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Muss man sich anmelden?
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02.04.2007, 00:31
Beitrag: #21
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RE: Muss man sich anmelden?
Erstsemester müssen sich zu gar keinen Vorlesungen anmelden, sondern nur zu Arbeitsgemeinschaften (ab 10.04.) und dann zu den Klausuren zum Ende des Semesters.
Weitere Anmeldungen sind im 1. Semester nicht notwendig! |
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02.04.2007, 08:57
Beitrag: #22
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RE: Muss man sich anmelden?
Zitat:Zitat:Nach wie vor ist eine Anmeldung via Stine nur bei Arbeitsgemeinschaften, und Hausarbeiten/Klausuren obligatorisch. Daher ist es natürlich möglich ohne vorherige Anmeldung zu Vorlesungen zu erscheinen. Dann ist dein Wissen an der Stelle unrichtig, die Anmeldung zu den Vorlesungen ist lediglich eine statistische Freundlichkeit, die zu verlässlicher Raumplanung führt, und daher natürlich zu empfehlen ist. Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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02.04.2007, 19:05
Beitrag: #23
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RE: Muss man sich anmelden?
Um Streitereien zu verhindern, einigen wir uns auf ein "anmelden sollen" statt einem "anmelden müssen" ;-)
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02.04.2007, 21:17
Beitrag: #24
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RE: Muss man sich anmelden?
Zitat:Um Streitereien zu verhindern, einigen wir uns auf ein "anmelden sollen" statt einem "anmelden müssen" ;-) Hihi, dann können die Erstis hier gleich noch mal den Unterschied zwischen soll und muss kennenlernen *fg* Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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04.04.2007, 20:44
Beitrag: #25
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RE: Muss man sich anmelden?
Wieso sollte man sich nicht als Ersti anmelden? Hat doch nur Vorteile:
Du kannst via Stine Deine Termine gut organisieren und eventuell sind sogar Skripte hinterlegt, die ich ohne Anmeldung zu den Vorlesungen nicht so leicht gefunden hätte. |
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04.04.2007, 21:32
Beitrag: #26
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RE: Muss man sich anmelden?
es sagt ja keiner, dass man sich als Ersti nicht anmelden soll...
... aber es ist halt nicht zwingend und man kann halt auch an den Vorlesungen teilnehmen wenn man nicht angemeldet ist. Dass aus einer Anmeldung gewisse Vorteile resultieren ist klar... Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu |
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