Ungewöhnliche Wege schlägt das Oberlandesgericht Hamm ein und macht seinen Richtern ab sofort das Angebot der kollegialen Beratung (sog. Intervision) in Anspruch nehmen. Ziel sei es, Richtern ein Feedback zu ihrer Verhandlungsführung zu ermöglichen und sie auf diese Weise bei der Entwicklung ihres individuellen Verhandlungsstils zu unterstützen.
Das Blättern des Richters in einer Akte während eines Plädoyers könnte auf die Verfahrensbeteiligten wie Desinteresse wirken. Erst das Wissen um die Wirkung solcher eigenen Verhaltensweisen ermögliche deren Veränderung, heißt es in einer Mitteilung des OLG (gefunden bei Beck online).
Insgesamt stehen 35 Richter zur Verfügung, die ihre Kollegen auf deren Wunsch hin in einer Verhandlung besuchen und ihnen anschließend eine Rückmeldung zu ihrer Verhandlungsführung geben. Die Richter seien durch eine mehrtägige Weiterbildung auf ihre Intervisorentätigkeit vorbereitet worden. Das gesamte Projekt werde durch eine wissenschaftliche Evaluation begleitet.
Kommentar von Sich.-Ing.Jörg Hensel
1 23. Januar 2007, 16:57 Uhr |
Guten Tag,
Das Blättern des Richters in einer Akte während eines Plädoyers könnte auf die Verfahrensbeteiligten wie Desinteresse wirken.meine Richterin hatte mich über die gesammte Verhandlungsadauer (KSchVerfahren vor dem AG Kiel/Richterin Becker) extatisch angeschrieen; fast 2 Stunden lang. - Nur bei ihrer Aussage, ich könne mich nicht auf das Grundgesetz berufen, war sie etwas leiser.
Freundliche Grüsse