Gastbeitrag vom Frittenverkäufer
Da ich zwar scheinfrei bin, aber einige Formalien in meinen Hausarbeiten von den Korrekturassistenten unterschiedlich bewertet wurden, habe ich mich auf die Suche in den einschlägigen Fachzeitschriften gemacht. Die Auswertung von JA, Jura und JuS brachte überraschende Ergebnisse zu Tage.
Deshalb eine kurze FAQ-Liste:
Frage: Wie wird eine Hausarbeit gegliedert?
Antwort:
Diese Frage ist umstritten. Die wohl h.M. stellt dem Gutachten ein Deckblatt, den Sachverhalt, eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis voran (z.B. Dietrich, Jura 1998, S. 142,143; Garcia-Scholz, JA 2000, S. 956, 956).
Eine Minderheitsmeinung verlangt nach Deckblatt und Aufgabenstellung erst das Literaturverzeichnis, dann das Abkürzungsverzeichnis und zuletzt die Gliederung (so z.B. das LJPA Niedersachsen für die Examenshausarbeit, weitere Nachweise bei Dietrich, Jura 1998, S. 142,145).
Frage: Braucht die Fußnote einen Punkt am Ende?
Antwort:
Ja (Dietrich, Jura 1998, S. 142, 150; Garcia-Scholz, JA 2000, S. 956, 960)!
Egal, aber bitte einheitlich (Edenfeld, JA 1999, 196, 202)!
Frage: Brauche ich für die Hausarbeit einen Computer?
Antwort:
In dieser Frage besteht mittlerweile weitgehend Einigkeit. Dietrich (Jura 1998, S. 142,143) stellt fest, dass die Verwendung eines PCs „fast schon „Standard““ ist.
Zumindest 1997 durften Hausarbeiten noch von Hand geschrieben werden. Teilweise wurden solche Arbeiten „schon“ nicht mehr angenommen (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314).
Frage: Hat der Einsatz eines Computers Vorteile?
Antwort:
- Ja, mit dem Computer kann man den Text am besten bearbeiten (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314). Ein weiterer Vorteil: Die Sicherungskopie, die vom Autor auch erklärt wird: „ „…, d.h. alles, was geschrieben wurde, kann abgespeichert werden und ist jederzeit abruf- und vervielfältigungsbar.“ (Jaroscheck, JA 1997, 313, 317)
- Derjenige, der die Arbeit „mittels einer Computertextverarbeitung erstellt“, hat einen großen zeitlichen Vorsprung (Rollmann, Jus 1988, 42, 46).
- Außerdem ist man bei einer Schreibmaschine auf den Zeichensatz angewiesen und kann die Schriftgröße nicht ändern (Dietrich, Jura 1998, S. 142,147).
- Moderne Textverarbeitungsprogramme gelten als hilfreich, bergen aber das Risiko von Datenverlusten (Huff, JuS 1991, 214, 215).
Frage: Haben die Autoren weitere nützlich Hinweise parat?
Antwort:
Der Umgang mit Computern wird in Handbüchern und der Softwaredokumentation erklärt (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314 Fn. 6).