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Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
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13.12.2004, 21:28
Beitrag: #1
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Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Hallo,
hat der gute Herr schon einen Termin für die Abschlussklausur genannt ? Mir konnte bis jetzt noch keiner einen Termin nennen :-( Information und Kommunikation">VII.neu |
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14.12.2004, 01:53
Beitrag: #2
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Termin weiß ich nicht, aber ich würde mir vorher genau die Arbeiten der letzten Jahre bei Karpen angucken!!!
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14.12.2004, 18:28
Beitrag: #3
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Hallo Mira!
Die Klausur bei Karpen wird am 31.1.2005 geschrieben. Beste Grüße von Jan! |
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14.12.2004, 20:13
Beitrag: #4
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Zitat:Termin weiß ich nicht, aber ich würde mir vorher genau die Arbeiten der letzten Jahre bei Karpen angucken!!! I know ;-) Danke @ Jan :-) Information und Kommunikation">VII.neu |
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05.01.2005, 20:09
Beitrag: #5
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Und wann genau am 31.1.?? Ich meine, zu welcher Zeit? Und wo?? Brauche auch noch meinen Grundlagenschein.
Gibt es alte Klausuren von ihm und wenn ja, wo? Danke! |
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05.01.2005, 22:47
Beitrag: #6
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
1. Können Sie den Begriff Staat definieren?
Rechtlich geordnete, politisch handelnde Einheit eines Volkes unter einer Idee (BRD: freiheitlich, demokratische Grundordnung, Grundrechtsdemokratie) 2. Welches sind die Elemente eines Staates? Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt, (Akzeptanz des Staates durch andere) 3. Versuchen Sie eine Definition des Begriffes „Politik“`? Wertgeleitete Zukunftsgestaltung, Entscheidung unter Ungewissheit, Machterwerb und Machterhalt, Regelgeleitete Konfliktaustragung 4. Welche Funktion hat eine Staatsverfassung? Festlegung der wesentlichen Strukturprinzipien, des Aufbaus, der Form und Willensbildung des Staates sowie der Rechtsstellung der Staatsbürger und der Regierung 5. Was kennzeichnet die Staatsgewalt im demokratischem Rechtsstaat? Rückführarbeiten der Staatsgewalt auf das Staatsvolk (demokratische Legitimationskette, vgl. Art 20 II 1 GG) , Ausübung der Staatsgewalt kann durch unabhängige Gerichte überprüft werden ; Gewaltenteilung 6. Was verstehen Sie unter einem „totalitären System“? Prinzip politischer Herrschaft, die einen uneingeschränkten Verfügungsanspruch über die von ihr Beherrschten erhebt. Merkmale u.a.: politische Diktatur, geistige Manipulation der Bevölkerung durch Propaganda, Terror gegen einzelne und Gruppen, die sich nicht fügen 7. Was verstehen Sie unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung des GG? Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt (Vgl. BVerfGE 2, I (12f)) 8. Welche Funktion hat das Recht in unserem System? Gewährleistung von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Freiheit für jedermann 9. Gibt es ein Recht auf Widerstand? Grundsätlich ja (vgl. 20 IV GG) , aber umstritten Aufgrund unbestimmter Voraussetzungen Missbrauchgefahr, deswegen auch Art. 18 und Gesetzesvorbehalte 10. Worin sehen Sie die Kernaufgaben der Grundrechte? Sicherung einer Freiheitssphäre des Bürgers vor staatlichem Machteinfluss 11. Was ist Anarchismus? politische Ideologie, die jede allgemein gültige, staatliche und rechtliche Ordnung ablehnt 12. Können Sie „Staatsstreich“ und „Revolution“ voneinander unterscheiden? Ein Staatsstreich will i.d.R. lediglich die politische Elite auswechseln. Eine Revolution die (rechtliche) Grundordnung des Staates verändern. 13. Welches scheinen Ihnen die drei wichtigsten Gründe für die von vielen als unzureichend empfundene Entwicklung der „ditten Welt“ zu sein? Geographische Gegebenheiten, Ausbeutung durch die „erste Welt“ und ungefestigte politische Strukturen 14. Es gibt gewiss viele Gründe, warum die Entwicklungsländer der „dritten Welt“ nicht stabil regiert werden. Welcher ist Ihrer Ansicht nach der Hauptgrund? Weitgehend junge Staaten mit noch ungefestigten politischen Strukturen, Armut; mangelnde Bildung und fehlendes Demokratieverständnis als weitere Ursachen politischer Instabilität Kriminalität">XVIII.alt |
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05.01.2005, 22:48
Beitrag: #7
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
15. In welchen Punkten unterscheiden sich die internationalen Beziehungen heute ganz wesentlich von der internationalen Politik früherer Zeit?
