Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ibäh
17.04.2006, 19:48
Beitrag: #1
ibäh
"Bei dieser Auktion handelt es sich um eine Privatauktion! Entgegen den Richtlinien und Gesetzen der EU gewähre ich keine Garantien oder Umtauschrechte für den angebotenen Artikel. Sie als Bieter erklären sich mit der Abgabe ihres Gebotes mit diesen Bedingungen einverstanden."

WOW - Verkäufer aus Dtl.

ER STEHT DANN JA WOHL ÜBER DEM GESETZ Wink lol

für gebrauchtes gilt das doch trotzdem - oder??
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
17.04.2006, 20:13
Beitrag: #2
RE: ibäh
Das mit dem EU-Recht ist einfach nur schlecht. Es gilt Dt. Kaufrecht, da kann man die Gewährleistung ausschließen. Gab mal irgendwo neulich einen Artikel dazu im Netz. Ganz lustig.

Europa- und Völkerrecht">XVII.alt
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
17.04.2006, 20:17
Beitrag: #3
RE: ibäh
So, habe keine Lust viel zu schreiben, deswegen hier:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm

Europa- und Völkerrecht">XVII.alt
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.06.2008, 13:50
Beitrag: #4
RE: ibäh
ganz toll auch folgendes Fundstück:
"Alle EU-Richtlinien ausgeschlossen, da Privat- Verkauf."

Irgendwie hoffe ich ja grad insgeheim, dass der von mir gekaufte Artikel nach 3 Monaten kaputt geht - die auseinandersetzumg wird sicherlich ein Spaß Wink

Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.06.2008, 16:21
Beitrag: #5
RE: ibäh
Das ist wie stille Post. Ich frage mich, wer sich da immer wieder neue kreative Sachen ausdenkt:

Hinweis: Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 01.01.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung grundsätzlich aus. Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.06.2008, 19:04
Beitrag: #6
RE: ibäh
Der Haftungsausschluss - auch als Privatperson - ist halt viel problematischer als viele denken.
Sobald Du die gleichlautende Formulierung des Gewährleistungsausschlusses in mehreren Auktionen verwendest, hat dieser AGB Charakter... und wir alle wissen, dass die Anforderungen für eine korrekte Klausel dann um einiges höher sind.
Mich wundert, dass damit scheinbar bis jetzt nur sehr wenige Privatverkäufer auf die Nase gefallen sind - sonst würden wir derartig schlechte Formulierungen in ebay wohl kaum noch finden.

Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.06.2008, 19:13
Beitrag: #7
RE: ibäh
Zitat:Mich wundert, dass damit scheinbar bis jetzt nur sehr wenige Privatverkäufer auf die Nase gefallen sind - sonst würden wir derartig schlechte Formulierungen in ebay wohl kaum noch finden.

Ich würde sagen wegen der Beweislast. 476 BGB gilt ja nicht. Und nun beweis erstmal, dass eine gebrauchte Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich der Mangel erst nach 3 Monaten zeigt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.06.2008, 20:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2008 20:14 von Darkstorm.)
Beitrag: #8
RE: ibäh
In so einem Fall magst Du recht haben... aber es passiert ja nun auch desöfteren, dass einige Dinge als "100% funktionstüchtig" etc. beschrieben werden und sie schon bei Lieferung genau das nicht sind. Da ist die Sache mit der Beweislast schon gar nicht mehr soooo das Problem (kommt natürlich auch immer darauf an um was es sich handelt und ob ein unverschuldeter Transportschaden ausgeschlossen werden kann) - schon gar nicht wenn man "ersteigertes" unter Zeugen auspackt und erstmalig verwendet, etc. .
Naja, ich bin froh dass ich bis jetzt noch keine größeren Probleme bei ebay hatte... und meinen Gewährleistungsausschluss formuliere ich sowieso für jede Auktion neu, um die AGB Problematik zu umgehen Wink

Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben