von 35 Millionen Euro ist die ECSL im Bereich der europäisch-chinesischen Rechtskooperation in den nächsten Jahren eines der herausragenden EU-Projekte.

[…]

Der Projektleiter und Dekan der juristischen Fakultät der Universität Hamburg Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute: „Wir freuen wir uns über den großartigen Erfolg der Fakultät für Rechtswissenschaft und der Universität Hamburg als Koordinator eines Konsortiums aus herausragenden europäischen und chinesischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Diese Entscheidung ist eine hohe Anerkennung für die Leistungen der Fakultät. Sie wird für uns ein Ansporn sein, die Europe China School of Law zu einer international anerkannten und exzellenten Einrichtung rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre zu machen. Eine spannende – und die Fakultät für Rechtswissenschaft weiter profilierende – Herausforderung liegt damit vor uns.“

Ein großartiger Erfolg. Aus gut informierten Kreisen hört man, dass die Getränke für den heutigen Abend bereits kalt gestellt sind.

Die komplette Pressemitteilung der Wissenschaftsbehörde wird sich in Kürze hier oder hier finden lassen.

 
von OJ am 20. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Studium [tags: none]

Die Fraktion der Grünen (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte einen Antrag zur Änderung des JAG (Juristenausbildungsgesetz) einbringen. Danach hat die Fraktion vor, die Zeit bis zum “Freischuss” (Freiversuch für die Erste Jur. Prüfung) von 8 auf 9 Semester anzuheben, da durch den neuen Teil der universitären Prüfung sich die Examensbedingungen verändert haben.
Zur Begründung:

Da die meisten Studierenden mindestens sechs Semester benötigen, um alle zur Anmeldung zur Staatsprüfung notwendigen Leistungsnachweise und praktischen Studienzeiten zu erreichen, ergab sich die reale Möglichkeit, sich nach acht Fachse-mestern zur Prüfung anzumelden, wenn man engagiert studiert hat.
Nach der neuen Regelung des Staatsexamens muss die Schwerpunktbereichsprü-fung bereits bei der Anmeldung zum staatlichen Teil der Prüfung nachgewiesen wer-den. Bis dahin müssen die Studierenden also zwei Semester in ihrem jeweiligen Schwerpunkt studiert und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einer vierwöchigen Hausarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung, zu der man geladen wird, wenn die beiden an-deren Teile bestanden wurden. Die Fristen für die Benotung der beiden schriftlichen Leistungen beträgt jeweils zehn Wochen. Bisherige Prüfungen haben gezeigt, dass diese Fristen nicht immer eingehalten werden. Davon abgesehen, haben die Studie-renden also durch die zwei Semester und die Prüfungszeit einen erheblichen zeitli-chen Studien- und Prüfungsaufwand, der vor Einführung der Schwerpunktbereichs-prüfung nicht bestand.

Nähere Details in Kürze hier. Es hängt nun alles an dem Segen der CDU, die in Hamburg mit absoluter Mehrheit regiert.

Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben übrigens schon eine entsprechende Regelung verabschiedet.

 
von OJ am 7. November 2007 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

Ein wohl einmaliger Vorgang für einen juristischen Lehrstuhl: bei Prof. Noack in Düsseldorf gibt es auch einen “Tierischen Mitarbeiter”. Der Hund “Cougar” ist mit eigener Mitarbeiterseite ausgestattet und tritt für die Rechte der Tiere ein.

Eine amüsante Idee.

 
von OJ am 29. Oktober 2007 in Kategorie: Humoriges, Fundsachen, Studium [tags: none]

a-6-hinten.gif

 
von OJ am 16. Oktober 2007 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, Studium [tags: none]