Weil er in einem Bordell im niedersächischen Celle Liebesdienste mit einer gestohlenen Kreditkarte beglichen hatte, ist ein französischer Ex-Staatsanwalt zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängte das Straßburger Landgericht gegen den 49-Jährigen am Freitag ein fünfjähriges Berufsverbot. Das Gericht zeigte sich damit milder als der Staatsanwalt, der 18 Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte.
Archiv vom 12. Mai 2006
Mit einem Grundsatzurteil hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 09.05.2006 entschieden, dass die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II nicht gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstoßen (Az: L 10 AS 1093/05). Dies gelte auch dann, wenn der betreffende Arbeitslose bis zum 31.12.2004 eine wesentlich höhere Arbeitslosenhilfe bezogen habe.
Geklagt hatte ein Arbeitsloser aus Berlin, der schon vor dem 31.12.2004 das 58. Lebensjahr vollendet hatte und deshalb nach dem damals geltenden Arbeitslosenhilfe- Recht berechtigt gewesen wäre, seine Arbeitslosenhilfe bis zum Eintritt in das Rentenalter zu beziehen. Durch die gesetzliche Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 wurde er nun zum Bezieher des wesentlich niedrigeren Arbeitslosengelds II. Mit seiner Klage machte er geltend, die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II seien allgemein zu niedrig bemessen; dies betreffe ihn in seiner Situation besonders, in der er auf einen Fortbestand der höheren Arbeitslosenhilfe habe vertrauen dürfen.
Mit dieser Klage blieb er in zwei Instanzen erfolglos, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Landessozialgericht aber die Revision zum Bundes- sozialgericht zugelassen.
Quelle: Beck online
Die FTD berichtet, dass an Brigitte Zypries wohl eine Verbraucherministerin verloren gegangen ist. Denn seit in Berlin die Kabinettsposten verteilt wurden, wünschen sich die Sozialdemokraten einen Ministerposten, mit dem sie in der Öffentlichkeit punkten können. Zypries Arbeitseifer ist also nicht nur uns aufgefallen:
Immer wieder taucht sie in diesen Tagen auf und verkündet allerlei Wohltaten für die Verbraucher. Niemand soll benachteiligt werden, niemand soll ausgelassen werden. Den Armen verspricht sie ein Bankkonto für jedermann, Frauen will sie vor Stalkern schützen, und um endlich Gleichheit in deutschen Schulen walten zu lassen, schlägt sie das Tragen von Schuluniformen vor. Im schwarz-roten Kabinett mausert sich Zypries damit zur Wohltäterin für die Benachteiligten, zur Verfechterin der Verbraucher.
Doch irgendetwas stimmt nicht. Auch wenn sich Zypries zusehends in die Rolle der Verbraucherministerin einarbeitet: Das Ministerium ist bereits besetzt. Der Verbraucherminister heißt Horst Seehofer und ist von der CSU.
Wen wundert’s, dass heute nur Leute in BILD sind, die sich Fotos von der Jauch-Hochzeit wünschen. Nachdem das Landgericht Berlin der BILD (und allen weiteren Blättern der Axel Springer AG) die Berichterstattung über die Hochzeit von Günther Jauch untersagten, bemängeln heute gefragte Passanten, dass sie gern mehr über die Hochzeit erfahren würden. Wie bei diesen Umfragen vorgegangen wird, veranschaulicht der BILDblog: Man muss nur oft genug fragen, um die Antwort zu bekommen, die man hören will.
Hoffentlich bahnt sich nun keine neue Diekmann-Kampagne gegen Jauch an, wie zuletzt gegen Heide Simonis.
