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Befreiung von den Studiengebühren
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21.05.2007, 08:14
Beitrag: #1
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Befreiung von den Studiengebühren
Hallo zusammen! Ich muss dringend eine Frage loswerden! Ich bin Teilzeitstudent und habe auf den Gebührenbescheid der Uni über die 500 € den entsprechenden Nachweis an das Zentrum für Studierende geschickt, da ich in der Annahme war, Teilzeitstudenten zahlen nur 250 €. So steht es ja auch in dem kleinen Heftchen. Nun schreibt mir die Uni: Antrag abgelehnt, weil Teilzeit nur im Fachbereich Rechtswissenschaft intern sei und da ich fürs Staatsexamen eingeschrieben sei, sei mein Antrag abzulehnen. Hä? Keine Angabe von §§ oder dergleichen.... Will da nochmal anrufen, aber weiß jemand von euch mehr?????
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21.05.2007, 08:55
Beitrag: #2
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
Verschoben in den Bereich Studiengebühren!
Ökonomische Analyse des Rechts">VI.neu |
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21.05.2007, 10:09
Beitrag: #3
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
Ich würde mich direkt an die Studienberatung unserer Fakultät wenden, um mir nochmal die genaue Rechtslage des Teilzeitstudiums an unserer Fakultät bestätigen zu lassen und mich dann umgehend mit dem Zentrum für Studierende in Verbindung setzen. Sollte das nichts bringen, geh ruhig zur Beratung in den AStA, die ja umfangreiche Konzepte zur Studiengebührenfreiung zusammengstellt haben und Dir anhand einer solchen bestätigten Rechtsgrundlage sicher noch paar Tipps geben können.
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21.05.2007, 12:20
Beitrag: #4
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
Soweit ich weiss akzeptiert die Uni/Studierendensekretariat nur ein Teilzeitstudium für Bachelor und Magisterstudiengänge. Für Jura leider nicht. Daher gehe lieber heute zur Asta, denn heute ist definitiv der LETZTE TAG für einen Widerspruch !!!
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21.05.2007, 20:12
Beitrag: #5
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
hä?
jura ist doch ein bacc. / master-studiengang? hmm, und teilzeitstudium gibts doch in rechtswissenschaften,wieso sollte das dann nicht gehen? |
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21.05.2007, 20:34
Beitrag: #6
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
jura ist kein bac./master studiengang...
Eingeschrieben bist du immer mit Abschlussziel: Staatsprüfung Die Möglichkeit einen bacc.iur. oder mag.iur.zu erwerben ist nicht zu verwechseln mit den bachelor / master studiengängen Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu |
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21.05.2007, 20:38
Beitrag: #7
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
kuhl, noch ein vorteil für bacc./master :>
Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu |
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21.05.2007, 21:48
Beitrag: #8
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
ahso, das wusst ich nich so genau hmmm, sehr sehr verwirrend, naja, ich lass mich überraschen ob mein widerspruch wegen tz-studium in rw anerkannt wird, wenn ich das hier allerdings lese habe ich da so meine zweifel, alles ne sauerei :´-(
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30.05.2007, 08:56
Beitrag: #9
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
Hallo,
hat jemand von euch (also,der oder die einen Befreiungsantrag o.ä. gestellt haben) schon was von der Uni gehört, bzw. schon eine Antragsentscheidung erhalten? Hab bis heute noch nichts von der Uni bekommen. Die lassen sich aber Zeit. |
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30.05.2007, 10:04
Beitrag: #10
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RE: Befreiung von den Studiengebühren
Zitat:Der Begriff der Vermögensbeschädigung wird überwiegend so definiert, dass der „Gesamtgeldwert“ verringert sein müsse, Vermögensschaden also der Unterschied zwischen dem Wert des Gesamtvermögens vor und nach der Verfügung sei (vgl. zB RG 16 3, 74 129, BGH 3 102, 16 321, M-Maiwald I 501, Tiedemann LK 159, Welzel 374; krit. Hoyer SK 215 ff., Kindhäuser NK 318 ff.). :dito: Dabei dachte ich eigentlich, dass die schon solche Ablehnungsvordrucke hatten, die dann einfach nur an die Absenderadressen verschickt würden [22] |
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