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Rolf Schmidt
19.03.2007, 01:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2007 14:16 von Hunululu.)
Beitrag: #1
Rolf Schmidt
Hat etwa niemand Erfahrung mit den Rolf-SChmidt-Werken?

Wollte mir zum nächsten Semester schon mal Bücher anschaffen, dachte da an Rolf Schmidt als Lehrbuchersatz.
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19.03.2007, 21:06
Beitrag: #2
RE: Rolf Schmidt
:hm: Noch immer keine Antworten... hhmmm, das gibt mir zu denken. Sind die Werke von Rolf Schmidt etwa so schlecht, dass man sie als Jurastudent nicht mal kennt?
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19.03.2007, 21:31
Beitrag: #3
RE: Rolf Schmidt
Naja es sind Ferien und Hausarbeitenzeit, da sind die Prioritäten der meisten Studenten anders gelagert, so dass man nach noch nicht mal einem Tag Wartezeit nicht unbedingt Antworten erwarten sollte.

Meine Erfahrungen mit Rolf Schmidt sind jedenfalls positiv. Beim Lernen für Sachenrecht I, Strafrecht V und Verwaltungsrecht AT war ich sehr angetan von den Werken und der Lernerfolg war hoch. Insbesondere die vielen Prüfungsschemata machen die Bücher zusätzlich empfehlenswert, denn man spart sich viel Recherche oder mühsames Erstellen eigener Schemata.
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19.03.2007, 22:43
Beitrag: #4
RE: Rolf Schmidt
Zitat:Naja es sind Ferien und Hausarbeitenzeit, da sind die Prioritäten der meisten Studenten anders gelagert

o.k.

Zitat:Meine Erfahrungen mit Rolf Schmidt sind jedenfalls positiv. Beim Lernen für Sachenrecht I, Strafrecht V und Verwaltungsrecht AT war ich sehr angetan von den Werken und der Lernerfolg war hoch.

Aha. Gibt es eigentlich wirklich zu jedem Semester das passende Buch von Rolf Schmidt? Nur so als Vorschlag: Könnte man sagen, sich einerseits für jedes Pflichtfach pro Semester eine Ausgabe von Rolf Schmidt zu kaufen, und für das Zitieren in Hausarbeiten seperat noch ein Standartwerk anzuschaffen (was dann nur spezifisch gelesen wird)?


Zitat:Insbesondere die vielen Prüfungsschemata machen die Bücher zusätzlich empfehlenswert, denn man spart sich viel Recherche oder mühsames Erstellen eigener Schemata.

Was sind "Schemata"? ICh dachte, Schemata wären eine Zusammenfassung vom Examensrelevaten Stoff aller Pflichtfächer. Später wurde mir erzählt, sie seien eine Art PRüfungsgrundlage, zB im ZivilR bestünden sie aus Anspruchsgrundlagen.
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19.03.2007, 23:02
Beitrag: #5
RE: Rolf Schmidt
Was Hausarbeiten betrifft: Für die braucht man sich nicht extra ein Buch anzuschaffen, da man doch eh mehrere Bücher zititert und dafür sowieso die Bibliothek da istSmile

Aber zu den Rolf-Schmidt-Büchern: Die Ausgaben zum SchuldR AT und besonders SchuldR BT I (sind nicht von Rolf Schmidt selbst geschrieben, sondern nur aus dem Rolf-Schmidt-Verlag) haben mir nicht gefallen. Die waren irgendwie nicht zum Nachlesen geeignet, sondern ich hatte immer das Gefühl, mit vielen neuen Informationen überschüttet zu werden, von denen man weder in der Vorlesung, noch in der AG gehört hat und die auch sonst nicht sehr wichtig klangen.

Hab aber auch schon oft gehört, dass Rolf Schmidt für das öff. Recht sehr gut sein soll. Anscheinend sieht es im Zivilrecht anders aus.
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19.03.2007, 23:04
Beitrag: #6
RE: Rolf Schmidt
Also man kriegt zu ziemlich vielen Bereichen das passende Buch von Rolf Schmidt. Nur bei Bau- und Polizeirecht empfehle ich statt eines Lehrbuchs lieber die Skripten von Naumann zu Gruenberg für Hamburg im Bereich Polizeirecht und Baurecht zu nehmen, dann hat man es gleich landesspezifisch. Dazu dann den SOG Kommentar von Schwemer und das Glück ist perfekt.

Schemata ist die Mehrzahl von Schema, gemeint Prüfungsschema *g* ^^.
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20.03.2007, 14:31
Beitrag: #7
RE: Rolf Schmidt
Hmmm.....also, ich sass gestern in der Bibliothek, um mir mal die ganzen Bücher für's nächste Semester anzugucken. Und für SchuldR AT fand ich den Schmidt eigentlich am "schönsten"... Steht da wirklich so viel Zeugs drin, was sonst nirgendwo behandelt wird?
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04.07.2007, 21:11
Beitrag: #8
RE: Rolf Schmidt
Ich hab letztens mal zum Schuldrecht AT den MArkt sondiert, weil ich fürs Examen nochmal was brauchte was ins Detail geht, und da hat mich der Schmidt im Vergleich zu den anderen gängigen Werken vom Umfang und Verständlichkeit überzeugt.
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