Einheitliche Schulkleidung ist in Hamburg auf dem Vormarsch: Neun Schulen haben bereits erste Schritte eingeleitet, um sie schon bald einzuführen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage, die das Abendblatt an 275 Gymnasien, Gesamt-, Grund-, Haupt- und Realschulen gemacht hat. Die neun Schulen wollen dem Beispiel der Haupt- und Realschule Sinstorf folgen, wo die Mädchen und Jungen bereits seit sechs Jahren auf Initiative der Lehrerin Karin Brose einheitliche Kleidung (T-Shirts und Pullover) tragen. Brose sieht ihr Projekt als Erfolgsmodell: “Wir erhalten jede Woche mindestens zehn Anfragen über unsere Erfahrungen von Schulen aus der gesamten Republik.”
Das Hamburger Abendblatt berichtet.
Die norddeutschen NPD-Funktionäre Ingo Stawitz und Stefan Köster sind vom AG Itzehoe wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von je sechs Monaten verurteilt worden. Auch ein Mittäter wurde am Mittwochabend zu diesem Strafmaß verurteilt.
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die drei am 4. Dezember 2004 am Rande des NPD-Landesparteitages im schleswig-holsteinischen Steinburg in wechselnder Beteiligung eine Gegendemonstrantin zusammengeschlagen hatten. Selbst als die Frau am Boden lag, schlugen und traten sie demnach weiter auf sie ein (wir berichteten). Gemeinsam müssen sie nun 500 Euro an die Demonstrantin zahlen und zudem 60 Arbeitsstunden leisten. Sie hatten angegeben, derzeit arbeitslos zu sein. Der dritte Angeklagte muss eine Geldbuße von 200 Euro leisten.
Mit seinem Urteil blieb das Amtsgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die je acht Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Die Richterin hielt den Angeklagten zugute, dass sie von der Gruppe von Gegendemonstranten provoziert worden seien. Diese habe Steine auf die NPD-Anhänger geworfen.
Quelle: 123recht.net
Autoanhänger mit Werbeschildern dürfen an öffentlichen Straßen ohne Sondergenehmigung abgestellt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute entschieden. Eine solche Werbung sei nicht wettbewerbswidrig. Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das zuvor die Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abgewiesen hatte.
(Spiegel Online)
Straßenrechtlichen Vorschriften fehle der „erforderliche Marktbezug“. Sie dienen nur dem „Schutz der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeit der öffentlichen Straße“ und nicht dazu, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln. Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Werbetreibenden könnten nicht mit einer Wettbewerbsklage unterbunden werden. Trotzdem nehmen diese Anhänger jede Menge Parkplätze weg.
(Az: I ZR 250/03)
Und jetzt auch noch das: wie wir bereits berichtet haben, statten sich einige Bundeswehrsoldaten in Krisenregionen selber aus. Ein Umstand, der inzwischen wohl (leider) üblich ist, da die Bundeswehr auch tlw. nicht die sichersten Kugelwesten zur Verfügung stellt (doch das ist wieder ein anderes Thema). Jetzt startet Tchibo eine Rabattaktion für Bundeswehrsoldaten:
Tchibo Mitarbeiter trauten ihren Augen kaum, als sie heute die Bild-Schlagzeile lasen: “Bundeswehr hat Fernrohre von Tchibo”. Deutsche Aufklärer im Einsatz in Afghanistan sind offensichtlich so schlecht ausgerüstet, dass sie sich in Deutschland mit eigens gekauften Fernrohren von Tchibo versorgen.
Der Vertrieb reagierte prompt auf den Medien-Hype und nutzt diesen für eine Vermarktungsaktion à la “starke Produkte für eine starke Truppe”: Bis einschließlich Montag, den 15. Mai erhalten alle Bundeswehrangehörige bei Vorlage des Ausweises 10 Prozent auf alle Produkte in der Filiale.
Quelle: Bild online
Schade. Da habe ich ein Probeheft einer im Nomos-Verlag erscheinenden Zeitschrift bestellt und bin davon ausgegangen, dass ich das aktuelle Heft, zumindest aber das vom April bekomme. Und was lag heute in der Post? Das Heft vom Janaur. Herbe Enttäuschung. Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern.