Guck an, was da im Spiegel steht:
Landgericht verschickt Anklageschrift mit “Arschloch”-Vermerk
Unfeine Sitten am Landgericht Augsburg: Dort verschickte ein Staatsanwalt versehentlich ein internes Schriftstück, in dem ein Angeklagter als “Arschloch” bezeichnet wird. Nun muss sich der Jurist bei dem Beschimpften entschuldigen.
Augsburg - Das Landgericht Augsburg hat eine Anklageschrift verschickt, in der der Beschuldigte “Arschloch” genannt wird.
Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.
Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung “Arschloch” auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen. Zudem sei er von dem Fall abgezogen worden.
(…)
Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das “Arschloch” in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.
Man könne ja schließlich auch in sein Tagebuch schreiben, was man wolle.
Na, wem fällt was ein?
Danke, Mirko, für die präzise Zusammenfassung!
Kommentar von Poria
4 23. April 2009, 00:00 Uhr |
Well written article.
Kommentar von Rainer
3 1. Dezember 2008, 10:31 Uhr |
Aber es ist doch beruhigend zu hören, dass auch in der Juristerei normale Menschen arbeiten. Die Öffentlichkeit könnte allerdings angesichts der Differenz zum Fernsehbild verstört sein :-)
Kommentar von Tagesmutter
2 20. Oktober 2008, 14:30 Uhr |
Das macht Juristen doch irgendwie menschlicher
Kommentar von Michael Langhans
1 9. September 2008, 15:52 Uhr |
Die Augsburger Allgemeine berichtet ja von einem Schreibfehler einer Diktiersoftware. Warum es mehrere öffentliche Versionen des Vorgangs gibt, wird wohl nur die StA wissen.