Bereits seit einiger Zeit zieht sich die Klage eines Studenten der Bucerius Law School gegen einen ablehnenden BaFöG-Bescheid hin (wir berichteten): der Student hatte geklagt, nachdem ihm mit der Verleihung des jur. Bachelors (LL.B.) die Weiterzahlung von BaFöG versagt wurde. Das Studierendenwerk Hamburg stufte den LL.B. als “berufsqualifizierenden Abschluss” ein (was teilweise durch die Lobhudelei unserer Nachbarn auf den LL.B. auch noch bestärkt wurde).
Nachdem der Student vor dem VG und dem OVG Recht bekommen hatte, klagte das Hamburger Studierendenwerk gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Aber auch dort bekam der Student Recht: die Nichtzulassungsbeschwerde wurde abgewiesen (zunächst gefunden bei Spiegel Online).
Nun keimte Hoffnung an der Uni Hamburg auf: wurde doch vermutet, dass die Entscheidung auch für Juristen mit Bachelor der staatlichen Uni gilt. Doch die Fakultät warnt nun vor vermeintlicher Freude - die Prüfungsordnung der BLS weist entscheidende Unterschiede auf (auch wenn nicht im Internet veröffentlicht). So wird an der BLS der LL.B. studienbegleitend erworben (ohne Bearbeitung einer zusätzlichen Arbeit - die an der Uni allerdings nur eine Woche beträgt und als Zusatzaufgabe in einer großen Übung gestellt wird). Zudem wird der LL.B. den BLS-Studenten “aufgezwungen”, während er an der Uni nur auf Antrag verliehen wird.
Vor dem ersten Risiko der Beantragung haben wir bereits vor einiger Zeit gewarnt. Das Studierendenwerk hat bereits angekündigt, dass es für Studenten der staatlichen Uni weiterhin kein BaFöG zahlen wird nach Erwerb des Bachelors. So ist der juristische Bachelor sicherlich kein Wertpapier. Nach wie vor ist es lebensfremd anzunehmen, dass der LL.B. ein berufsqualifizierender Abschluss ist. Wer das meint, sollte sich noch mal überlegen, worauf das Jurastudium in seiner jetzigen Ausgestaltung abzielt. Notfalls muss die Fakultät halt ihre Vergabe überdenken: die Korrektur der Bachelor-Zusatzaufgabe kostet ohnehin nur mehr Korrekturmittel.
Studenten von der Uni Hamburg, die Probleme mit dem Bachelor und dem Studierendenwerk haben, sollten sich beim AStA in der Rechtsberatung melden.
[Urteile des VG, OVG und BVerwG]