seit langem setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die Verleihung des Diplom-Juristen bzw. der Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.) nach bestandenem ersten Examen wieder möglich sein soll. Dies dient vor allen Dingen denjenigen von euch, die sich dazu entschieden haben, nach dem ersten jur. Staatsexamen endgültig in das Berufsleben zu wechseln und sich nicht für die Qualifikation eines Volljuristen bzw. einer Volljuristin weiter zu examinieren.
Dieses Ziel haben wir erreicht und die Fakultät hat mit der „Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades ‚Diplom-Juristin‘ oder ‚Diplom-Jurist‘ vom 7. Juli 2010″ die rechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen. Im Anhang zu diesem Artikel findet ihr das Antragsformular der Fakultät. Nach bestandenem ersten Examen könnt ihr dies einreichen und euch den Grad des Dipl.-Jur. verleihen lassen!
auch auf diesem Weg möchten wir euch auf die Vollversammlung am kommenden Dienstag, den 13.12.2011 um 10.00 Uhr s.t. in Raum BG 8 aufmerksam machen. Die Vollversammlung ist eine Versammlung aller Studierenden unserer Fakultät. Daher seid ihr alle herzlich eingeladen, die Vollversammlung zu besuchen und mitzudiskutieren. In Anschluss an die Vollversammlung wird die Wahl des Fachschaftsrates für das kommende Semester oder Jahr (je nachdem, wie die Vollversammlung beschließt) stattfinden. Wir möchten euch auf diesem Wege auch dazu aufrufen, an die Wahlurne zu schreiten und eure Stimme abzugeben.
Beachtet bitte, dass die FSR-Wahl nichts mit der Wahl des Studierendenparlaments gemeinsam hat, für die die Wahlunterlagen seit dieser Woche verschickt werden. Trotzdem ist es wichtig, dass ihr euch nicht nur an der FSR-Wahl, sondern auch an de Wahl des Studierendenparlaments beteiligt. So könnt ihr die Vertretung der Studierenden auf Ebene der gesamten Universität mitbestimmen.
Im Anhang findet Ihr die auch am FSR-Büro aushängende Wahlankündigung als PDF zum Download.
am 13.07.2011 wird, wie mit Aushang vom 06.07.2011 bereits bekannt gemacht, um 10:00 Uhr im Raum BG 9 die jährliche Vollversammlung aller Studierenden der rechtswissenschaftlichen Fakultät stattfinden. Anschließend wird die Wahl des Fachschaftsrates in Form einer Urnenwahl abgehalten. Wir bitten Euch, an der Vollversammlung und selbstverständlich auch an der Urnenwahl teilzunehmen. Eure Stimme entscheidet darüber, welches Team in der kommenden Legislaturperiode den Fachschaftsrat stellt!
Diese Wahl ist zu unterscheiden von der Wahl zum Fakultätsrat (s. einen Post tiefer). Bei dem Fakultätsrat handelt es sich um ein paritätisch zusammengesetztes Gremium aus Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Mitarbeitern aus dem technischen- und Verwaltungsbereich sowie Studierenden. Die Wahl des Fachschaftsrates am nächsten Mittwoch hingegen ist das Gremium der „reinen“ studentischen Interessenvertretung.
Wir hoffen auf eine rege Wahlbeteiligung und wünschen Euch bereits jetzt eine angenehme vorlesungsfreie Zeit!
kürzlich hatten wir nach einer Beschwerde unsererseits, über den zum Teil mangelhaften Bücherbestand in der ZBR, ein Gespräch mit Prof. Repgen (Dekan und Direktor der ZBR) und Herrn Knobelsdorf.
Wir hatten eine besser ausgestatte, aktuellere Lehrbuchsammlung und mehr aktuelle Kommentare in der ZBR gefordert, um ein besseres Arbeiten sowohl in der Vorlesungsvor- und nachbereitung als auch während der Hausarbeiten zu ermöglichen.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass Lehrbücher vor allem in der Lehrbuchsammlung der Stabi bereitgestellt würden und bitten Euch auch diese Möglichkeit zu nutzen.
Außerdem informierte man uns, dass der aktuelle Buchbestand „hinter dem Tresen“ in Zukunft elektronisch gesichert, in den Räumlichkeiten der Zeitschriftensammlung (EG +) bereitgestellt werden soll, sodass jeder direkten Zugang zu diesen Werken haben wird.
Wenn es in der Bibliothek aber trotzdem an aktuellen Lehrbüchern und aktuellen Kommentaren mangeln sollte und ihr dadurch am Lernen oder Schreiben einer Hausarbeit gehindert seid, so bitten wir Euch darum, dies Herrn Knobelsdorf zu melden.
