Das Singen von Liedern, insbesondere auch des Deutschlandliedes, beim Kommers einer studentischen Verbindung verletzt keine Urheberrechte.
Das AG Köln hat entschieden (Az. Urteil vom 27.09.2007, Az. 137 C 293/07)
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Das Singen von Liedern, insbesondere auch des Deutschlandliedes, beim Kommers einer studentischen Verbindung verletzt keine Urheberrechte.
Das AG Köln hat entschieden (Az. Urteil vom 27.09.2007, Az. 137 C 293/07)
Eine Kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Opitz in der Hamburgischen Bürgerschaft hat eine Vergleichsstatistik der Examensergebnisse zwischen Studierenden der Bucerius Law School (BLS) und den Studierenden an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hervorgebracht.
Das Justizprüfungsamt hat dem Senat eine schon lange geführte Vergleichsstatistik im Rahmen der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse lassen sich hier als PDF herunterladen. Die Zahlen möge dann jeder selbst interpretieren. Aber ganz offensichtlich ist auch die Law School nicht mehr ohne Durchfaller und Abbrecher (wenn man bedenkt, dass pro Jahrgang ca. 100 Leute anfangen, jedoch nur 78 (2005) bzw. 89 (2006) Examen machen). Dennoch sind die Prozentsätze der ausreichenden und mangelhaften Ergebnisse an der BLS deutlich niedriger als an der Universität.
Die öffentliche Diskussion ist damit eröffnet. Mal gucken, welches Potential sich hinter der Drucksache mit der simplen Nummer 18/7331 verbirgt.
Die juristische Fakultät der Universität Hamburg hat sich durchgesetzt:
Ein unter Leitung der Universität Hamburg (UHH) stehendes Hochschulkonsortium konnte sich in einem mehrmonatigen Bewerbungsprozess erfolgreich gegen Mitbewerber aus Italien und Frankreich durchsetzen. Im Auftrag der Europäischen Kommission und der Volksrepublik China wird das Hamburger Konsortium nun die Europe-China School of Law (ECSL) in Peking errichten. Rund 25 Professorinnen und Professoren der Universität Hamburg, des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht und der Bucerius Law School werden an der neuen Eliteuniversität unterrichten und damit maßgeblich das Deutschlandbild und das Rechtsverständnis zukünftiger chinesischer Entscheidungsträger mitprägen. Mit einem Förderumfang von 35 Millionen Euro ist die ECSL im Bereich der europäisch-chinesischen Rechtskooperation in den nächsten Jahren eines der herausragenden EU-Projekte.
[…]
Der Projektleiter und Dekan der juristischen Fakultät der Universität Hamburg Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute: „Wir freuen wir uns über den großartigen Erfolg der Fakultät für Rechtswissenschaft und der Universität Hamburg als Koordinator eines Konsortiums aus herausragenden europäischen und chinesischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Diese Entscheidung ist eine hohe Anerkennung für die Leistungen der Fakultät. Sie wird für uns ein Ansporn sein, die Europe China School of Law zu einer international anerkannten und exzellenten Einrichtung rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre zu machen. Eine spannende – und die Fakultät für Rechtswissenschaft weiter profilierende – Herausforderung liegt damit vor uns.“
Ein großartiger Erfolg. Aus gut informierten Kreisen hört man, dass die Getränke für den heutigen Abend bereits kalt gestellt sind.
Die komplette Pressemitteilung der Wissenschaftsbehörde wird sich in Kürze hier oder hier finden lassen.
Haben wir nicht alle folgendes gelernt: Schweigen gilt generell nicht als Annahme einer Willenserklärung, es sei denn, dieses ist entweder Gang und Gebe oder wurde vertraglich festgesetzt.
Nun erhielt ich ein schönes Schreiben von Vodafone:
Sehr geehrter Herr (…)
(…) Wir stellen auf Online-Rechnung um. (…) Falls sie weiterhin Ihre Papier-Rechnung bekommen möchten informieren Sie uns bitte innerhalb von 6 Wochen. (…)
Also, liebe Leute von Vodafone: Damit werdet Ihr nicht durchkommen, nur so im Vertrauen! ![]()
In euren neuen Verträgen solltet ihr einfach einmal aufführen, dass Schweigen einer Annahme gleich steht, aber damit dürftet Ihr an den §§ 305 ff. scheitern.
Das Leben ist schon hart…
Die Fraktion der Grünen (GAL) in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte einen Antrag zur Änderung des JAG (Juristenausbildungsgesetz) einbringen. Danach hat die Fraktion vor, die Zeit bis zum “Freischuss” (Freiversuch für die Erste Jur. Prüfung) von 8 auf 9 Semester anzuheben, da durch den neuen Teil der universitären Prüfung sich die Examensbedingungen verändert haben.
Zur Begründung:
Da die meisten Studierenden mindestens sechs Semester benötigen, um alle zur Anmeldung zur Staatsprüfung notwendigen Leistungsnachweise und praktischen Studienzeiten zu erreichen, ergab sich die reale Möglichkeit, sich nach acht Fachse-mestern zur Prüfung anzumelden, wenn man engagiert studiert hat.
Nach der neuen Regelung des Staatsexamens muss die Schwerpunktbereichsprü-fung bereits bei der Anmeldung zum staatlichen Teil der Prüfung nachgewiesen wer-den. Bis dahin müssen die Studierenden also zwei Semester in ihrem jeweiligen Schwerpunkt studiert und die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einer vierwöchigen Hausarbeit, einer Aufsichtsarbeit und einer abschließenden mündlichen Prüfung, zu der man geladen wird, wenn die beiden an-deren Teile bestanden wurden. Die Fristen für die Benotung der beiden schriftlichen Leistungen beträgt jeweils zehn Wochen. Bisherige Prüfungen haben gezeigt, dass diese Fristen nicht immer eingehalten werden. Davon abgesehen, haben die Studie-renden also durch die zwei Semester und die Prüfungszeit einen erheblichen zeitli-chen Studien- und Prüfungsaufwand, der vor Einführung der Schwerpunktbereichs-prüfung nicht bestand.
Nähere Details in Kürze hier. Es hängt nun alles an dem Segen der CDU, die in Hamburg mit absoluter Mehrheit regiert.
Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben übrigens schon eine entsprechende Regelung verabschiedet.
Es beginnt mit dem “Hitler-Gruß”: die Zeitschrift “Vanity Fair” hat ein Streitgespräch zwischen Horst Mahler und Michel Friedman abgedruckt. Zu den Motiven und zum Interview geht es hier.
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