Das europaweite Rauchverbot treibt manchmal komische Blüten, wie Spiegel-online zu berichten weiß:

 Weil das Gesetz ausschließlich zum Schutz vor Tabakrauch geschaffen wurde, führt es in den Niederlanden zu einer grotesken Konsequenz. Denn wer seinen Joint pur konsumiert, darf sich im Coffeeshop gemütlich zurücklehnen, wer es hingegen weniger stark bevorzugt und auch Tabak in seinen Joint dreht, müsste das Lokal der Regelung zufolge verlassen. Darüber kann Paul Wilhelm nur den Kopf schütteln: “Das klingt für mich ein wenig so, als gehst du in ein Café, dort darfst du eine Flasche Bier kaufen, aber die darfst du drinnen nicht trinken. Was du aber trinken darfst, sind Whiskey, Rum und Wodka.”

Ein treffender Vergleich - da sieht man wieder, wie weit die Theorie des Gesetzgebers doch von der allgemeinen Praxis abweicht. Sehr schön auch dieser Vergleich von Mark Jacobsen:

Wenn die Jungs das Alter haben, dass sie nach Afghanistan geschickt werden können, dann braucht man mir nicht weiszumachen, dass man sie schützen will vor Arbeiten im Rauch. Die Menschen sind doch alt genug. Sie dürfen zur Wahl gehen, sie dürfen in den Krieg - und dann dürfen sie das nicht selbst entscheiden?

Das lassen wir mal so stehen! :-)

 
von MI am 11. Juni 2008 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]
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Bisher 5 Kommentare zum Artikel

  1. Kommentar von Georg

    Das Rauchen soll doch total verboten sein! Wer hat doch die Zigaretten entdeckt…? Das Rauchen kann man ruhig “die schlimmste Droge” nennen und zweitens ist doch gar nicht gesund.Danke!

  2. Kommentar von Mario Berschinski

    Hallo, paradoxer geht es schon gar nicht mehr. Der Alkohol ist in Deutschland die Volksdroge Nummer 1, aber die Raucher sollen sich am Liebsten einen Tunnel buddeln und nur ab und zu aus ihrem Erdloch ein Rauchzeichen von sich geben. Trinken die Politiker etwa zu gern Alkohol und wollen deshalb darauf nicht verzichten? Diese Doppelmoral grenzt schon an Schizophrenie. Wenn nicht direkt am Arbeitsplatz geraucht werden darf, dafür habe ich ja noch Verständnis, aber dann ist auch schon das Ende der Fahnenstange erreicht.

    Gruß Mario

  3. Kommentar von Hans Kolpak

    Die Herausforderung in diesem unserem Lande ist: Um die Bürger vor sich selbst zu schützen, entwirft die Obrigkeit das Bild eines Untertanen, der nicht in der geforderten Weise existiert.

    So erzeugt der Gesetzgeber bei Ermittlungs- und Vollzugsbeamten eine Erwartungshaltung, für die nur noch die passenden Bürger ausfindig gemacht werden. Vor Gericht werden die Ertappten so befragt, daß sie der Erwartungshaltung der Justiz entsprechen.

    Alles, was dazwischen geschieht, kostet und Zeit und Geld. Normal ist das alles nicht, doch es handelt sich um durchschnittlichen blauen Dunst, der vom Winde verweht wird.

    Hans Kolpak
    Jura-Weblog.de

  4. Kommentar von anonym

    Das erste Zitat trifft den Kern, das zweite Zitat nicht. Schonmal was davon gehört, dass nicht alle Menschen zwischen 10 Arbeitsplätzen wählen können, um dann den rauchfreien Arbeitsplatz zu nehmen?

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