Um unsere Forderungen in dieser Sache zu stärken, bedarf es Eurer Mithilfe!!! Denn wir schreiben nicht zwangsläufig die Hausarbeit die ihr gerade schreibt und wissen dementsprechend nicht, an welchen Werken es mangelt!
Wenn Euch also ein Werk fehlt, meldet dies bitte mit genauen Angaben Herrn Knobelsdorf unter der folgenden E-Mailadresse:
Die jüngsten Sparpläne des Hamburger Senats setzen den Rotstift in einem ungewöhnlich hohen Ausmaß auch in dem Bereich Wissenschaft an. Dies trifft die Studierenden auch unserer Fakultät besonders schwer. Durch Kürzungen der öffentlichen Zuschüsse z.B. für das Studierendenwerk sowie der Streichung von zugesagten Ausgleichszahlungen entsteht jährlich ein Millionendefizit, das mit empfindlichen Einschnitten insbesondere in der Lehre einherzugehen droht.
Â
Als „kluge Stadt“ und gar als „Metropole des Wissens“ wird Hamburg auf dem Internetportal der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) angepriesen. Schon immer hat sich der Senat in der Öffentlichkeit als Förderer des sogenannten „Wissenschaftsstandortes Hamburg“ geriert. Ein bunter Aussagenkatalog, der so bald nicht mehr vertreten werden kann.
Nachdem kürzlich erste Details der Bestrebungen zur Haushaltssanierung in die Öffentlichkeit geraten sind, können die Folgen für unsere Universität und die Rechtswissenschaftliche Fakultät kaum abgesehen werden.
Â
Welchen Inhalt haben die Sparmaßnahmen?
Â
Die Pläne setzen an zwei wesentlichen Punkten an. Zum einen sollen künftig die Ausgleichszahlungen ausbleiben, die durch die Absenkung der Studiengebühren von 500,- € auf 375,- € zugesagt wurden. Die gravierendste Änderung ergibt sich allerdings im Rahmen der Mittelverwendung. So umstritten die Einführung der Studiengebühren auch war, so galt eines stets als kleinster gemeinsamer Nenner: Solange Studiengebühren überhaupt bestehen, so eindeutig muss festgelegt werden, dass diese nur zur Verbesserung der Bedingungen in Studium und Lehre verwendet werden dürfen. Mangels gesetzlicher Konkretisierung war ohnehin schon unklar, was hierunter genau zu verstehen war. Jetzt soll die Zweckverwendungsklausel aus dem Hamburger Hochschulgesetz gänzlich gestrichen werden. Künftig soll damit der Weg dafür freigemacht werden, die Studiengebühren auch zum Stopfen anderer Finanzlöcher verwenden zu können. Sie sollen künftig speziell auch für die Zahlung der Zinsen verwendet werden, die aufgrund der Stundungsmöglichkeit auflaufen. Damit wird der Zirkel perfekt, denn in letzter Konsequenz werden die Gebühren für ihre eigene Selbstverwaltung eingesetzt. Die Stadt stiehlt sich damit immer weiter aus ihrer finanziellen Verantwortung. Der Weg zur privatfinanzierten Universität in öffentlicher Verwaltung ist geebnet.
Verstärkt wird all dies durch die Reduzierung der Zuschüsse für das Studierendenwerk. Die Erhöhung der Semesterbeiträge wird unvermeidbare Folge dieser Einsparungen sein. Auch die Preise für das Mensaessen werden nach ersten Schätzungen um ca. 10 % steigen. Mittelfristig kann zudem mit einer Erhöhung der Mietpreise für all diejenigen gerechnet werden, die in den Wohnheimen des Studierendenwerks leben.
Â
Was bedeutet dies speziell für uns Juristen?
Â
Auch Prof. Arndt Schmehl, Prodekan unserer Fakultät, äußerte sich ebenso besorgt über die Folgen der Einschnitte. So könnte die Umsetzung der Sparmaßnahmen examensvorbereitende Veranstaltungen gefährden, ließ Schmehl im Hamburger Abendblatt verlauten. Was die Einsparungen für den noch jungen Hamburger Examenskurs (HEX) bedeuten kann, bleibt abzuwarten. Für viele Jurastudierende stellt die kostenfreie Examensvorbereitung der Fakultät eine echte Alternative zum kommerziellen Repetitor dar. Nicht zuletzt weil viele die hohen Kosten vor außeruniversitären Repetitorien scheuen, wählen sie stattdessen den HEX. Auch weitere Zusatzangebote der Fakultät, wie die Klausurenklinik und das erweiterte Angebot von Seminaren zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, könnten der Rotstiftpolitik zum Opfer fallen.
