Archiv im Monat April 2008

Was macht man, wenn man etwas, das man eigentlich bereits genehmigt hat, nun nicht mehr will? Nehmen wir das Kohlekraftwerk Moorburg doch mal als Beispiel:

Vattenfall ist bereits fleißig dabei, das Kraftwerk hochzuziehen, dann kam dem Senat die Wahl dazwischen, die ja bekanntlich in einem schwarz-grünen Bündnis endete. Nun ist die GAL ja nicht wirklich begeistert von diesem Kraftwerk, kann aber auch nicht einfach zu Vattenfall gehen und sagen: Lass das mal!

Was macht man? Die Lösung ist so genial wie simpel und steht in der online-Ausgabe der FTD:

Im Koalitionsvertrag planen CDU und Grüne, die Fernwärmeversorgung der Stadt neu auszuschreiben, die bisher Vattenfall betreibt.

Das soll die Lösung sein? Klingt unspektakulär und, mal ehrlich, fehlt da nicht irgendwie der Zusammenhang? Nein, denn Vattenfall hatte Moorburg so konzipiert, dass die Abwärme des Kraftwerks in die Fernwärme eingespeist wird. Wenn sie nun diese verlieren, dann müssen sie schauen, wo sie mit der Wärme bleiben. In die Elbe? Möglich, aber maximal darf diese um 3° aufgeheizt werden - wahrscheinlich ist jedoch ein wesentlich größerer Anstieg. Nun hofft man also, dass Vattenfall die Lust verliert und ohne Schadensersatzforderungen abzieht…

Winkeladvokatie im ganz großen Stil halt!

 
von MI am 18. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien [tags: none]

Soeben ging es über den Äther: Die CDU und die GAL haben sich geeinigt - der Koalitionsvertrag ist perfekt und wird zur Stunde unterschrieben!

Nun warten wird mal gespannt, ob die jeweiligen innerparteilichen Abstimmungen  auch dazu führen, dass der Vertrag von der Parteibasis ratifiziert wird.

 
von MI am 17. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien [tags: none]
Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind. Da die älteren Parteien schon seit 40 Jahren Mieter sind, kann ich sie leider nicht kündigen und muss daher Ihnen die Kündigung aussprechen.

Huch, eine komische Kündigung. Diesen spannenden Fall habe ich bei FAZ.NET gefunden. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein älterer Vermieter und eine junge, alleinerziehende Deutsche mit dunkler Hautfarbe. Vor Gericht streiten die beiden Parteien darum, wer dieses Schreiben formulierte. Fakt ist: Geschrieben hat die Frau die Kündigung, angeblich jedoch wurde ihr der Text durch den gebrechlichen alten Herren in die Feder diktiert.

Mal sehen, was dabei rumkommt…

 
von MI am 17. April 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Nehmen wir den Fall eines Mannes an, der einen eigenen eBay-Shop mit einer beträchtlichen Anzahl von eingestellten Artikeln unterhält. Den Shop bewirbt er mit folgendem Slogan:

Wir bieten alles an, was Käufer vielleicht interessiert. Der Verkauf erfolgt mit größter Sorgfalt zur Zufriedenheit unserer Kunden.

Über diesen Shop hatte der Mann regelmäßig, langfristig und mit beträchtlichem Verkaufserfolg am online-Handel teilgenommen. Als Powerseller war der Mann jedoch nicht registriert. Die Frage, die das OLG Frankfurt a.M. zu entscheiden hatte, liegt auf der Hand: Ist dieser Mann Unternehmer?

Der Leitsatz der Entscheidung, erschienen bei Beck-online oder unter NJOZ, 2008, 836 gibt Klarheit:

Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als «PowerSeller» registriert ist. Die Registrierung als «PowerSeller», die freiwillig erfolgt, ist jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung könne sich vielmehr auch aus anderen Umständen ergeben, (…)

Damit wurden Käuferrechte weiter verstärkt.

 
von MI am 16. April 2008 in Kategorie: OLG [tags: none]
Das Amtsgericht München hat einer Dönerverkäuferin, die von einem Kunden mit dem Produkt des Hauses beworfen worden war, keinen Schadensersatz zugebilligt. Die angeblich erfolgte Beschimpfung «blöde Kuh» habe nicht nachgewiesen werden können und das Bewerfen mit einem Döner stelle auch keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar (Urteil vom 14.3.2008, Az.: 154 C 26660/07).