Erhaltung der natürlichen Umwelt, Ausgleich der Wachstumschancen, Stabilisierung politischer Systeme, Gleichstellung der benachteiligten Weltbevölkerung, Globalisierung 16. Nennen Sie mir einige regionale und internationale Organisationen? Regionale: EU, NAFTA, ASEAN, APEC, GUS, Commonwealth Internationale: UNO 17. Was ist Ihrer Meinung nach das besondere Kennzeichen der EU? weitgehende Übertragung von Souveränitätsrechten auf die EU als „Staatenverbund“ 18. Was sagen Ihnen die Daten: 09.11.1919 Scheidemann ruft die Republik aus 09.11.1923 Hitlers Putsch 09.11.1938 „Reichskristallnacht“: Beginn der Judenprogome 09.11.1989 Öffnung der Mauer zwischen Ost und West Berlin 19. Was fällt Ihnen zu dem Begriff „Stein-Hardenbergsche Reformen“ ein? Bauernbefreiung, Wirtschaftsreform, Verfassungs- und Verwaltungsreform, Heeresreform 20. Was ist die wesentliche Leistung der Paulskirche? Erarbeitung eines Katalogs von Grundrechten 21. Was versteht man unter einer „oktrovierten Verfassung“, wie der preußischen Verfassung von 1848? Verfassung von „oben“ aus Machtvollkommenheit des Monarchen erlassen, nicht dagegen von „unten“ durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung 22. Kann man sagen, dass das deutsche Reich von 1871 mit dem Norddeutschen Bund von 1867 identisch ist? Ja, die am 01.07.1867 in Kraft getretene Verfassung des Norddeutschen Bundes bildet die Grundlage für die spätere Reichsverfassung. Erste ergänzt durch die sog. Novemberverträge zwischen dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten 23. Was unterscheidet den deutschen Bund von 1815 als Staatenverbund vom Norddeutschen Bund von 1867 als Bundesstaat? Ziel des dt. Bundes war die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der dt. Einzelstaaten. Die in der Bundesversammlung als Verfassungsorgane des Bundes erfolgten Beschlüsse hatten bindende Kraft nur für die Einzelstaaten, nicht für die Angehörige unmittelbar. Anders dagegen verhielt es sich im Norddeutschen Bund. Oberstes Organ war der Borddeutsche Bundesrat, indem die verbündeten Regierungen vertreten waren. Daneben bestand eine Volksvertretung in Gestalt eines Norddeutschen Reichtages. 24. Was verstehen Sie unter der „Hegemonie Preußens“ die im Kaiserreich prägend war? Preußen stieg unter Friedrich II. zur europäischen Großmacht auf. Im deutschen Reich - insb. seit 1871 - war Preußen der mit Abstand größte und mächtigsten Einzelstaat. Der preußische König wurde Kaiser. Preußen entsandte 17 Vertreter in den Bundesrat - für das Vetorecht waren 14 Stimmen ausreichend -. 25. Wie unterscheiden Sie „destruktives“ und „konstruktives“ Misstrauensvotum? Beim konstruktiven Misstrauensvotum nach Art. 67 GG kann der Regierungschef im Gegensatz zum destruktiven Misstrauensvotum nach Art. 54 WRV nur durch die Wahl eines Nachfolgers sein Amt verlieren. 26. Was unterscheidet die Verfassungsgeschichte von der politischen Geschichte und der Wirtschaftsgeschichte? Verfassungsgeschichte beschreibt den Wandel und die Entwicklung der Grundnormen über das Zusammenleben in der Gemeinschaft. 27. Kann es überhaupt einen gerechten Krieg geben? Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Autorität des Herrschers, auf dessen Befehl Krieg geführt wird; gerechte Sache; rechte Absicht das Gute zu tun; Verhältnismäßigkeit; Fähigkeit und Bereitschaft zum Friedensschluss („exit-Strategie) Kriminalität">XVIII.alt |
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06.01.2005, 23:13
Beitrag: #8
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Vielen Dank!!!!
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08.01.2005, 01:53
Beitrag: #9
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Das sind Lösungen ohne Gewähr! Es könnten solche Fragen gestellt werden, ob jedoch die Antworten immer 100%ig richtig sind, weiß ich nicht.
Kriminalität">XVIII.alt |
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08.01.2005, 12:57
Beitrag: #10
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RE: Staatstheorie & Verf.geschichte bei Karpen
Hallo Mira!
Hatte dir ja neulich geschrieben, dass die Klausur am 31.1. geschrieben wird, da dies Prof. Karpen gesagt hatte. Jetzt steht im Klausurenplan allerdings der 2.2. als Termin für die Klausur. Leider kann ich jetzt selber nicht mitschreiben, da ich zu dieser Zeit eine andere Klausur schreibe. Naja... Wenn du ein paar alte Klausuren zur Vorbereitung brauchst, dann melde dich einfach. LG von Jan! |
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