Archiv im Monat November 2006

Im Fall des “gekauften Schiedsrichters” Robert Hoyzer entscheidet morgen der BGH in der Revision.

Und wie Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider von der Bundesanwaltschaft heute erklärte, ist der Ausgang des Verfahrens völlig offen: Der BGH kann die Urteile bestätigen und damit rechtskräftig machen, er kann die Beschuldigten aber auch freisprechen.

Spiegel Online berichtet über zwei Fälle, die der BGH bisher im Pferderennsport zu entscheiden hatte. Aus ausbildungstechnischer Sicht ist dazu der “Fall des Monats” evtl. ganz interessant. Prof. Marxen von der HU Berlin beschäftigte sich bereits im Oktober mit dem Fall und hat ihn prüfungsrelevant aufbereitet.

 
von OJ am 27. November 2006 in Kategorie: Studium, BGH, Rechtsprechung [tags: none]

Gastbeitrag vom Frittenverkäufer

Da ich zwar scheinfrei bin, aber einige Formalien in meinen Hausarbeiten von den Korrekturassistenten unterschiedlich bewertet wurden, habe ich mich auf die Suche in den einschlägigen Fachzeitschriften gemacht. Die Auswertung von JA, Jura und JuS brachte überraschende Ergebnisse zu Tage.

Deshalb eine kurze FAQ-Liste:

Frage: Wie wird eine Hausarbeit gegliedert?
Antwort:
Diese Frage ist umstritten. Die wohl h.M. stellt dem Gutachten ein Deckblatt, den Sachverhalt, eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis voran (z.B. Dietrich, Jura 1998, S. 142,143; Garcia-Scholz, JA 2000, S. 956, 956).
Eine Minderheitsmeinung verlangt nach Deckblatt und Aufgabenstellung erst das Literaturverzeichnis, dann das Abkürzungsverzeichnis und zuletzt die Gliederung (so z.B. das LJPA Niedersachsen für die Examenshausarbeit, weitere Nachweise bei Dietrich, Jura 1998, S. 142,145).

Frage: Braucht die Fußnote einen Punkt am Ende?
Antwort:
Ja (Dietrich, Jura 1998, S. 142, 150; Garcia-Scholz, JA 2000, S. 956, 960)!
Egal, aber bitte einheitlich (Edenfeld, JA 1999, 196, 202)!

Frage: Brauche ich für die Hausarbeit einen Computer?
Antwort:
In dieser Frage besteht mittlerweile weitgehend Einigkeit. Dietrich (Jura 1998, S. 142,143) stellt fest, dass die Verwendung eines PCs „fast schon „Standard““ ist.
Zumindest 1997 durften Hausarbeiten noch von Hand geschrieben werden. Teilweise wurden solche Arbeiten „schon“ nicht mehr angenommen (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314).

Frage:
Hat der Einsatz eines Computers Vorteile?
Antwort:

  • Ja, mit dem Computer kann man den Text am besten bearbeiten (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314). Ein weiterer Vorteil: Die Sicherungskopie, die vom Autor auch erklärt wird: „ „…, d.h. alles, was geschrieben wurde, kann abgespeichert werden und ist jederzeit abruf- und vervielfältigungsbar.“ (Jaroscheck, JA 1997, 313, 317)
  • Derjenige, der die Arbeit „mittels einer Computertextverarbeitung erstellt“, hat einen großen zeitlichen Vorsprung (Rollmann, Jus 1988, 42, 46).
  • Außerdem ist man bei einer Schreibmaschine auf den Zeichensatz angewiesen und kann die Schriftgröße nicht ändern (Dietrich, Jura 1998, S. 142,147).
  • Moderne Textverarbeitungsprogramme gelten als hilfreich, bergen aber das Risiko von Datenverlusten (Huff, JuS 1991, 214, 215).

Frage: Haben die Autoren weitere nützlich Hinweise parat?
Antwort:
Der Umgang mit Computern wird in Handbüchern und der Softwaredokumentation erklärt (Jaroscheck, JA 1997, 313, 314 Fn. 6).

 
von OJ am 27. November 2006 in Kategorie: Studium [tags: none]

Unter dem Titel “Lebensziele und Werte Studierender” hat die ZEIT gemeinsam mit HISbus eine Studie veröffentlicht, die als Ergebnis einer Online-Umfrage darstellt, wie Studenten ihre Studienzeit u.a. im Hinblick auf Sorgen im Studium, verfolgte Berufs- und Lebensziele sowie die Einschätzung von Berufsaussichten sehen.

 
von OJ am 24. November 2006 in Kategorie: Studium [tags: none]

5,8 Millionen Euro zahlen die fünf Angeklagten - die beiden größten Posten übernehmen Klaus Esser und Josef Ackermann, und rein finanziell gesehen käme Esser gut weg. Rund 1,5 Millionen Euro will er zahlen für die Einstellung des peinlichen Verfahrens über die Unsummen, die Ex-Mannesmann-Manager bei der Übernahme durch Vodafone kassierten. Die 31 Millionen Euro, die er damals bekam, darf er offenbar behalten.

Finanziell sieht es für Josef Ackermann deutlich schlechter aus. Er war damals als Aufsichtsrat nur für die Genehmigung der Prämien und Pensionen zuständig und profitierte nicht davon. Er will 3,2 Millionen Euro für die Einstellung des Verfahrens zahlen.

Spiegel Online berichtet. Oder wie SpVgg Jung & Schück wohl treffend über die 3,2 Mio. Euro bemerkte:

Der höchste je bei § 153 a StPO angesetzte Betrag.

Die Sache ist anscheinend nun gelaufen.

