Rechtsreferendare sollen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit bekommen, das bestandene zweite juristische Staatsexamen mit dem Ziel einer Notenverbesserung zu wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am 30.05.2006 in Düsseldorf beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine kostendeckende Gebühr für den Verwaltungsaufwand vor, der durch den Verbesserungsversuch entsteht. Die genaue Höhe der Gebühr muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Sofern der Landtag das Gesetz beschließt, wird es mit Wirkung zum 01.01.2007 in Kraft treten. Der Notenverbesserungsversuch soll denjenigen Referendaren offen stehen, die am 01.12.2004 oder später erstmals in das Referendariat eingetreten sind.
Quelle: Beck online
