Archiv vom 9. Mai 2006

Der Ich-AG droht nach einem Bericht des Handelsblatt ein schnelles Ende: Ende Juni soll Schluss sein mit der umstrittenen Förderung für arbeitslose Existenzgründer. Ein Ersatz ist demnach nicht vorgesehen. Wegen anhaltender Differenzen im Detail konnten sich Union und SPD nach bisher nicht über eine Anschlussregelung einigen, heißt es in dem Bericht. Daher werde nun die im Sozialgesetzbuch vorgesehene Befristung greifen. “Die Ich-AG läuft zum 30. Juni ersatzlos aus”, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), der Zeitung. Das sei “nicht optimal, unterm Strich aber keine schlechte Lösung.”

Quelle: Spiegel online

 
von ML am 9. Mai 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]

Christian Säfken, u.a. Korrekturassistent in Göttingen, schreibt in seinem Blawg ein paar Tipps zusammen, wie man die Hausarbeit auf jeden Fall versemmelt. Humorvoll geschrieben und sehr lesenswert.

Du hast keine Zeit für solche Spielchen, weil Du nur einen Tag Bearbeitungszeit für den großen Schein eingeplant hast? Kein Problem! Dann genügt es einfach, maximal vier Titel ins Literaturverzeichnis zu schreiben. Merke Dir einfach die Faustregel: Der ganze Mist steht sowieso im Schönke/Schröder!

Und auch im Jurawelt-Forum wird gerade über Knock-Outs juristischer Hausarbeiten diskutiert.

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: Studium [tags: none]

Um unseren (zukünftigen) Berufsstand steht es schlecht: Anwälte verdienen nichts mehr, es gibt eine Juristenschwemme, wer nicht 2 mal zweistellig sowie Kriegsbemalung vorne (Dr.) und hinten (LL.M.) hat, bekommt sowieso keinen Job, wir werden alle als erfolglose, kleine Einzelanwälte enden etc. Das sind die Horrormeldungen, mit denen wir täglich konfronitert werden. Und dann berichtet Beck Online auch noch das:

Rechtsanwälte gehen davon aus, dass sie acht Prozent ihrer Vergütungsforderungen gegenüber Mandanten nicht realisieren können und als Verlust verbuchen müssen. Dies hat eine Befragung von mehr als 1.000 Rechtsanwälten durch das Essener Soldan Institut für Anwaltmanagement ergeben. Der Anteil der Forderungsausfälle am Gesamtumsatz sei in der Anwaltschaft damit mehr als viermal so hoch wie bei mittelständischen Unternehmen, erklärte das Institut.

Besonders schön finde ich allerdings das hier:

Der Vorstand des Instituts Matthias Kilian sprach von einem Sonderopfer bei der Gewährleistung des Zugangs der Bevölkerung zum Recht, das Kleinkanzleien faktisch erbrächten.

“Sonderopfer bei der Gewährleistung des Zugangs der Bevölkerung zum Recht”. Da hat sich das Lyrik-Studium aber gelohnt für den Herrn Kilian.
Aber: wir lassen uns nichts madig machen. Der Anwaltsberuf kann auch Spaß machen. Davon kann man sich jeden Tag überzeugen, wenn man z.B. in den Rechtsanwalts-Blawgs mitliest, die wir hier verlinkt haben. Besonders lesenswert sind die Blawgs mit den Geschichten aus dem Strafrecht (z.B. LawBlog und Strafblog).

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]

Bleiche Gesichter, Heulkrämpfe in der Bibliothek, leere Blicke, angespannte Nerven, unsicheres Auftreten u.v.a.m.: es ist mal wieder Examenshausarbeitszeit in Hamburg.

Leute: es ist “nur” das Examen. Nicht kaputt machen lassen.

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: Studium [tags: none]

Aktenvermerk berichtet darüber, dass die EU-Institutionen demnächst neue Internet-Adressen bekommen. Eine Übersicht gibt es hier. Es empfiehlt sich also, die Bookmarks umzustellen.

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: Kurznachrichten [tags: none]

In den deutschen WM-Stadien wird es in der Vorrunde also alkoholisches Bier geben (und nicht nur alkoholfreies). Wie das nach der Vorrunde aussieht, ist noch nicht klar und wird von den gemachten Erfahrungen abhängen. Pro Person und Bestellung gibt es auf jeden Fall nur 1 Liter Bier. Reicht ja auch.
Besonders erfreulich aber ist, dass man beim Organisationskommitee die ZEIT liest. Wissen wir doch seit kurzem, dass Fussball ohne Bier wie Tennis ist.

