Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zurückstellung
07.12.2008, 17:51
Beitrag: #1
Zurückstellung
Hallo!
Man darf sich in HH nur 3 x zurückstellen lassen. Wenn ich die Zuweisung eines Platzes zum Datum dieser dritten Zurückstellung nicht annheme MUSS ich den danach (quasi 4.Termin) annehmen. Oder gibt es eine Möglichkeit sich noch einmal zurückstellen zu lassen, wenn man etwa noch eine schwerere Krankheit hat oder sonstige ausserordentlich Gründe, die ausnahmsweise eine weitere Rückstellung ermöglichen.
Bzw. wie ist es, wenn man den zugewiesenen Platz aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen kann?
Danke für Eure Antworten!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
07.12.2008, 22:02
Beitrag: #2
RE: Zurückstellung
Da hier - nehme ich mal an - noch niemand in dieser Situation war, müsste man ebenfalls in der AufnahmeVO nachschauen. Nachdem ich das getan habe: Ein derartiger, eher außergewöhnlicher Fall, wie er von Dir geschildert wird, ist offensichtlich nicht vorgesehen. Ich nehme mal an, dass selbst ein Anruf bei der Personalstelle zunächst nicht sonderlich viel Klarheit bringen wird. Allerdings halte ich einen solchen trotzdem noch für das Beste, was Du momentan tun kannst.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben