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Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
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20.01.2007, 11:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2007 14:31 von fal.)
Beitrag: #1
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Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat: ACHTUNG: http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=141&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=c045deed0b (edit fal: Topictitel) Arbeitsrecht">VIII.alt |
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27.01.2007, 10:38
Beitrag: #2
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:INFOREADER zur STUDIENGEBÜHRENBEFREIUNG http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=20a17fba2c Arbeitsrecht">VIII.alt |
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09.02.2007, 01:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2007 01:45 von danusch.)
Beitrag: #3
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Schade, das vor ende März keine Veranstalltung mehr angeboten wird...
Grade wo, wenn ich es richtig verstanden habe, Befreiungsanträge bis zum Ende der Rückmeldefrist (Also Ende März) gestellt sein müssen... |
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09.02.2007, 19:42
Beitrag: #4
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Es gibt aber eine Übergangsfrist bis 15.06. Von daher ist das nicht so schlimm. Außerdem erscheint demnächst eine Broschüre mit den Infos. Derzeit kann man sich auf der Seite asta-uhh.de den Reader dazu ansehen.
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19.02.2007, 15:19
Beitrag: #5
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Schade, das vor ende März keine Veranstalltung mehr angeboten wird... Da hat der AStA eine Falschmeldung produziert. Anträge zur Befreiung können erst gestellt werden, nachdem die Bescheide raus sind. Informationen über das Verfahren auf http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-...StudG.html |
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19.02.2007, 20:13
Beitrag: #6
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Könnte die Seite bitte jemand archivieren, sonst ist diese plötzlich weg, und es heisst Antrag zu spät eingegangen.
Ich werd da kein Risiko eingehen. Mein Antrag wird der Universität am 31.03. vorliegen. Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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20.02.2007, 16:22
Beitrag: #7
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Ich verstehe das nicht so richtig.
Im BAföG-Amt hieß es, die Studiengebühren sind erst dann fällig, wenn man sich zum nächsten Semester angemeldet hat, also den Semesterbeitrag (242,-) überwiesen hat. Ob man berechtigt ist den sog. Darlehn aufzunehmen oder ganz befreit zu werden, wird mit den Semesterunterlagen zugeschickt. Also, so wie ich es verstanden habe, braucht man sich vorerst keine Gedanken zu machen, oder? Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege, sonst werde ich in meinem Aberglauben bald in der Sackgasse landen! |
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28.03.2007, 07:49
Beitrag: #8
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Studiengebührenbefreiung: WICHTIGE INFORMATIONEN ZU VERFAHREN UND FRISTEN http://www.asta-uhh.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=157&tx_ttnews[backPid]=10&cHash=7e44ead00a Arbeitsrecht">VIII.alt |
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28.03.2007, 07:53
Beitrag: #9
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Ich bin durch: Keine Studiengebühren bis 2017!
Einfacher Brief an das Zentrum für Studierende mit Geburtsurkunde und Meldebescheinigung meiner Tochter. Das war's! |
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28.03.2007, 10:12
Beitrag: #10
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RE: Informationsveranstaltungen zur Studiengebührenbefreiung
Zitat:Ich bin durch: Keine Studiengebühren bis 2017! Herzlichen Glückwunsch, aber wieso bis 2017? Steht in dem Gesetz nicht was von Kindern im Vorschulalter, oder trügt mich meine Erinnerung. Möglicherweise hält sich aber die Uni auch einfach nicht an das HmbHG. Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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