Archiv vom 18. Juni 2006

Das ist die Muster-Karriere eines Alt-68ers:

Joschka Fischers neuer Job hat einen Furcht und Respekt einflößend langen Titel: Ab dem Herbstsemester 2006 werde der frühere Außenminister “Frederick H. Schultz Class of 1951 Professor for International Economic Policy” im Range eines “Lecturers of Public and Internationale Affairs” sein, heißt es in der Pressemitteilung der renommierten Woodrow Wilson School die US-Eliteuni Princeton.

Beachtlich. Sein Bundestagsmandat wird er allem Anschein nach nun aufgeben. Mehr weiß Spiegel Online.

 
von OJ am 18. Juni 2006 in Kategorie: Kurznachrichten [tags: none]

Über diesen krassen Fall von anwaltlicher Skupellosigkeit hatten wir berichtet. Nun fällte das Hamburger Landgericht sein Urteil über den Mann, der betrunken mit 103 Stundenkilometern über mehrere rote Ampeln geschossen war und bei einem Unfall zwei Menschen tötete: Dreieinhalb Jahre Haft und ein lebenslanges Fahrverbot. Der Angeklagte wurde noch im Saal verhaftet und ins Untersuchungsgefängnis abgeführt. Der Richter hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen weil Fluchtgefahr bestehe.

Die Haftstrafe sei “dem im Angeklagten innewohnenden Risikopotential angemessen”, erklärte der Richter. Zudem sei das Strafmaß “unvermeidlich, um der Allgemeinheit zu zeigen, zu welchen Konsequenzen so ein rücksichtsloses Fahrverhalten führt”.

Kritik übte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsverkündung am Verhalten von Verteidiger Uwe Altemeyer. Der Anwalt hatte im Prozeß einem Unfallopfer eine Mitschuld gegeben, dessen Exhumierung beantragt. “In 28 Jahren Strafjustiz”, so der Kammervorsitzende, “ist mir noch nie so sehr die Nähe zwischen dem hohen Gut des Rechts auf Verteidigung und einem buchstäblichen Über-Leichen-Gehen unterge- kommen.” Es bestehe ein “denkwürdiges Spannungsverhältnis” zwischen der Tatsache, daß die Exhumierung des Todesopfers beantragt wurde und dem Geständnis des Angeklagten, in dem dieser von “aufrichtiger Reue” gesprochen hatte. Trotz der Rüge hat der Verteidiger Revision gegen das Urteil angekündigt.

Quelle: Hamburger Abendblatt

 
von ML am 18. Juni 2006 in Kategorie: LG, Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Das Hamburger Abendblatt berichtet von einem Fall, wo man dem Täter nach mehr als 20 Jahren mittels einer DNA-Spur auf die Schliche kam:

Am 4. August 1985 wurde Antonie Sch. in ihrer Wohnung am Fuhlsbütteler Damm mit einer Weinflasche niedergeschlagen, mit einem Telefonkabel erdrosselt und anschließend sexuell mißbraucht - seit Freitag, mehr als 20 Jahren nach der Tat, beschäftigt der spektakuläre Kriminalfall das Landgericht.

 
von OJ am 18. Juni 2006 in Kategorie: Fundsachen, (Rechts-)Politik [tags: none]