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Befreiungsantrag schon beschieden?
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08.11.2007, 21:06
Beitrag: #81
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Ach, sieht mensch das bei STINE? Bei mir steht bei STINE immer noch "abgeschickt" als Status. Heißt das, das Ding ist da nicht angekommen oder was?
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10.11.2007, 21:10
Beitrag: #82
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Ich habe heute meine Ablehnung erhalten. Was ich daran so toll finde, ist, dass einfach nur gesagt wird, dass die von mir vorgetragenen Gründe nicht ausreichen, die Voraussetzungen einer unbilligen Härte i.S. des § 6b Abs. 4 HmbHG zu erfüllen. Begründet wird die Ablehnung allerdings nicht. Für zwei sehr aussage- insbesondere begründete - kräftige (ironisch gemeint) Sätze zu meinem Antrag hat die Uni sagenhafte 6 Monate gebraucht. Ist doch toll, dass man 6 Monate wartet, um dann ein Standardschreiben (welches wahrscheinlich zahlreiche andere Studenten auch erhalten haben) zu erhalten, ohne Begründung. Wahrscheinlich ist eine richtige Begründung zu schwierig, da ist das abbügeln natürlich wesentlich einfacher. "Abgelehnt, zack, und schon ist ein Vorgang bearbeitet und vom Tisch. Das ist wirklich eine Frechheit. Ich bin echt gespannt, ob der Widerspruchsbescheid, auf den ich immer noch warte auch so kurz gefasst ist. Hat eigentlich jemand mal eine positive Entscheidung von der Uni bekommen (ausgenommen, dass man ein Kind hat)?
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10.11.2007, 21:13
Beitrag: #83
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Zitat:Ach, sieht mensch das bei STINE? Bei mir steht bei STINE immer noch "abgeschickt" als Status. Heißt das, das Ding ist da nicht angekommen oder was? Also was so in STINE steht würde ich nicht alles so glauben. Ich würde lieber mal im Zentrum für STudierende anrufen und fragen, ob dein Antrag dort eingegangen ist. Bei mir sind nämlich im STINE meine Anmeldungen zu Veranstaltungen auch nicht mehr im STine, trotz Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung und Bestätigung. Tja, und jetzt sind sie weg, nicht abrufbar. Echt super!!! |
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20.11.2007, 15:29
Beitrag: #84
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Habe heute die Ablehnung bekommen, keine Ahnung warum die dafür so lange brauchten...
Vielleicht auch deshalb, damit die Studenten nicht konzentriert "zurückschlagen" können....[12] |
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20.11.2007, 17:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2007 17:18 von Air Bäron.)
Beitrag: #85
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Zitat:Habe heute die Ablehnung bekommenUnd, lass mich raten: auch nur so eine standardisierte Scheisse zurückbekommen? Bei mir wurde zunächst festgestellt, dass mein Antrag auf Stundung abgelehnt wird, um dann im Nebensatz festzustellen, dass auch mein Antrag auf Erlass abgelehnt ist. Seltsam an der Sache ist, dass ich doch gar keinen Antrag auf Stundung gestellt hatte?! Und auf eine Stellungnahme auf meine angeführten Argumente zu hoffen, war wohl auch zu viel verlangt...[2] |
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20.11.2007, 17:28
Beitrag: #86
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Zitat:Zitat:Habe heute die Ablehnung bekommenUnd, lass mich raten: auch nur so eine standardisierte Scheisse zurückbekommen? Anscheinend hat jeder so ein Standardschreiben bekommen. Also ich habe auf jeden Fall Widerspruch trotz Kosten gegen die Ablehnung eingelegt. In Ihren Ablehnungsbescheiden hat die Uni keine Eremessensenscheidung vorgenommen und eine Einzelfallprüfung ist auch nicht erkennbar. Dann hofft nun die Uni, dass wir alle schön fleißig unseren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid zurücknehmen (um Kosten zu sparen, da erfolglos....), damit sie nicht noch einen Widerspruchsbescheid fertigen müssen. Bin mal gespannt, ob dann der Widerspruchsbescheid auch nur drei Sätze enthalten wird und auch sechs Monate später ankommt. Ich glaube, wenn man kein Kind hat oder behindert ist, lehnt die Uni erstmal alles ab, um einen einzuschüchtern in der HOffnung, dass man doch seinen Widerspruch zurücknimmt. Sorry, aber mit drei Sätzen lasse ich mich nicht abspeisen. Und ihr, die anderen Betroffenen, solltet es der Uni auch nicht so leicht machen und bis zur letzten Instanz alles durchziehen. |
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20.11.2007, 17:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2007 17:41 von Air Bäron.)
Beitrag: #87
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Tjoa, bezüglich der "letzten" Gebühren ist der Zug für mich abgefahren.
Offensichtlich sind wir der Uni wirklich scheissegal. Daher habe ich nicht die geringste Lust, auch die nächsten 500 EUR ohne Gegenleistung im Schlund der Uni verschwinden zu sehen. Außer dem Boykott bleiben einem wohl nicht sehr viele Möglichkeiten, denn die Erfolgsaussichten eines Erlassantrags hat man ja jetzt schön vor Augen geführt bekommen... [3] |
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28.11.2007, 14:51
Beitrag: #88
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Ich mache nen Angebot fuer ne Wette: Wenn die Uni es schafft meinen Befreiungsantrag fuer das Sommersemester 2007 vor meinem 1. Staatsexamen (irgendwann 201X) zu bescheiden, bekommt jeder Mitarbeiter des Teams fuer Studiengebuehrenangelegenheiten 'nen Kasten Astra
...Wenn das so weiter geht, koennte ich mich vielleicht ja selbst als Rechtsanwalt in dem Verwaltungsrechtsstreit vertreten - nette Aussicht
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28.11.2007, 15:54
Beitrag: #89
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Das braucht eben Zeit deinen Namen in das Standardablehnungsformular einzutragen......
Da können diese hochqualifizierten Mitarbeite schon mal überfordert sein.... |
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04.01.2008, 22:47
Beitrag: #90
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RE: Befreiungsantrag schon beschieden?
Sorry, dass ich mal ganz bescheiden frage. Ich will auch einen Antrag stellen weiß aber nicht ob es sinn macht (beim AstA sagen sie ja immer, mach erst mal), aber was für Gründe hattet ihr?
Soll nicht persönlich sein, aber wenn schon einer von euch ähnliche Probleme oder härtere hatte als ich, dann will ich nicht diese Zermürbende Prozedur auf mich nehmen (ihr versteht die Psyche) |
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