Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
20.01.2007, 11:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2007 14:31 von fal.)
Beitrag: #1
Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat: ACHTUNG:

Wir informieren über das Verfahren der Studiengebühren-Erhebung und die Möglichkeiten, sich vom den Gebühren befreien zu lassen.


Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

Mo 22.01.07, 16.00 - 18.00 Uhr, Audi I

Do 25.01.07, 10.00 - 12.00 Uhr, Audi I

Fr 02.02.07, 10.00 - 12.00 Uhr, Audi I

Do 29.03.07, 18.00 - 20.00 Uhr, Audi I

Mo 02.04.07, 12.00 - 14.00 Uhr, Audi I

Do 12.04.07, 14.00 - 16.00 Uhr, Audi I

Mo 16.04.07, 12.00 - 14.00 Uhr, Audi I

Do 26.04.07, 14.00 - 16.00 Uhr, Audi I

http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=141&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=c045deed0b

(edit fal: Topictitel)

Arbeitsrecht">VIII.alt
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.01.2007, 10:38
Beitrag: #2
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:INFOREADER zur STUDIENGEBÜHRENBEFREIUNG


Liebe Leute,

wir haben einen ausführlichen Reader zu Beurlaubung, Befreiung, Erlass und Stundung von Studiengebühren geschrieben. Er enthält detaillierte Informationen zu den einzelnen Tatbeständen und erklärt das genaue Verfahren der Antragsstellung. Am Ende findet ihr juristisch abgesicherte Musterformulare.

Bitte lest Euch diesen Reader durch, bevor Ihr mit Euren Fragen in die Beratung kommt, damit wir Euch möglichst intensiv beraten können. Für allgemeine Fragen gibt es auch unsere Informationsveranstaltungen zu Studiengebühren (Termine hier).

Ansonsten steht Euch das Beratungsteam gern zur Verfügung um mit Euch die konkrete Antragsstellung und Eure Einzelfallprobleme durchzusprechen. In Kürze werden wir gesonderte Beratungszeiten für die Studiengebührenberatung einführen. Bis dahin wendet Euch bitte an die Rechts- und Studienberatung.

WICHTIG: Wir planen die Durchführung von Musterklagen um möglichst viele Leuet von Studiengebühren befreien zu lassen! Bitte schaut daher vor Antragsstellung auf jeden Fall einmal in der Beratung vorbei, damit wir überprüfen können, ob sich Euer Fall evtl. für eine Musterklage eignet. Außerdem könnt ihr so sichergehen, dass Euer Antrag auf jeden Fall ordnungsgemäß gestellt wird.



Mit besten Grüßen
Torsten Hönisch



Reader zum Download.

http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=20a17fba2c

Arbeitsrecht">VIII.alt
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.02.2007, 01:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2007 01:45 von danusch.)
Beitrag: #3
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Schade, das vor ende März keine Veranstalltung mehr angeboten wird...
Grade wo, wenn ich es richtig verstanden habe, Befreiungsanträge bis zum Ende der Rückmeldefrist (Also Ende März) gestellt sein müssen...
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.02.2007, 19:42
Beitrag: #4
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Es gibt aber eine Übergangsfrist bis 15.06. Von daher ist das nicht so schlimm. Außerdem erscheint demnächst eine Broschüre mit den Infos. Derzeit kann man sich auf der Seite asta-uhh.de den Reader dazu ansehen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.02.2007, 15:19
Beitrag: #5
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Schade, das vor ende März keine Veranstalltung mehr angeboten wird...
Grade wo, wenn ich es richtig verstanden habe, Befreiungsanträge bis zum Ende der Rückmeldefrist (Also Ende März) gestellt sein müssen...

Da hat der AStA eine Falschmeldung produziert. Anträge zur Befreiung können erst gestellt werden, nachdem die Bescheide raus sind.
Informationen über das Verfahren auf
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-...StudG.html
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.02.2007, 20:13
Beitrag: #6
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Könnte die Seite bitte jemand archivieren, sonst ist diese plötzlich weg, und es heisst Antrag zu spät eingegangen.

Ich werd da kein Risiko eingehen. Mein Antrag wird der Universität am 31.03. vorliegen.

Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
20.02.2007, 16:22
Beitrag: #7
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Ich verstehe das nicht so richtig.

