Archiv vom 2. Mai 2006

Grundsätzlich ist für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens das Gericht desjenigen EU-Mitgliedstaates zuständig, in dem sich der satzungsmäßige Sitz des Schuldners befindet. Anderes kommt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 02.05.2006 nur dann in Betracht, wenn eine ordnungsgemäß begründete Ausnahme vorliegt (Az.: C-341/04).

Gleichzeitig betonten die Richter, das gegenseitige Vertrauen verlange, dass die Gerichte anderer Mitgliedstaaten eine Eröffnungsentscheidung ohne Zuständigkeitsprüfung anerkennen, es sei denn, sie verstoße gegen Grundrechte.

Weiter wies der EuGH darauf hin, dass nach der Verordnung das in einem Mitgliedstaat eröffnete Insolvenzverfahren in allen Mitgliedstaaten anerkannt werde, sobald es im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam sei. Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens verlange, dass die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten die Entscheidung zur Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens anerkennen, ohne die vom ersten Gericht hinsichtlich seiner Zuständigkeit angestellte Beurteilung überprüfen zu können.

Quelle: Beck online

 
von ML am 2. Mai 2006 in Kategorie: EuGH, Rechtsprechung [tags: none]

Bizarrer Scheidungsfall in Amerika: Kimberly O’Brien aus Wisconsin behauptet, ihr Mann habe sie als Sex-Sklavin gehalten. Er habe sie erniedrigt, misshandelt - und dafür extra einen Vertrag aufgesetzt. Jetzt fordert sie Schmerzensgeld und Wiedergutmachung: 60 Millionen Dollar! Der Sklaven-Vertrag ist sechs Seiten lang, umfaßt elf Regeln. Präzise sind die Aufgaben der Frau festgehalten. Er schreibt vor, wie sie sich zu benehmen hat (privat und in der Öffentlichkeit), er umfaßt Ausbildung, er regelt Strafen, enthält sogar ein “Orgasmus-Verbot”.

Ausführliche Auszüge aus dem Vertragswerk hat natürlich BILD.

 
von ML am 2. Mai 2006 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Ex-Justizsenator Roger Kusch hat nach seinem Austritt aus der Hamburger CDU gestern seine neue Partei vorgestellt. “Heimat Hamburg” lautet der v”ielsagende” Titel.

Unter dem Namen “Heimat Hamburg. Der rechte Weg für unsere Stadt” will der 51jährige Jurist eine von ihm wahrgenommene “politische Lücke” rechts von der CDU schließen. Momentan verfügt die Partei allerdings erst über zehn Mitglieder und kein ausgearbeitetes Programm. Eine Ausweitung über die Hamburger Grenzen ist per Satzung ausgeschlossen. Auch vom rechtsradikalen Spektrum grenzte sich Kusch deutlich ab.

Im Mittelpunkt des Programms stünden fünf Punkte, darunter die Abschaffung des Jugendstrafrechts, die Legalisierung der Sterbehilfe und der kompromißlose Kampf gegen Drogen. Auch gegen ein Gesetz, das den Nichtraucherschutz in Gaststätten stärke, sprach sich der neue Parteichef aus.

Wir sind gespannt, ob und wie der Ex-Senator bei der Bürgerschaftswahl 2008 punkten kann. Zumindest einen Mitstreiter mit Erfahrung aus dem Hamburger Studierendenparlament (Ex-RCDSler) hat Kusch schon gewinnen können. Bekannte Persönlichkeiten zählen bisher nicht zu den Mitgliedern oder Unterstützern seiner Partei.

In der Abteilung (Rechts-)Politik scheint dieser Artikel richtig aufgehoben…

Quellen: WELT; MoPo; FTD; Stern.

 
von OJ am 2. Mai 2006 in Kategorie: Hamburgensien, (Rechts-)Politik [tags: none]