Er hat wieder zugeschlagen. Dr. Plate moniert ein mal mehr die Schludrigkeit einiger Studenten im Mitteilungsboard der Fakultät. Die gegebenen Hinweise dürften auf andere Fakultäten und Universitäten problemlos übertragbar sein…
Es haben wieder einmal 21 von ca. 120 Leuten, die die 2. Klausur im SchR BT III mitgeschrieben haben, nicht vollbracht, den Grundstudiumsnachweis beizubringen. Teils liegt er gar nicht vor, teils ist er unvollständig. Wiederum andere haben an mein Gedächtnis appelliert, sie hätten das doch alles schon mal bei mir nachgewiesen, das sei doch jetzt wirklich entbehrlich…; das ist zuviel der Ehre für beide Seiten! Und einige meinten so schlau sein zu müssen, mir nur den STINE-Ausdruck der letzten bei mir geschriebenen Klausur/HA beizulegen offenbar mit dem unausgesprochenen ziemlich hintersinningen Gedanken, daraus folge doch automatisch, dass ich die Grundstudiums-Prüfung schon mal vorgenommen hätte. Welche Mühe bereitet es denn eigentlich, die einmal erbrachten Nachweise, die man ja noch hat, von der letzten Arbeit abzuheften und der Klausur wieder anzuheften?? Und was ist, wenn ich mich das letzte Mal geirrt habe?? Es gibt auch welche, die mir einen STINE-Ausdruck beigefügt haben, auf denen nicht mal der Name des die Leistung erbrachten habenden stand, weil die Kopie missglückt ist. Und schließlich hat auch jemand mit eigenen wohl gewählten Worten “versichert”, man hätte das Grundstudium wirklich bestanden. Ideen haben die Leute…! Manche sind offenbar wirklich urlaubsreif oder denken an alles andere als das, was im Augenblick für sie wirklich wichtig ist im Leben, nämlich dieses Studium so rasch und so reibungslos wie möglich hinter sich zu bringen - und dazu gehören im Massenbetrieb auch ein paar Formalitäten. Also lesen Sie alle (denn vielleicht gehören Sie ja zu denen, die ich soeben persifliert habe!) mal Ihre Emails von STINE: Dorthin habe ich Ihnen geschrieben, von wem ich was erwarte, damit die Klausur überhaupt korrigiert wird.
Und auch nach diesem Beitrag erhalten die Studenten wertvolle Tipps über den Umgang mit dem guten Willen der Lehrenden. So gibt es unter anderem nützliche Hinweise zum bereits bekannten Allgemeinen Teil des BGB:
Lassen Sie sich beim Abholen notfalls vertreten(die Vollmacht muss mir mindesten durch Vorlage eines Ausweises des Vertretenen nachgewiesen werden, “schöne Worte” oder irgendwelche selbst gemalten Zettel allein reichen nicht).
Irgendwann ist das ein eigenes Buch wert - oder es sollte zumindest als Anhang im Lehrbuch abgedruckt werden.