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Strafzumessungsrecht
04.04.2006, 20:21
Beitrag: #1
Strafzumessungsrecht
Was würdet ihr empfehlen? Schäfer oder Streng? Liegen beide in etwa in der gleichen Preisklasse und ich hätte halt gern ein Lehrbuch was explizit Strafzumessung als Thema hat, und das ganze nicht nur beiläufig behandelt... Der Meier kommt überdies für mich hier nicht in Frage...

Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu
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04.04.2006, 20:30
Beitrag: #2
RE: Strafzumessungsrecht
Habt ihr bei von Freier? Warum brauchst du dann ein Lehrbuch? Sein Skript und regelmäßiger Vorlesungsbesuch sind mE mehr als ausreichend (und eine echte Wohltat im Vergleich zu den ganzen anderen Dozenten an unserem Fachbereich).

Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu
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04.04.2006, 22:00
Beitrag: #3
RE: Strafzumessungsrecht
Zitat:(und eine echte Wohltat im Vergleich zu den ganzen anderen Dozenten an unserem Fachbereich).

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Aber man kann den Schein auch bekommen ohne die Vorlesung zu besuchen. 9 Punkte und einmal dagewesen bei mir. Und ein Lehrbuch hatte ich da auch nicht.

Wenns unbedingt sein muss, dann einfach mal in Prof. Köhlers Lehrbuch gucken. Da steht relativ weit hinten auch was zum Thema Strafzumessung. Ist zwar Köhler, aber den Teil fand ich gar nicht mal schlecht, weil an der Stelle m.E. Rechtsphilosophie durchaus Interessant ist.

Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu
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04.04.2006, 22:28
Beitrag: #4
RE: Strafzumessungsrecht
Ich finde von Freier großartig und danke ihm für meine erste Eins in einer juristischen Klausur. Also ganz klar [14] für Friedrich und seine Vorlesung.

Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu
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04.04.2006, 22:49
Beitrag: #5
RE: Strafzumessungsrecht
Lehrbuch deshalb, weil ich jemand bin, der ganz gerne ab und an mal ein Buch zur Hand nimmt um Vorlesungsstoff vertiefend nachzuarbeiten - oder einfach um aus Interesse ein wenig weiter über den in der Veranstaltung gebotenen Tellerrand hinauszublicken... und da mich das Verlangen dieses zu tun meistens recht spontan zu Hause heimsucht und ich nicht extra ins Seminar fahren möchte wenn ich meine Leseorgien feiern möchte :-p brauche ich ein Lehrbuch... und - jepp, hab bei v. Freier... der erste Eindruck ist m.E. auch durchaus sympathisch und v.A. kompetent!

Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu
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05.04.2006, 07:47
Beitrag: #6
RE: Strafzumessungsrecht
Druck dir die Skripten aus (0,05€/Seite im CPJ und jetzt auch wieder auf weissem Papier). Kopier/Druck dir das BVerfG Urteil zur Schwurgerichtslösung. Und lies in der Uni nochmal ein paar Bücher quer, dann bist mehr als genug gewappnet denke ich.

@ von Freier: Ich find ihn tierisch unsympathisch. Teilweise demagogisch, immer polterig, polemisch, manchmal beleidigend.
Aber da ich ja nicht Louis XVI heiße, müsst ihr das nicht finden . [15]

Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu
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05.04.2006, 21:47
Beitrag: #7
RE: Strafzumessungsrecht
Habe mir den Streng gekauft und bin sehr zufrieden gewesen.

Hatte das Buch auch während der Vorlesungszeit an Kommillitonen verliehen und das Fazit ist einstimmig: prima!

Es ist alles drin, was in der Vorlesung behandelt wurde und teilweise sehr anschaulich erläutert. ME war es sein Geld durchaus wert.

Zum Thema v. Freier: ich finde der Mann ist ein Gott!
Seine Vorlesung ist spitze und seine spitzzüngige, polemische Art unendlich erfrischend
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06.04.2006, 17:50
Beitrag: #8
RE: Strafzumessungsrecht
Zitat:Habe mir den Streng gekauft und bin sehr zufrieden gewesen.
42 € sind halt ne Menge Geld...
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21.11.2006, 18:55
Beitrag: #9
RE: Strafzumessungsrecht
ich hoffe, hier ist jemand der mir einen Rat erteilen kann: ich überlege mir den Meier zu kaufen, weil ich den schonmal angeschaut habe und echt gut zum Lesen finde. Allerdings finde ich, sind 30 € ne Menge Geld, deshalb würde ich gerne mal wissen, ob man den später nochmal brauchen kann, im Schwerpunkt Kriminologie zum Beispiel...
Wäre sehr dankbar für Antworten!
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23.11.2006, 21:07
Beitrag: #10
RE: Strafzumessungsrecht
Ich mache jetzt Kriminologie und das Buch von Streng ist perfekt.
D.h. wohl, dass man auch den Meier gut wird verwenden können, denn die Themen sind ja eigentlich die gleichen.
Im Streng steht beispielsweise was zum Jugendstrafrecht und zum Sanktionenrecht und das sind beides Fächer des WSP XI.
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