Quelle: Spiegel Online

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Schon unglaublich, auf was für Ideen Fachschaften in Zeiten knapper Kassen kommen:

Fünf Dozenten für 3000 Studenten - das ist wenig. Viel zu wenig. An der Uni Paderborn stellten Studenten eine zusätzliche Lehrkraft kurzerhand selbst ein und kratzten dafür Geld zusammen. Rebekka Schürmann heißt die Dozentin ihrer Wahl.

Spiegel Online berichtet über diese sympathische Aktion.

 
von OJ am 9. Mai 2006 in Kategorie: Studium [tags: none]

Das ZDF darf den ehemaligen Berliner Imam Yacup Tasci nicht länger als “Hassprediger” bezeichnen. Das Landgericht Potsdam bestätigte ein entsprechendes Urteil von Anfang Dezember. Hintergrund ist ein Bericht des ZDF-Magazin “Frontal” über eine Freitagspredigt des Imam, bei der es zu umstrittenen Äußerungen Tasci gegen Deutsche gekommen sein soll. Das ZDF darf nun insbesondere die Behauptung nicht wiederholen, der Imam habe Deutsche als “stinkende Ungläubige” bezeichnet, die in die Hölle kämen.

Das Gericht sprach von einer unzulässigen Verkürzung. Nach Angaben des Landgerichts konnte lediglich zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Imam behauptet habe, Deutsche röchen nach Schweiß. Es sei nicht erwiesen, dass Tasci in der umstrittenen Freitagspredigt im vergangenen Oktober Hass geschürt habe. Die Bezeichnung “Hassprediger” unterliege nicht dem Bereich der freien Meinungsäußerung sondern sei eine Tatsachenbehauptung. “Hassprediger” könnten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen; die dafür geltenden Kriterien seien in der Predigt jedoch nicht erkennbar erfüllt.

Quelle: 123recht.net

 
von ML am 9. Mai 2006 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Selbst wenn Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre alte Wohnung behalten und haben das Recht, diese teilweise unterzuvermieten.Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Urteil, dass der Untervermieter nicht seinen Lebensmittelpunkt in dieser Wohnung haben muss (Az: VIII ZR 4/05). Dies sahen zwar die Vorinstanzen so, der BGH sieht aber keine gesetzliche Regelung, wonach Mieter und Untermieter gemeinsam in der Wohnung leben müssen. Deshalb können Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung dann einfordern, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben und der Vermieter dadurch nicht deutlich benachteiligt wird.

Im verhandelten Fall musste ein Paar aus beruflichen Gründen in unterschiedliche Städte ziehen. Sie wollten jedoch ihre gemeinsame Wohnung behalten und baten den Vermieter um Erlaubnis, zwei Zimmer der Dreieinhalbzimmerwohnung untervermieten zu dürfen. Zwar gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat und die Untervermietung dem Vermieter zugemutet werden kann. Unzumutbar laut Gesetz wäre eine Untervermietung zum Beispiel dann, wenn die Wohnung überbelegt wäre.

Quelle: Handelsblatt

 
von ML am 9. Mai 2006 in Kategorie: BGH, Rechtsprechung [tags: none]

Gut vier Wochen vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft schlägt die Affäre um kostenlose Tickets für Politiker weiter Wellen (wir berichteten). Die politisch und juristisch brisante Frage, ob und in welcher Form Amtsträger von Firmen Gratis-Eintrittskarten annehmen dürfen, ist bislang nicht geklärt.

Ein Ende der seit Monaten andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen baden-württembergische Landespolitiker ist nicht abzusehen, wie ein Sprecher am Montag auf Anfrage sagte. Die Behörde ermittelt gegen die Amtsträger wegen des Verdachts der Vorteilsnahme. Sie sollen auf angebotene Freikarten “positiv” reagiert haben. Nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Landtagspräsidenten Peter Straub (CDU) wird jetzt noch gegen sieben Amtsträger aus Baden-Württemberg wegen des Verdachts einer Vorteilsnahme ermittelt, darunter gegen Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP). Gegen EnBW-Chef Utz Claassen läuft ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung an 15 Amtsträger, die auf das Angebot von WM-Tickets „positiv reagiert haben“, sagte der Karlsruher Staatsanwalt Rainer Bogs zu N24.

Laut Bogs dürfen „Sponsoren schlicht und ergreifend keinem Amtsträger, mit dem sie möglicherweise dienstliche Beziehungen haben, im Hinblick auf diese dienstlichen Beziehungen Vorteile gewähren. Das stellt der Gesetzgeber unter Strafe“.

Quelle: FAZ.net (Danke an Ingo für den Hinweis!)

 
von ML am 9. Mai 2006 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]