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Referat für den Magister
04.10.2008, 20:12
Beitrag: #1
Referat für den Magister
Hallo,
ich habe gerade die Prüfungsordnung für den Magister gelesen.Da ist die Rede davon, dass man ein mündliches Referat halten muss, allerdings finde ich dazu keinerlei weitere Anforderungen.Oder ist damit der Vortrag im Seminar gemeint?
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05.10.2008, 12:23
Beitrag: #2
RE: Referat für den Magister
hey,

ja, damit ist der Vortrag im Seminar gemeint.
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06.10.2008, 08:24
Beitrag: #3
RE: Referat für den Magister
Sehr schön, danke!:-)
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04.02.2009, 21:19
Beitrag: #4
RE: Referat für den Magister
Wirklich? Also wenn man eine Seminararbeit geschrieben hat und dann das Referat dazu gehalten hat? Das wäre ja himmlisch. Wie ist das, wenn auf dem Seminarschein Seminararbeit und Referat nicht getrennt aufgeführt sind? Gilt dann die Note des Seminarscheins?

Oder könnte mit dem Referat auf die mündliche Prüfung aus dem WSP gemeint sein?

Europarecht und Völkerrecht">X.neu
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06.02.2009, 10:55
Beitrag: #5
RE: Referat für den Magister
Nein, die ist definitiv nicht gemeint;-)
Steht aber auch in der Prüfungsordnung, dass bei nicht getrennter Ausweisung der mündlichen Note, die Note der Arbeit auch für das "Referat" gilt. Sonst kann Du Dich zu diesem Thema aber auch bei Herrn Basler beraten lassen, der ist sehr kompetent und nett.
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06.02.2009, 16:55
Beitrag: #6
RE: Referat für den Magister
wie toll ist das denn?!? Freude, Freude!!(Meine Mündliche im WSP ist nämlich einiges schlechter ausgefallen, als das Referat/der Seminarschein).

Herrn Basler habe ich gestern geschrieben.. mal sehen, was er antwortet. Mag will ich eh erst in ein paar Monaten angehen. Bzw wollte ich, bevor ich mir den Stress mach, erstmal gucken, ob mit meinen Vornoten überhaupt auch nur ansatzweise was "gutes" beim mag. rauskommen könnte Wink

Europarecht und Völkerrecht">X.neu
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