Was ein Glück, doch Vorsicht! Dieses Urtei, gefunden bei Beck-online ist nicht auf alle Lebensmittel anwendbar:

Gefährlich wird es z.B. bei Schaschlik (wegen des Spießes) oder bei Pommes (spitze Ecken und Kanten)! :-)

 
von MI am 11. April 2008 in Kategorie: Humoriges [tags: none]

Wenn ein Unternehmen Finanzmittel braucht, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder durch Emitierung von (zusätzlichen) Aktien oder durch Kreditaufnahme. Beides kostet auf lange Sicht natürlich Geld, denn die Aktieninhaber wollen Dividenden, der Kreditgeber Zinsen - da muss es doch einen besseren Weg geben. Und den gibt es:

Kostenloses Fremdkapital. Nun wird sich jeder, der ein wenig nachdenkt fragen, was treibt die Leute dazu, kostenlos ihr Geld zur Verfügung zu stellen, wo sie es doch beispielsweise bei der Bank auf einem Sparbuch mit immerhin 2% Zinsen anlegen könnten. Diese Frage ist berechtigt! Wenn ich nun noch behaupte, dass die Anleger sich über die Maßen freuen, wenn sie ihr angelegtes Geld unverzinst am Jahresende wiederbekommen und von einem “super Deal” sprechen, dann müssten Sie doch stutzig werden, oder?

Dieses Phänomen heißt bei uns im Norden E.on. Monat für Monat wird ein Abschlag gezahlt, der dann mit dem tatsächlichen Jahresverbrauch verglichen wird - die Differenz ist zu bezahlen oder wird zurückgezahlt. Nun rechnet E.on natürlich diese Abschläge so, dass sie etwas zurückbezahlen müssen; im Klartext heißt das, dass die Abschläge zu hoch angesetzt werden. Glaube Sie nicht? Ein Beispiel:

Aktuell bekam ich eine Nachforderung von 20 € für den letzten Abrechnungszeitraum. Dagegen spricht erstmal nichts, denn ich habe meinen Abschlag (den man übrigens selber bestimmen kann - einfach mal anrufen und ändern lassen!) relativ knapp bemessen. Mit diesem Schreiben teilte mit mein Energieversorger jedoch mit, dass mein Abschlag geändert werden würde - um 9 € pro Monat. Das entspricht (keine hohe Kunst) 108 € im Jahr, die ich mehr zahlen soll, wobei ich doch tatsächlich lediglich 20 € mehr verbraucht habe. Rechnen wir noch eine Preissteigerungsrate von 10% ein. Somit würde meine Nachzahlung nächstes Jahr also 22 € betragen. Nun hätte E.on kostenlos 86 € Fremdkapital in das Unternehmen gespült. Verzinst mit einem normalen Tagegeldsatz von z.B. 4,5 %, wie er von cortal Consors z.B. schon für Privatkunden angeboten wird, ergibt das 3,87 €.

Jetzt werden sich viele fragen, was ihnen die 3,87 € im Jahr mehr bringen, angesichts des Aufwands, den Abschlag durchzurechnen? Es ist doch toll, am Ende des Abrechnungszeitraums unerwartet Geld zurückzubekommen. Auf diese Frage setzen unsere Energieversorger ja gerade, denn haben Sie sich mal gefragt, wie viele Kunden E.on eigentlich hat, mit welchem Faktor Sie nun die 3,87 € multiplizieren müssen?

 
von MI am 11. April 2008 in Kategorie: In eigener Sache [tags: none]

Völlig verwirrt würde ein jeder antworten: Natürlich!

