Archiv vom 13. Juli 2006

Die Kontaktanzeigen von Prostituierten in Zeitungen sind zulässig, solange sie nicht “grob anstößig” sind oder andere belästigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Damit scheiterte die Klage des Betreibers einer bordellähnlichen Bar. Er wollte unter anderem der BILD und Anzeigenblättern den Abdruck von Kontaktanzeigen untersagen, weil solch eine Werbung für Prostitution gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verstoße. Er selbst betreibe keine unzulässige Werbung und fühle sich deshalb in seinen Geschäften benachteiligt.

BGH, Urt. v. 13.07.2006 (Az: I ZR 231/03 u.a.)

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von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: BGH, Rechtsprechung [tags: none]

Der hessische Staatsgerichtshof hat einen Antrag von Darmstädter Studenten gegen die geplanten Studiengebühren abgewiesen. Der Staatsgerichtshof befasse sich mit Gesetzen erst nach ihrer Verabschiedung, teilte das Landesverfassungsgericht heute mit. Die CDU hatte den Gesetzentwurf erst am Mittwoch in den Landtag eingebracht; damit steht er erst ganz am Anfang des parlamentarischen Verfahrens.

 
von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]

Einem Zahnarzt aus Witten ist wegen berufswidriger Werbung eine Geldbuße in Höhe von 2.000 EUR auferlegt worden. Das Berufsgericht für Heilberufe beim VG Münster hat es in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung als Berufsvergehen anerkannt, dass der Mann in einem Telefonbuch auf etwa jeder vierten Seite auf seine Zahnarztpraxis aufmerksam machte.

Der Zahnarzt hatte in einem gewöhnlichen Telefonbuch im Ruhrgebiet auf etwa jeder vierten Seite rechts oben eine 2,5 cm x 4,3 cm große Anzeige veröffentlicht, die die Anschrift seiner Praxis nebst Internet-Adresse sowie sein Spezialgebiet nannte. Auf den Vorwurf der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hin, dabei handele es sich um berufswidrige Werbung, führte der Zahnarzt die Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG ins Feld. Danach sei inzwischen Dauerwerbung, etwa für Steuerberater auf Straßenbahnen, zulässig. Seine Anzeige enthalte auch nur zutreffende Angaben und sei von ihrer Aufmachung her angemessen.

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von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: VG, Rechtsprechung [tags: none]

Der Zusammenschluss von Bertelsmann Music Group (BMG) und Sony Music ist nach Ansicht des Europäischen Gerichts erster Instanz nichtig. Die Richter hoben die von der EU-Kommission in 2004 erteilte kartellrechtliche Genehmigung rückwirkend auf. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. Es urteilte damit im Sinne des Verbandes Impala, welcher die Interessen von rund 2000 kleineren Plattenfirmen vertritt. Impala hatte Klage gegen die Fusion eingereicht mit dem Vorwurf, die EU-Wettbewerbshüter hätten eine mögliche Monopolstellung des fusionierten Unternehmens nicht ausreichend geprüft.

Diese Kritik teilten auch die Richter: Die EU-Kommission habe in Bezug auf “die mögliche Entstehung einer kollektiven beherrschenden Stellung nach der Fusion” nur eine “äußerst knappe Prüfung” durchgeführt, argumentierte das Gericht. Die Behörde hätte nur “einige oberflächliche und formale Ausführungen zu diesem Punkt” gemacht.

Quelle: Netzeitung

 
von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: Fundsachen, Rechtsprechung [tags: none]

Tacheles e.V. versteht sich als Interessenvertretung für Einkommensschwache. In dieser Funktion hatte der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein die Bundesagentur für Arbeit (BA) im April auf die Herausgabe von Durchführungshinweisen und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld verklagt. Durch die internen Dienstanweisungen sollte Hilfe zur Auslegung des Arbeitslosengeld (SGB III) und zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gegeben und die Verwaltungspraxis zur Gewährung von Sozialleistungen offengelegt werden. Dabei berief sich der Verein auf das zum Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz. Das Düsseldorfer Sozialgericht hatte den Eilantrag mündlich verhandelt und die BA nun in einem Vergleich vertraglich zur Offenlegung der internen Unterlagen verpflichtet.

Quelle: heise.de

 
von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: Fundsachen, Kurznachrichten [tags: none]

Dieses herausragende Video (gefunden bei youtube) wird wohl als “grün-weißer Partybus” in die Geschichte eingehen ;-)

 
von OJ am 13. Juli 2006 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Der Focus hatte auf seiner Homepage berichtet, dass der in Hamburg festgenommene Terrorverdächtige Rodouane E. H. jahrelang an der dortigen Universität eingeschrieben und zeitweise als Studienberater im Referat für Ausländer aktiv war.

Der 36-jährige Deutsch-Marokkaner sei von 1996 bis 2004 eingeschrieben gewesen, teilte das Rektorat der Universität am Mittwoch mit. Der in der vergangenen Woche festgenommene Verdächtige soll für El Kaida Selbstmord-Attentäter für den Irak rekrutiert haben und Kontaktmann für Said Bahaji gewesen sein, einen der mutmaßlichen Planer der Anschläge vom 11. September 2001.

Focus Online hatte die dpa-Meldung falsch übernommen. Inzwischen ist durch den AStA-Vorstand hier in Hamburg klargesetellt worden, dass der Verdächtige zwar in Hamburg festgenommen wurde, sein Studium und seine Aktivität im AStA jedoch in Kiel bestritt. Der Fehler ist inzwischen korrigiert worden. Aufgefallen war er dadurch, dass Hamburgs Prorektor anders heisst.

Das nächste Mal bitte genauer recherchieren.

Quelle: Focus Online

 
von OJ am 13. Juli 2006 in Kategorie: Hamburgensien, Fundsachen [tags: none]

Callboy Torsten meldet sich wieder zu Wort, und schreibt erneut an das Amtsgericht. Hier erneut wertfrei und ungekürzt:

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von ML am 13. Juli 2006 in Kategorie: Humoriges, Fundsachen [tags: none]