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Seminarscheine
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10.12.2008, 17:37
Beitrag: #1
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Seminarscheine
Ist es möglich die nötigen Seminarscheine auch noch nach dem Examen zu erlangen? Habe mich jetzt erst mit dem Thema Promotion beschäftigt und will jetzt vorm Examen keins mehr einschieben.
Oder wäre das durch aus drin während der Anfangsphase des Reps ein Seminar zu meistern? Familien-, Erb- und Zivilverfahrensrecht">II.neu |
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10.12.2008, 18:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 18:11 von Eto.)
Beitrag: #2
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RE: Seminarscheine
Geht gut in der Wartezeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Ist sicherlich aber auch während des Reps möglich. Ob die Möglichkeit nach bestandenem Examen noch besteht, kann ich nciht sagen...
Rechtsanwalt Westerstede Rechtsanwalt Daniel Dietrich An der Krömerei 6 26655 Westerstede Tel: 04488/52777752 |
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10.12.2008, 22:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 22:30 von stipe.)
Beitrag: #3
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RE: Seminarscheine
Ich kenn auf jeden Fall einen, der einen Seminarschein erst nach dem ganzen Examen gemacht hat. Kann aber auch sein, dass das Prof abhängig ist. Genauso wie manche einen ohne VB nicht nehmen wollen, obwohl das VB offiziell nicht nötig ist (wenn man es entsprechend ausgleichen kann). Soweit ich weiß müssen an der Uni HH die Promotionsvoraussetzungen erst vorliegen, wenn man die Diss tatsächlich abgibt (ist an anderen Unis teilweise anders, da muss das schon alles vorliegen, wenn man sich als Promotionsstudent einschreibt).
Zwischen schriftlichem und mündlichem Examen würde sich ne Seminararbeit wohl auch anbieten. Während des Rep hmmm. Es gibt ziemlich viele, die noch Scheine oder Seminararbeit neben dem Rep gemacht haben, aber ich hätt das nicht gekonnt. Europa- und Völkerrecht">XVII.alt |
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10.12.2008, 22:33
Beitrag: #4
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RE: Seminarscheine
Ah, in § 3 Abs. 4 der Promotionsordnung stehts.
Europa- und Völkerrecht">XVII.alt |
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11.12.2008, 10:05
Beitrag: #5
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RE: Seminarscheine
Man kann auch als Promotionsstudent an Seminaren teilnehmen (fürs Einschreiben als Promotionsstudent braucht man weiter gar nix außer Betreuungszusage, für die Zulassung zur Promotion kann man Dispens beantragen) und sich so die fehlenden Scheine holen.
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