Bei einer Verkehrskontrolle in Pinneberg (Schleswig-Holstein) wurde ein 62-jähriger Lastwagenfahrer angehalten und kontrolliert. Das Ergebnis war erschreckend: Es konnten 11 Geschwindigkeitsverstöße im Bußgeldbereich an 11 verschiedenen Tagen festgestellt werden. Bei drei Verstößen (2 x 111 km/h, 1 x 112 Km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h) wird die Überschreitung mit einem Fahrverbot von jeweils einem Monat belegt. Nach der Auswertung erhält der Fahrzeugführer 21 Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und muss 970 Euro an Bußgeld zahlen. Den Führerschein wird er für längere Zeit abgeben müssen.
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Kommentar von Farlion
3 20. Juni 2006, 07:01 Uhr |
Als ehemaliger Fernfahrer muss ich da zustimmen. Ich war früher selbst recht zügig unterwegs, aber anhand der Scheibe durften nur die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert werden. Hin und wieder versuchte es zwar der ein oder andere grün gekleidete Ordnungshüter, allerdings ohne Erfolg.
Das ist allerdings schon ein paar Jahre her. Ob sich an der Regelung etwas geändert hat, kann ich nicht sagen.
Kommentar von strausbergBLOG
2 19. Juni 2006, 23:31 Uhr |
Selber Schuld, wenn der Kraftfahrer darauf eingeht.
Die Kontrolle UND VERWERTUNG des Fahrtenschreibers zwecks Geschwindigkeitsüberschreitung verstößt in Deutschland gegen die guten Sitten.
Der EG-Fahrtenschreiber ist ein Arbeitszeitnachweis - MEHR NICHT! Alles andere ist nicht legitim.
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