Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind. Da die älteren Parteien schon seit 40 Jahren Mieter sind, kann ich sie leider nicht kündigen und muss daher Ihnen die Kündigung aussprechen.
Huch, eine komische Kündigung. Diesen spannenden Fall habe ich bei FAZ.NET gefunden. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein älterer Vermieter und eine junge, alleinerziehende Deutsche mit dunkler Hautfarbe. Vor Gericht streiten die beiden Parteien darum, wer dieses Schreiben formulierte. Fakt ist: Geschrieben hat die Frau die Kündigung, angeblich jedoch wurde ihr der Text durch den gebrechlichen alten Herren in die Feder diktiert.
Mal sehen, was dabei rumkommt…
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