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Mietrechte unterliegen nach einem Immobilienwechsel lt. höchstrichterlicher Rechtssprechung
27.06.2008, 01:11
Beitrag: #1
Mietrechte unterliegen nach einem Immobilienwechsel lt. höchstrichterlicher Rechtssprechung
Ich habe Mietrechte an einer Immobilie lt. Vertrag über einen Zeitraum von 20 Jahren, welche aufgrund von Bauleistungen (auch Vertrag) im voraus bezahlt sind. Als die Immobilie zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben wird habe ich meine Rechte versucht anzumelden, ich wurde grundsätzlich als Verfahrensbeteiligte ausgeschlossen und konnte zur Prozeßentwicklung nicht beitragen. Ich habe versucht Vollstreckungsschutz (Räumungsbeschluß) zu erhalten oder nach der Zwangsräumung über einen geltenden gemachten Herausgabeanspruch der Sache nach BGB meine Rechte durchzusetzen. Ein Verfahrensweg ist besonders interessant, ich habe letztendlich den Zuschlagsbeschluß über die einschlägigen Para. der ZPO bezüglich der Wiederaufnahme eines Verfahrens angegriffen. Hier das Landgericht Kassel:
Zitat: Wahrend im Regelfall Urteile und Beschlüsse Rechtskraft nur zwischen den Parteien entfalten, erstreckt sich die Wirkung des Zuschlagbeschlusses auch auf Drittbeteiligte, die außerhalb des Gläubiger-Schuldner-Verhältnisses stehen, wie die dinglich Berechtigten und wie insbesondere der Ersteher. Zitat.Ende. Mit dem Hinweis auf die eindeutige Definition -Drittbeteiligte- wird eindeutig der Mieter und sein Mietrecht verneint. Ich greife diesen Beschluß wegen greifbarer Gesetzwidrigkiet an, hier die Entscheidung des OLG Ffm: Zitat: Die sofortige weitere Beschwerde der..ist statthaft und auch im übrigen zulässig...In der Sache ist sofortige weitere Beschwerde aber unbegründet. Zitat Ende Az.14W../02 Richter/in Nordmeier,Philipsen,Schulz. Ich stehe für weitere kostenlose Infos zur Verfügung, denn ich möchte weitere Meinungen einholen, auch um eine Diskussion in dieser anzuregen. Ich möchte jedoch bitten, vorab den kostenlosen Blog http://www.justizposse-als-gedichte.spaces.live.com/ ab dem März 2008 zu lesen. Ich denke es besteht ein erheblicher Diskussionsbedarf bezüglich der Rechtssprechung im Bundesland Hessen.
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