So ist es mit der Internationalisierung - sie richtet eine Menge an. Wie unter anderem Bild.de berichtet, wurde es Eltern in Husum verboten, ihre Tochter Ida zu nennen.

Wir halten uns an das internationale Handbuch der Vornamen“, erklärt Bürgermeister Rainer Maaß (54). „Das Geschlecht muss aus dem Vornamen klar hervorgehen. Wird ein weiblicher Name in anderen Sprachräumen als männlicher verwendet, müssen die Eltern sich eine Alternative überlegen.“ (…) „Die Beamten sagten, wir müssten noch einen zweiten Namen angeben. Das wollten wir aber nicht, weil unser Nachname ja schon ein Doppelname ist.“

Na hoppla, Ida ist nicht eindeutig? Nein, denn wenn man nach dem internationalen Handbuch für Vornamen geht, dann sind auch “Klassiker” wie Andrea, Christin, Ida, Maria oder Nicola nicht zulässig. Erlaubt wären allerdings ohne Probleme Caitlin, Lielle, Mohls, Sharan oder Quentin - ob man seine Kinder damit doch eher bestraft, sei mal dahingestellt.

Eine Hitliste der dämlichsten originellsten Namen hat der sh:z aufgestellt und startet eine Umfrage nach dem absurdesten (bereits genehmigten) Vornamen - hier meine persönlichen Top 3:

  • Blue (wie der “wilde Kerl” Jimi Blue Ochsenknecht)
  • Trixibelle (Fifi Trixibelle heißt die Tochter des Sängers Bob Geldorf)
  • Emilie-Extra (das OLG Schleswig hat diesen Namen für ein Mädchen 2003 genehmigt)

Bei soviel Kreativität frage ich mich, wie diese Kinder später ihren Namen in der Waldorfschule tanzen werden…

 
von MI am 10. April 2008 in Kategorie: Fundsachen [tags: none]

Eigentlich ist dieses Thema leidig. Eigentlich wollte ich mich hiervor verschließen. Eigentlich muss man nicht alles kommentieren. Eigentlich… Ich habe mich umentschieden, als ich den Beitrag von Prof. Merkel bei ZEIT online las. Allein der Anfang ist schwer zu verdauen, denn so steht im ersten Satz bereits:

Der Zank um den Staatsrechtler Horst Dreier ist erbärmlich. (…)

Hoppla, da wird ja schön von oben herab auf den Rest der Welt geschaut. Zugegeben, dass man als Professor (zudem für Strafrecht) ein gesundes Ego benötigt, ist klar: Nirgendwo wird mit so harten Bandagen um die Meinungen gekämpft, wie in diesem Ressort. Trotzdem ist dieser Ton vielleicht eher etwas für eine juristische Fachzeitschrift als für eine Tageszeitung. Egal, die Formalitäten sollen nicht stören, denn es kommt ja auf den Inhalt an. Vollständigen Artikel lesen »

 
von MI am 9. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien, In eigener Sache, Studium [tags: none]
Statt wie bisher 500 Euro pro Semester sollen Studenten in der Hansestadt künftig 375 Euro zahlen - aber erst, wenn sie nach dem Studium im Berufsleben stehen und mindestens 30.000 Euro im Jahr verdienen

CDU und GAL haben sich geeinigt, wie der Spiegel berichtet. Demnach werden die Studiengebühren nachgelagert erhoben, also erst, wenn nach dem Abschluss auch wirklich Geld verdient wird.

Das neue Modell solle zum Wintersemester 2008/2009 umgesetzt werden, sagte die Grünen-Landeschefin Anja Hajduk nach mehrstündigen Beratungen am Freitag. “Die Studenten sollen während des Studiums keine Gebühr entrichten.”

Warten wir ab, ob es tatsächlich so kommt - diese Lösung ist durchaus fair und hat Beispielcharakter!

 
von MI am 5. April 2008 in Kategorie: Hamburgensien, Hochschulrecht/-politik, Studium [tags: none]