KiK ist billig, das ist das Image, dass das Unternehmen bei den Verbrauchern erfolgreich generiert hat. Doch wie die Preise zustandekommen, darüber redet man natürlich nicht so gerne. Nun hat das Unternehmen laut Stern.de erneut einen arbeitsrechtlichen Prozess verloren, in dem es um die Bezahlung einer Mitarbeiterin ging: 5,20 € Stundenlohn ist sittenwidrig.

Da wird sich Tengelmann wohl warm anziehen können:

Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: “Was Sie da machen, das geht so nicht.”

 
von MI am 30. Mai 2008 in Kategorie: Rechtsprechung [tags: none]
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Bisher 3 Kommentare zum Artikel

  1. Kommentar von Lena Müller

    Sachen gibt’s, die gibt es gar nicht. Obwohl sich wohl alle Tagesmütter über einen Lohn von 5,20 Euro freuen würden. Aber das steht leider noch überhaupt nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit!

  2. Kommentar von Maria

    Ein sehr gutes Urteil! 5,20 Euro sind wirklich zu wenig - da nützen auch billige Klamottenpreise nix!

  3. Kommentar von Inis

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag. 5,20 Euro sind viel zu wenig!