Im BAföG-Amt hieß es, die Studiengebühren sind erst dann fällig, wenn man sich zum nächsten Semester angemeldet hat, also den Semesterbeitrag (242,-) überwiesen hat.

Ob man berechtigt ist den sog. Darlehn aufzunehmen oder ganz befreit zu werden, wird mit den Semesterunterlagen zugeschickt.

Also, so wie ich es verstanden habe, braucht man sich vorerst keine Gedanken zu machen, oder? Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege, sonst werde ich in meinem Aberglauben bald in der Sackgasse landen!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.03.2007, 07:49
Beitrag: #8
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Studiengebührenbefreiung: WICHTIGE INFORMATIONEN ZU VERFAHREN UND FRISTEN
Dienstag, 27. März 2007

Abweichend von den Informationen, die das Zentrum für Studierende derzeit verbreitet gilt nach unserer Auffassung folgende Rechtslage:

Frist der Antragsstellung

§ 6 b Absätze 3 und 4 des Hamburgischen Hochschulgesetzes weisen eindeutig und unmissverständlich darauf hin, dass Ausnahmeanträge von Studiengebühren bis zum Ende der Rückmeldefrist zu stellen sind. Da die Uni die Gebührenbescheide erst in der zweiten Aprilwoche versendet, will das Zentrum für Studierende einmalig von dieser Frist abweichen. Für dieses Verhalten gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage.

Ihr könnt also weiterhin Eure Anträge vor Ende der Rückmeldefrist stellen. Da es nach Versand des Gebührenbescheides aber auch noch Möglichkeiten zur Antragsstellung geben muss, könnt ihr Euch auch an die Frist halten, die im Gebührenbescheid stehen wird (wahrscheinlich Mitte Mai).

Bisher gestellte Anträge bleiben auf jeden Fall gültig und müssen nicht noch einmal gestellt werden!


Form der Antragsstellung

Das Zentrum für Studierende verweist auf Antragsvordrucke, die angeblich für die Antragsstellung zu benutzen seien. Auch hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Ihr könnt die Formulare der Uni nutzen, müsst es aber nicht. Wir empfehlen Euch dringend, dass ihr Euch bei der Antragsstellung an die Musterbeispiele in unserem Reader haltet.


Widersprüche

Nach unserer derzeitigen Rechtsaufassung gilt der Versand der Gebührenbescheide bei vorheriger Antragsstellung als implizite Ablehnung des Ausnahmeantrages. Daher ist unmittelbar nach Erhalt des Gebührenbescheides Widerspruch zu erheben. Dies gilt nur für Fälle, die den Antrag vor Erhalt des Bescheides gestellt haben. Wenn ihr den Antrag nach Erhalt des Gebührenbescheides stellt, erfolgt ein gesonderter Bescheid der Uni (Annahme oder Ablehnung) und der Widerspruch muss sich gegen diesen gesonderten Bescheid richten.

Zum genauen Verfahren der Widersprüche werden wir in Kürze einen speziellen Reader herausbringen.

Bitte wendet Euch vor Einreichung des Widerspruchs auf jeden Fall an die Beratung oder besucht eine unserer regelmäßigen Info-Veranstaltungen (Termine hier).


Klagen

Klagen erfolgen erst nach Erhalt des Widerspruchsbescheides. Bitte sucht auch nach Erhalt des Widerspruchsbescheides die Beratung auf, damit wir mit Euch über die Erfolgsaussichten des Klageweges sprechen können. Wir werden als AStA einige Verfahren als „Musterklagen“ finanziell unterstützen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!


http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=157&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=7e44ead00a

Arbeitsrecht">VIII.alt
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.03.2007, 07:53
Beitrag: #9
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Ich bin durch: Keine Studiengebühren bis 2017!

Einfacher Brief an das Zentrum für Studierende mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung meiner Tochter. Das war's!
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.03.2007, 10:12
Beitrag: #10
RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Ich bin durch: Keine Studiengebühren bis 2017!

Einfacher Brief an das Zentrum für Studierende mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung meiner Tochter. Das war's!

Herzlichen Glückwunsch, aber wieso bis 2017? Steht in dem Gesetz nicht was von Kindern im Vorschulalter, oder trügt mich meine Erinnerung. Möglicherweise hält sich aber die Uni auch einfach nicht an das HmbHG.

Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben