Wie der Personalrat für Referendare mitteilt, hat die Hamburgische Bürgerschaft als letztes der drei GPA-Bundesländer (Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen) der Einführung des Verbesserungsversuchs für das zweite Staatsexamen zugestimmt.
Damit können nun alle Referendare des GPA, die ab dem 1. Oktober 2007 ihre erstmalige schriftliche Prüfung abgelegt und die gesamte Prüfung bestanden haben, einen Verbesserungsversuch beantragen. Der Antrag muss spätestens vier Monate nach dem mündlichen Prüfungstermin schriftlich an das GPA gerichtet werden.
Über den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung (mit Hinterlegung der Ratifizierungsurkunden aller GPA-Länder bei der Hamburgischen Senatskanzlei) und über die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühr (im Gespräch sind derzeit ca. 500 bis 600 Euro) werden wir Euch umgehend benachrichtigen.
Gefunden auf der Homepage des Personalrats. Dort ist auch der komplette Wortlaut des beschlossenen Gesetzes zu finden.