Â
Dass der Senat durch diese falsche Weichenstellung nicht nur der Universität, sondern in letzter Konsequenz auch der Stadt und ihrer Wirtschaft schadet, wurde offensichtlich bei der Entscheidungsfindung nicht bedacht.
Auch der Fachschaftsrat schließt sich den geäußerten Bedenken des Dekanats, des Akademischen Senats, des AStA sowie der LAK an und empfiehlt, sich über die Proteste der kommenden Wochen zu informieren. (pu)
Nach der heutigen Urnenwahl im Rechtshausfoyer steht der alte FSR auch als neuer fest.
Mit 72,2% der abgegebenen Stimmen haben wir uns souverän gegen die Gegenliste „Kritische Jurastudierende“ durchgesetzt. Insgesamt war die Wahlbeteiligung mit 241 abgegebenen Stimmen leider eher mau.
Wir werden auch in unserer kommenden Legislaturperiode für euch da sein. Ihr habt es uns mal wieder bewiesen:
Nach der Wahl vom 22.05.2007 zum FSR steht das Ergebnis fest:
Von 196 abgegebenen Stimmen (alle gültig) entfielen 161 auf den alten und somit neuen FSR. Mit knapp 82,14% konnten wir unser Ergebnis im Vergleich zum letzten Mal um 3 Prozentpunkte steigern.
Vielen Dank für das Vertrauen und auf das nächste Jahr!
Mit einem überragenden Ergebnis ist der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft wiedergewählt worden. Die den FSR stellende „JuraListe & Friends“ erreichte bei der Wahl am 17.05.2006 ein hervorragendes Ergebnis. Sie konnte sich somit gegen die „Aktiven Jurastudierenden“ (vormals Linke Kritische Jurastudierende) durchsetzen.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Liste 1 – JuraListe & Friends : 231 Stimmen (79,38 %)
Liste 2 – Aktive Jurastudierende: 60 Stimmen (20,62 %)
Insg. wurden 300 Stimmen abgegeben, davon waren 9 ungültig.
Die JuraListe & Friends, die mit dem einprägsamen Wahlslogan „Never change a winning team“ angetreten war, konnte somit alle drei Wahlziele erreichen.
1. Wiederwahl
2. 78% +x der Stimmen [zur Erklärung: 78% war unser letzets Wahlergebnis]
3. Erhöhung der Wahlbeteiligung
Der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft wird am Mittwoch, 17. Mai 2006 neu gewählt. Da sollte es für Euch keine Frage sein, ob Ihr mitwählt, denn es geht schließlich um Eure Interessenvertretung an unserer Fakultät. Der Wahltag beginnt um 8.00 Uhr mit einer Vollversammlung im Rechtshaus, ab 11.00 Uhr kann dann bis ca. 15.00 Uhr im Rechtshaus gewählt werden. Wir würden uns freuen, Euch bei der Wahl zu sehen!
Basta, AStA! An der Hamburger Universität fand gestern die konstituierende Sitzung des Studierendenparlamentes (StuPa) statt, zu dessen wichtigstem Ereignis die Wahl des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) zählte. Mit einem überragenden Ergebnis von 18 zu 7 Stimmen fiel die Abwahl des alten, linksideologischen AStAs sehr deutlich aus. Besonders freut uns, dass entscheidende Köpfe, die den Fachschaftsrat Jura aufgebaut haben nun ihre erfolgreiche Arbeit im AStA fortsetzen können.
Und wie haben die Ideologen auf ihre Abwahl reagiert? Die haben nach der Wahl im StuPa, im und vorm AStA randaliert und Feuer entfacht. Zum Glück ist nicht viel passiert. Na, dass wir keine Glückwünsche bekommen würden hatten wir uns schon gedacht! :D
Am 2. Februar wurde das vorläufige Endergebnis der Wahl zum Studierenden- parlament (StuPa) festgestellt und vom Präsidium für amtlich erklärt. Mit 23% Wahlbeteiligung ist es die höchste Wahlbeteiligung in der Geschichte, was allein schon Bände spricht, denn ein Machtwechsel im AStA scheint sehr wahrscheinlich. Eine erfreut kritische und sehr genaue Analyse des Wahlergebnisses ist diesen Monat im Jura-HH-Magazin zu lesen.