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Prüfungsschemata
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24.11.2007, 20:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2007 20:17 von Darkstorm.)
Beitrag: #11
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RE: Prüfungsschemata
die sind doch nur auch deswegen ungeschrieben damit wir jurastudenten wenigstens n bisschen was im schädel haben müssen - sonst hätte man sie ja, nachdem sie allgemein anerkannt sind, dem gesetzlichen Tatbestand hinzugefügt =)
Kriminalität und Kriminalitätskontrolle">XI.neu |
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24.11.2007, 21:46
Beitrag: #12
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RE: Prüfungsschemata
Zitat:die sind doch nur auch deswegen ungeschrieben damit wir jurastudenten wenigstens n bisschen was im schädel haben müssen - sonst hätte man sie ja, nachdem sie allgemein anerkannt sind, dem gesetzlichen Tatbestand hinzugefügt =) Jup, da hast Du wohl Recht. Ich schätze aus dem selben Grund gibt es die berüchtigten "redaktionellen Fehler" auch nach unzähligen Reformen noch... Aber ernsthaft zum Thema Schema lernen. Das macht schon Sinn. Wenn ich mir vorstelle, ich hätte jetzt in der Examensprüfung einmal einen Querausflug durch das Gesetz machen müssen, um die nötigen TBM zusammen zu bekommen, dann weis ich nicht, wann ich noch hätte schreiben sollen. Ist einfach eine kräftige Zeitersparnis, zumindest das nötigste Grundschema auf der Kette zu haben. Sinniger jedenfalls als Meinungsstände auswendig zu lernen, DIE kriegt man mit dem nötigen Verständnis nämlich auch selbst hin...
Rechtsanwalt Westerstede Rechtsanwalt Daniel Dietrich An der Krömerei 6 26655 Westerstede Tel: 04488/52777752 |
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24.11.2007, 22:04
Beitrag: #13
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RE: Prüfungsschemata
sehe ich absolut genau so! Das lernen von Prüfungsschemata spart nicht nur sehr viel Zeit in den Klausuren, welche man sonst damit verbringt ein einigermaßen passables Schema selbst zu kreiren sondern hilft einem auch flüchtigkeitsfehler zu vermeiden und vor allem aber ein besseres verständnis für die Gesamtsystematik die hinter dem Gesetz steht zu bekommen.
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