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Wartezeiten in Hamburg
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16.02.2009, 17:51
Beitrag: #31
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RE: Wartezeiten in Hamburg
Sorry für die späte Antwort.
Genau steht das hier (Zitat S. 3 des Wegweisers): "Die Ausbildung [...] bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle ist nicht im Bereich der Verwaltungsstation, sondern im Rahmen der Wahlstation I, ggf. auch im Rahmen der Wahlstation II möglich" Das ist auch definitiv so, wir hatten letzten Dienstag eine Infoveranstaltung zur Verwaltungsstation. Also Behörden etc. sind in ganz Deutschland möglich, nur leider nicht im Ausland. Dazu müsste man die Wahlstation I oder II nutzen. Finanzverfassungs- und Steuerrecht">IX.neu |
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16.02.2009, 22:42
Beitrag: #32
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RE: Wartezeiten in Hamburg
Hm, okay, wenn die das auf der Infoveranstaltung sagen, von mir aus. Aber unter "ausländische Ausbildungsstelle" hätt ich jetzt eine Behörde eines anderen Staates verstanden - Botschaften sind deutsche Behörden, die nur zufällig in nem anderen Staat liegen (ob es nicht doch sogar deutsches Staatsgebiet ist, lass ich mal außen vor ;-) ).
Europa- und Völkerrecht">XVII.alt |
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18.02.2009, 01:22
Beitrag: #33
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RE: Wartezeiten in Hamburg
Zitat:Soweit ich weiß in der ersten Hälfte des 21. Ausbildungsmonats. dann kann man während der 2. wahlstation ja gar nicht mehr ins ausland. wie soll man den ins ausland, wenn zur selben zeit auch die klausuren geschrieben werden? wenn es dann noch nicht mal die möglichkeit gibt, während der verwaltungsstation ins ausland zu gehen, dann ist man ja auch ziemlich eingeschränkt. hatte mir ja vorgenommen, während des referendariats gleich 3 mal ins ausland zu gehen, aber daraus wird dann ja wohl nichts;-( |
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18.02.2009, 09:33
Beitrag: #34
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RE: Wartezeiten in Hamburg
Natürlich kannst Du während der Wahl II ins Ausland. Du hast noch den 22., den 23. und den 24. Monat. Und sogar die zweite Hälfte vom 21., um Dir eine Wohnung zu suchen.
Europa- und Völkerrecht">XVII.alt |
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19.02.2009, 15:19
Beitrag: #35
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RE: Wartezeiten in Hamburg
Zitat: hatte mir ja vorgenommen, während des referendariats gleich 3 mal ins ausland zu gehen, aber daraus wird dann ja wohl nichts;-( Du kannst ja auch während der Anwaltsstation ins Ausland gehen. Nur als Höchstgrenze darf man nicht länger als 12 Monate außerhalb Hamburgs sein. Finanzverfassungs- und Steuerrecht">IX.neu |
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