Der in Paraguay lebende Rheinländer Jürgen Haas, der tausenden im Ausland adoptierten Kindern zu Kindergeld in Deutschland verhelfen wollte, wird mit seinem Vorgehen keinen Erfolg haben:
Zum Streit vor dem rheinlandpfälzischen Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße kam es, weil die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag von Hass auf Kindergeld für seine in der paraguayischen Hauptstadt Asuncion lebende Tochter abgelehnt hatte. Das Kind lebe in Paraguay und habe dort keinen Anspruch auf Kindergeld. Hass, der bei deutschen Behörden als notorischer Querulant gefürchtet ist, hatte zudem damit gedroht, mit mehr als tausend Kindern und Müttern nach Deutschland zu reisen, weil dann neben dem Kindergeld auch Sozialhilfe für sie fällig sei. Nachdem die Familienkasse seine Anträge abgelehnt hatte, klagte Hass.
Die Begründung ist allerdings das Schönste: ihm wird einfach die Klagebefugnis abgesprochen.
Das Gericht rügte “die fehlenden Fähigkeiten des Klägers, sinnvolle Anträge zu stellen sowie diese durch eine schlüssige Klagebegründung zu substantiieren”.
Warum denkt man hier zwangsläufig daran, warum Gerichte in anderen Rechtssachen nicht ähnlich entscheiden?
Quelle: Spiegel Online