… bestätigt uns aber nicht die Vertragspartnerschaft. Sind wir nun doch keine offiziellen Vertragspartner geworden?
Die Antwort des Referates für Öffentlichtkeitsarbeit (nicht der Rechtsabteilung):
Vielen Dank für Ihre Mail. Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen.
Solche oder ähnliche Nutzungsbedingungen sind durchaus üblich (siehe zum Beispitel T-Online, Financial Time Deutschland, BMAS, Fraunhofer Institut, FIFA, Sparkasse etc.).
Absicht des BMG ist es nicht, zu zensieren, sondern zu vermeiden, dass die Seiten in missverständlichem Zusammenhang verlinkt werden. Es besteht keine Erlaubnispflicht, da die Erlaubnis schon gegeben ist. Diese Erlaubnis kann lediglich widerrufen werden, wenn z.B. der Link als Inline-Link ohne URL oder innerhalb von Frames gesetzt wird, sodass beim durchschnittlich oberflächlichen Lesen die Herkunft des Werkes nicht erkennbar ist oder darauf nicht aufmerksam gemacht wird; in diesem Fal läge eine Verletzung des § 13 UrhG vor. Bei einer Verletzung des UrhG können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Kommentar von Farlion
7 16. Juni 2006, 20:01 Uhr |
@OJ
Gleichberechtigt? Du meinst, ich könnte denen vom BmG dann auch anbieten, meine Seite zu verlinken, unter Vorbehalt eines späteren Widerrufs?
Kommentar von OJ
6 16. Juni 2006, 19:55 Uhr |
Der Kommentar von Farlion ist bisher einer meiner Lieblings-Kommentare hier. Eine super Idee. Ich kann nicht mehr (vor Lachen).
Allerdings würde ich Vertragspartner um den Zusatz “gleichberechtigter” ersetzen.
Kommentar von Farlion
5 16. Juni 2006, 19:37 Uhr |
@ML
Vertragspartner wirst Du auch ohne Benachrichtigung durch die Setzung des Links. Ich, als einer der aktuellen Vertragspartner, habe mir bereits entsprechende Visitenkarten bestellt. Kommt beim nächsten Arztbesuch bestimmt gut, wenn ich ihm eine Karte mit dem Vermerk “Vertragspartner des Bundesministeriums für Gesundheit” auf den Tisch lege
Kommentar von Frittenverkäufer
4 16. Juni 2006, 13:41 Uhr |
Die Geschichte mit den Frames ist zumindest strittig!
Das solche Nutzungsbedingungen von Anderen auch eingesetzt werden, ist nun wirklich kein Argument, sonst könnte man ebenso gut behaupten die beliebten eBay Angaben (”Neues EU-Recht…”) oder der beliebte Disclaimer (”Das LG Hamburg hat entschieden…”) würden durch häfigen Gebrauch richtiger!
Kommentar von ML
3 16. Juni 2006, 12:45 Uhr |
Das BMG hat Recht, auch die FIFA, die Financial Times, die Sparkasse und das Fraunhofer Institut wollen ebenfalls nicht verlinkt werden. Aber wird eine Klausel rechtmäßiger nur weil viele Unternehmen sie verwenden?
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