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Befreiung von den Studiengebühren
24.11.2007, 11:56
Beitrag: #41
RE: Befreiung von den Studiengebühren
Aber Obacht!

Wer sich versucht befreien zu lassen, der erhält ein dickes "Q" in seiner Akte. "Q" wie Querulant..
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05.12.2007, 19:59
Beitrag: #42
RE: Befreiung von den Studiengebühren
Also, ich habe heute den Bescheid bekommen, dass ich wegen der Noten in der Zwischenprüfung ab sofort befreit werde. Ganz lustig, denn die Zwischenprüfung habe ich erst vor 2 Wochen beantragt. Abgesehen davon, dass ich erst im 3. Semester bin und ja noch nicht alle aus meinem Semester die Zwischenprüfung beantragt haben...wie wollen die da wissen, ob ich zu den 5 % besten gehöre?
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27.03.2008, 01:04
Beitrag: #43
RE: Befreiung von den Studiengebühren
Ich bin ganz durcheinander.

Hab ich das richtig verstanden:

Ich als Teilzeitstudentin bezahle die Hälfte der Gebühren, also 250,- Euro.

Dafür muss ich aber als angestrebten Abschluss den Bachelor/Magister eintragen lassen? Was ok wäre, da ich höchstens den Magister machen möchte.

Aber auf den Bescheinigungen wird dann Teilzeitstudium stehen???
Was dann wiederum schlecht wäre, weil das Bafögamt Teilzeitstudenten nicht fördert??

Wer weiß Genaues?? [2]
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27.03.2008, 18:15
Beitrag: #44
RE: Befreiung von den Studiengebühren
bis zum 31.3 (aber nun zügig) kannst du bei stine unter anträgen einen antrag auf teilzeitstudium stellen, unterschrieben mit nachweisen abgeben, so hab ichs gemacht, und gespannt obs dies mal klappt.

viele grüsse,

sn
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