Interessant zur Vorstandsvergütung - auch wenn es jetzt nicht unmittelbar mit diesem Mannesmann-Prozess zu tun hat - ist übrigens der folgende Beitrag von Prof. Michael Adams: “Vorstandsvergütungen - Die Fälle Mannesmann und Daimler Chrysler” (PDF) aus dem Jahre 2003 (erschienen in: Regulierung, Wettbewerb und Marktwirtschaft / Regulation, Competition, and the Market Economy. Festschrift für C.-C. von Weizsäcker zum 65. Geburtstag.).

 
von OJ am 24. November 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: ]

Gerüchte, nach der die von 8. 30 - 10. 00 dauernde Vorlesung am Mittwoch, den 22. 11., wegen der Strafrechtsklausur am Nachmittag (14- 17 Uhr!) ausfiele, sind natürlich unzutreffend. Wer erst am Vormittag für eine Klausur am Nachmittag lernt, lernt eh zu spät! (Jürgen Plate, Seminar für Bürgerliches Recht)

Die Beiträge von Herrn Dr. Plate am schwarzen Brett sind schon seit langem die unterhaltsamsten…

 
von OJ am 21. November 2006 in Kategorie: Hamburgensien, Studium [tags: none]

Kinderbetreuungskosten sind seit 2006 steuerlich absetzbar. So können auch die Kosten für eine Tagesmutter zu zwei Drittel, höchstens 4.000 Euro je Kind steuerlich geltend gemacht werden. Das wird vor allem Familien in Hamburg sehr freuen, wo doch Plätze in Kindertagesstätten Mangelware sind und so oft nur der Weg zu einer der zahlreichen Tagesmütter in Hamburg und Umgebung (Halstenbek, Schenefeld, Rellingen) bleibt.

 
von ML am 20. November 2006 in Kategorie: Hamburgensien, Kurznachrichten [tags: none]

So die Meinung von Prof. Thüsing, Arbeitsrechtler an der Universität Bonn, zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Spiegel berichtet ausführlich über den Umgang von Unternehmen, Behörden, Pseudo-Bewerbern und Arbeitnehmern mit dem neuen Gesetz:

Wer damals vermutete, das Paragrafenwerk werde vor allem Prozesshansel auf den Plan rufen, die Bürokratie aufblähen und das bis dahin leidlich funktionierende Miteinander an den meisten Arbeitsplätzen durch ein Klima des Misstrauens ersetzen, darf sich mehr als bestätigt fühlen. Es ist noch schlimmer gekommen.

 
von OJ am 14. November 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]

Unter dem Titel “Forum IT-Recht” findet im seit einigen Jahren am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover eine spannende Veranstaltungsreihe statt. Nun findet wieder eine Veranstaltung statt, die auch für alle Blawger interessant sein dürfte:Nächsten Montag, den 20.11., geht es um das Thema “Tauschen, Bloggen, Versteigern - Haftungs- und Abmahnfalle Internet“.

Dabei ist ein durchaus interessanter Gast vor Ort: mit Freiherr von Gravenreuth konnte ein Referent gewonnen werden, der sich in der Materie durchaus auskennt.

Weitere Informationen gibt es unter forum-it-recht.de. Die Einladung im PDF-Format ist hier erhältlich.

Danke an Frittenverkäufer für den Hinweis.
 
von OJ am 14. November 2006 in Kategorie: Fundsachen, Kurznachrichten, Studium [tags: none]

Ein Flug kann ganz schön lang sein – vor allem, wenn der Sitznachbar übel riecht. Was tun? Ein Fluggast beschwerte sich noch vor dem Start und erhielt Unterstützung von der Crew; der Flugbegleiter forderte den Stinker auf, sein Hemd zu wechseln. Doch der entgegnete, seine Kleider seien im Koffer und der bereits im Gepäckraum. Mangels Geruchsabhilfe musste der schwitzende Fluggast noch am Flughafen von Honolulu das Flugzeug verlassen.

Das OLG Düsseldorf hat nun in zweiter Instanz über eine Schadensersatzforderung des abgewiesenen Passagiers i.H.v. 2.200,- Euro zu entscheiden. Zur Begründung führt er an:

Er habe seinen Anschlussflug verpasst und einen Verdienstausfall erlitten. An der Geruchsbelästigung sei nicht er schuld, denn die Abflughalle in Honolulu sei trotz tropischer Temperaturen nicht klimatisiert gewesen.

Diese Argumente hatten ihm in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht nichts genutzt. Begründung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie stand die Klausel, dass sie bei „extremem Körpergeruch“ die Beförderung verweigern dürfe.

Die mündliche Verhandlung findet morgen in Düsseldorf statt. Interessant wird zu sehen sein, ob die strittige AGB-Klausel der gerichtlichen Überprüfung standhält. Das Reiserecht bietet wirklich die schönsten Fälle im Zivilrecht:

So hat das Amtsgericht Hamburg kürzlich entschieden, dass Rülpsen und Körpergeruch von Hotelgästen keinen Reisemangel darstellen.

[Focus Online]

 
von OJ am 14. November 2006 in Kategorie: OLG, Rechtsprechung [tags: none]

Der Bundesrat schlägt den Einsatz pensionierter Beamter als örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und als Rechtspfleger vor. Vor dem Hintergrund der personellen Situation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und einer hohen Arbeitsbelastung ist die Länderkammer der Auffassung, dass der Sitzungsdienst in geeigneten, einfach gelagerten Fällen „erhebliche Ressourcen“ bei den Staatsanwaltschaften freisetzen könnte. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (BT-Dr 16/3228) vorlegt.

Die JuS berichtet. Wird wohl nichts mit der “Rente mit 65″.

 
von OJ am 10. November 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]