Das Amtsgericht München hat einer Dönerverkäuferin, die von einem Kunden mit dem Produkt des Hauses beworfen worden war, keinen Schadensersatz zugebilligt. Die angeblich erfolgte Beschimpfung «blöde Kuh» habe nicht nachgewiesen werden können und das Bewerfen mit einem Döner stelle auch keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar (Urteil vom 14.3.2008, Az.: 154 C 26660/07).
Was ein Glück, doch Vorsicht! Dieses Urtei, gefunden bei Beck-online ist nicht auf alle Lebensmittel anwendbar:
Gefährlich wird es z.B. bei Schaschlik (wegen des Spießes) oder bei Pommes (spitze Ecken und Kanten)! ![]()
Kommentar von München Marie
3 15. April 2008, 11:16 Uhr |
Wieso Schadensersatz? Hätte das nicht - wenn überhaupt - Schmerzensgeld sein müssen (ich will ja nicht kleinlich sein, aber das ist schon ein Unterschied…)
Kommentar von PR
2 11. April 2008, 12:31 Uhr |
Man bedenke auch die Gefährlichkeit von Wassermelonen, Kürbissen und lebenden, “entsicherten” Hummern.
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