Archiv vom 30. Mai 2008

KiK ist billig, das ist das Image, dass das Unternehmen bei den Verbrauchern erfolgreich generiert hat. Doch wie die Preise zustandekommen, darüber redet man natürlich nicht so gerne. Nun hat das Unternehmen laut Stern.de erneut einen arbeitsrechtlichen Prozess verloren, in dem es um die Bezahlung einer Mitarbeiterin ging: 5,20 € Stundenlohn ist sittenwidrig.

Da wird sich Tengelmann wohl warm anziehen können:

Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: “Was Sie da machen, das geht so nicht.”

 
von MI am 30. Mai 2008 in Kategorie: Rechtsprechung [tags: none]