Heute früh berichteten wir schon über den neuen Weg von Bundesjustizministerin Zypries beim sog. zweiten Korb zum neuen Urheberrecht, wonach auch Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch vollumfänglich strafbar sein sollen. Mit der am Nachmittag veröffentlichen Pressemitteilung wird jedoch erst das volle Ausmaß der Gesetzesvorlage bekannt. Während das BMJ von “verbraucherfreundlich” und einem “fairen Interessenausgleich” spricht, ist das genaue Gegenteil der Fall.

Wie Spiegel Online zu berichten weiß, sollen künftig auch private Kopierer die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und mit bis zu zwei Jahren Haft abgeurteilt werden - eine wahrlich drakonische Strafe. Dass damit halb Deutschland kriminalisiert würde scheint Frau Zypries nicht zu stören. Schon Schulkinder wären so als Verbrecher gebranntmarkt bevor sie überhaupt strafmündig sind. So dürfte der 14. Geburtstag für viele Heranwachsende ein böses Erwachen bedeuten.

Unterdessen sind die Staatsanwaltschaften schon derzeit kaum noch in der Lage, den täglich mehr werdenden Anzeigen hinterherzuarbeiten: “Sollte eines Tages Bill Gates Anzeigen erstatten, brechen wir zusammen.”, so Alexander Schwarz von der General- staatsanwaltschaft in Karlsruhe in Spiegel Online vom 23.01.2006. Aber auch dafür hat Bundesjustizministerin ein “Wundermittel” namens zivilrechtlicher Auskunftsanspruch parat: Rechteinhabern soll gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung datentauschender Kunden eingeräumt werden. Ein Bericht von Heise online zitiert die Minsterin dahingehend, dass Klagen gegen unbekannt im Zivilrecht nicht möglich seien, Rechteinhaber aber doch schließlich wissen müssten, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Dementsprechend sieht der genannte Gesetzesentwurf Auskunftsan- sprüche gegen Dritte “bei Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung” oder bei bereits anhängigen Verfahren vor - allerdings vorerst nur, wenn der Verletzer “in gewerbs- mäßigem Ausmaß handelt”.

Einen gänzlich anderen Weg schlägt hingegen Frankreich ein: Hier soll für kleinere Verstöße lediglich ein Ordnungsgeld verhängt werden, das bei unter 50,- Euro beginnt, sich dann bei Wiederholungstätern aber drastisch steigert.

Fazit: Wohin die Novellierung des Urheberrechts, die Anfang 2007 in Kraft treten soll, führen wird ist derzeit noch nicht absehbar. Werden Urheberrechtsverletzungen bald weitaus härter bestraft als ein “gewöhnlicher” Diebstahl oder sogar empfindlicher als Körperverletzungs- oder Betrugsdelikte? Eines ist jedoch klar: Ein Unrechtsbewusstsein wie es für andere Straftaten vorausgesetzt wird, ist für das “Raubkopieren” in Deutschland nicht vorhanden. Wir dürfen also gespannt sein, wie die Entwicklung in diesem Bereich weitergeht.

 
von ML am 23. März 2006 in Kategorie: (Rechts-)Politik [tags: none]
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Bisher 3 Kommentare zum Artikel

  1. Kommentar von Peter

    Hier wird der Kunde kriminalisiert. Die Industrie sollte lieber die Tonträger günstiger anbieten. Dann würden die Kiddies sich auch mal wieder einen Tonträger legal zulegen.

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