Über diesen krassen Fall von anwaltlicher Skupellosigkeit hatten wir berichtet. Nun fällte das Hamburger Landgericht sein Urteil über den Mann, der betrunken mit 103 Stundenkilometern über mehrere rote Ampeln geschossen war und bei einem Unfall zwei Menschen tötete: Dreieinhalb Jahre Haft und ein lebenslanges Fahrverbot. Der Angeklagte wurde noch im Saal verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis abgeführt. Der Richter hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen weil Fluchtgefahr bestehe.
Die Haftstrafe sei “dem im Angeklagten innewohnenden Risikopotential angemessen”, erklärte der Richter. Zudem sei das Strafmaß “unvermeidlich, um der Allgemeinheit zu zeigen, zu welchen Konsequenzen so ein rücksichtsloses Fahrverhalten führt”.
Kritik übte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung am Verhalten von Verteidiger Uwe Altemeyer. Der Anwalt hatte im Prozeß einem Unfallopfer eine Mitschuld gegeben, dessen Exhumierung beantragt. “In 28 Jahren Strafjustiz”, so der Kammervorsitzende, “ist mir noch nie so sehr die Nähe zwischen dem hohen Gut des Rechts auf Verteidigung und einem buchstäblichen Über-Leichen-Gehen unterge- kommen.” Es bestehe ein “denkwürdiges Spannungsverhältnis” zwischen der Tatsache, daß die Exhumierung des Todesopfers beantragt wurde und dem Geständnis des Angeklagten, in dem dieser von “aufrichtiger Reue” gesprochen hatte. Trotz der Rüge hat der Verteidiger Revision gegen das Urteil angekündigt.
Quelle: Hamburger Abendblatt