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Studeingebühren Teilzeit
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05.06.2008, 11:39
Beitrag: #1
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Studeingebühren Teilzeit
Moin,
hab ne kurze Frage. Ich bin anerkannte Teilzeitstudentin (arbeite nebenbei) und wollte nun fragen, ob ich tatsächlich nur 250€ statt 500€ überweisen muss? In meinen Semesterunterlagen steht nämlich noch VOLLZEITSTUDENT! Danke für Eure Hilfe! Liebe Grüße Namibian Sun |
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05.06.2008, 11:48
Beitrag: #2
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RE: Studeingebühren Teilzeit
Ganz genau kann ich Dir da leider auch nicht helfen, ich würde an Deiner Stelle eine kurze Mail an den AStA schreiben, die sich in der Beratung bezüglich Studiengebühren am besten auskennen und parallel eine E-Mail ans Zentrum für Studierende schicken oder dort anrufen und kurz nachfragen
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05.06.2008, 12:24
Beitrag: #3
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RE: Studeingebühren Teilzeit
Genau richtig. Erstmal kannst Du aber auch zum Zentrum für Studierende (ZfS), Team für Studiengebührenangelegenheiten, laufen und den Sachverhalt aufklären.
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-...sonal.html Klar ist: Du musst Dir das Teilzeitstudium (auch) im ZfS anerkennen lassen, fakultätsintern genügt für die Gebührenhalbierung nicht. |
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11.06.2008, 14:44
Beitrag: #4
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RE: Studeingebühren Teilzeit
hey, danke für die Antworten.
Habe auch schon Rückmeldung. Ich muss mir für 30€ das TZ_Studium im ZfS anerkennen lassen. Wofür die 30€ weiss ich zwar nicht, aber ok.. wenn ich dadurch 250€ spare. Fragt sich nur, obs dafür nicht schon zu spät ist, weil ich die Gebühren ja eigentlich schon heute überweisen muss, damit sie Mo. drauf sind! Oder wie??!?!? |
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11.06.2008, 15:37
Beitrag: #5
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RE: Studeingebühren Teilzeit
Ich glaube, die 30 Euro sind für die nachträgliche Beantragung. Ich habe das alles vor Semesterbeginn erledigt (über Stine) und musste nichts bezahlen.
Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen">IV.neu |
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11.06.2008, 17:05
Beitrag: #6
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RE: Studeingebühren Teilzeit
hast du einfach nur da auf TZ-Antrag geklickt und das Formular dann ausgefüllt eingeschickt mit deinen Nachweisen?
Ich habe ja bereits die Bescheinigung von Prof. Luchterhand, dass mir das TZ-Studium anerkannt wird. Muss ich jetzt alle Nachweise nochmal ans ZfS weiterleiten, oder reicht der Antrag aus Stine mit beigelegtem Bescheid von Prof. Luchterhand? UND: Ist doch jetzt eh zu spät, wenn ich das jetzt abschicke oder? Weil ich eigentlich heute abend überweisen muss! |
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